Einspruch gegen Strafbefehl  Goebbels-Vergleich endet für Ihlower vor Gericht

Christiane Norda
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Von Christiane Norda
| 02.03.2026 15:23 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Verhandelt wurde der Fall vor dem Amtsgericht in Aurich. Foto: Romuald Banik
Verhandelt wurde der Fall vor dem Amtsgericht in Aurich. Foto: Romuald Banik
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Er verglich eine Politikerin mit NS-Minister Goebbels, lud Fotos mit Nazi-Symbolen ins Internet und wollte vor Gericht seiner Frau die Schuld in die Schuhe schieben. So erging es dem Ihlower dann.

Aurich - Weil er auf seinem Account in den sozialen Netzwerken beleidigende und den Nationalsozialismus verherrlichende Inhalte gepostet hatte, muss ein Mann aus Ihlow 6300 Euro zahlen. In der Summe sind die Einzelstrafen von 1800 Euro (30 Tagessätze zu je 60 Euro) für die Beleidigung und 4800 Euro (80 Tagessätze zu je 60 Euro) für die Verbreitung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen mit geringen Abzügen zusammengefasst.

Auf eindringliches Anraten des Richters zog der Angeklagte am Montag in der Verhandlung vor dem Auricher Amtsgericht seinen Einspruch gegen einen entsprechenden Strafbefehl zurück. In dem hatte die Staatsanwaltschaft dem 54-Jährigen vorgeworfen, auf seinem Handy einen Post veröffentlicht zu haben, in dem er die Rhetorik einer Politikerin mit dem NS-Propaganda-Minister Joseph Goebbels gleichgesetzt hatte. Damit habe er die Frau in ihrer Würde angegriffen. Wenige Monate später hatte der Angeklagte eine Fotomontage auf seinen Account hochgeladen, in der in der Szenerie des Ukrainekrieges Hakenkreuzfahnen zu sehen gewesen waren und ein Kind den Hitler-Gruß gezeigt hatte. Texte unter den Bildern hatten sich anerkennend zu nationalsozialistischen Aktivitäten in der Ukraine geäußert.

Angeklagter wollte seiner Frau die Schuld zuschieben

Der Angeklagte hatte die Vorwürfe zunächst bestritten und seinen Sohn oder seine Frau als mögliche Urheber der Posts ins Spiel gebracht. Das brachte ihm die Warnung der Staatsanwältin ein, die ein mögliches Verfahren wegen falscher Verdächtigung in Aussicht stellte. Sein Verteidiger verwies auf das Recht seines Mandanten, sich frei zu äußern. Dieser habe nie behauptet, die Politikerin sei Goebbels, lediglich die Art und Weise des Sprechens sei vergleichbar. Das sei zwar eine „scharfe polemische Kritik“, jedoch im Rahmen der Meinungsfreiheit zulässig und nicht strafbar. Die Kommentare zur Fotomontage wollte der Rechtsanwalt als „Sarkasmus“ verstanden wissen, mit dem der Angeklagte vor „faschistoiden Tendenzen“ habe warnen wollen.

Der Richter zeigte sich jedoch von der Schuld des Angeklagten überzeugt und verwies auf das Handy des Angeklagten, das jederzeit als Beweismittel herangezogen werden könne. Er riet noch einmal zur Rücknahme des Einspruchs. Andernfalls könne die Strafe durchaus höher als im Strafbefehl ausfallen, da dieser stets von einem Geständnis des Angeklagten ausgehe und ein solches sich gewöhnlich positiv für den Angeklagten auswirke.

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