Hannover Verfassungsschutz verliert Klage gegen die AfD – hat das Folgen für das Verfahren in Niedersachsen?
Der Verfassungsschutz darf die AfD bundesweit nach einem Gerichtsurteil vorerst nicht weiter als „gesichert rechtsextrem“ führen. Auch in Niedersachsen läuft ein solches Verfahren – doch im Innenministerium gibt man sich entspannt.
„Das ist logischerweise auch bei uns im Haus wahrgenommen worden“, kommentierte ein Sprecher des Innenministeriums das jüngste Urteil des Verwaltungsgerichts Köln, das dem Verfassungsschutz vorläufig verbietet, die Bundes-AfD als „gesichert rechtsextrem“ zu bezeichnen. In Niedersachsen heißt der vergleichbare Status „Beobachtungsobjekt“, zu dem der Verfassungsschutz auch die niedersächsische AfD in der vergangenen Woche hochgestuft hatte.
„Die Frage, die auf der Hand liegt“, beantwortete der Sprecher sogleich selbst: „Auf die Einstufung der AfD Niedersachsen, die ja auf Grundlage eigener Erkenntnisse getroffen wurde, hat das keine Auswirkungen.“
Auch in Niedersachsen läuft ein entsprechendes Eilverfahren, mit dem die AfD die Hochstufung verhindern will, bis in einem Hauptsacheverfahren gerichtlich entschieden wurde, ob der niedersächsische Verfassungsschutz genug Beweise für seine Einschätzung gegen die Landespartei vorbringen kann.
Die entsprechende Klage hatte die Niedersachsen-AfD durch eine Kanzlei bereits vorbereiten lassen und noch am Tag der Bekanntgabe beim zuständigen Verwaltungsgericht in der Landeshauptstadt eingereicht. „Nun muss das Verwaltungsgericht Hannover nachziehen und auch unserem Eilantrag stattgeben“, fordert der stellvertretende AfD-Landesvorsitzende Stephan Bothe. „Immerhin hat selbst Verfassungsschutzchef Dirk Pejril befunden, dass die niedersächsische AfD sogar noch ‚gemäßigter‘ als die Bundes-AfD sei.“
Wann das Hauptsacheverfahren der Bundes-AfD abgeschlossen sein wird, lässt sich derzeit noch nicht abschätzen. Mit einer kurzfristigen Entscheidung ist aber nicht zu rechnen. Der niedersächsische Verfassungsschutz analysiere die Entscheidung der Kölner Richter „natürlich“, so der Sprecher des Innenministeriums. Das Urteil sei aber noch keine inhaltliche Bewertung des Labels „gesichert rechtsextrem“. „Das ist keine Entscheidung im Hauptsacheverfahren“, betonte der Sprecher.
„Über den weiteren Verlauf des Verfahrens möchte ich nicht spekulieren“, so der Sprecher des Innenministeriums. Aufgrund „all der Dinge“, die der Verfassungsschutz zusammengetragen habe, sei man aber zuversichtlich, dass das Hannoveraner Verwaltungsgericht anders entscheide als die Kölner Richter. Die Quellen des niedersächsischen Verfassungsschutzes sind bislang allesamt öffentlich zugänglich – das entsprechende knapp 200-seitige Dokument bleibt als „Verschlusssache“ trotzdem weiter geheim.
Das sei „nichts Niedersachsen-Spezifisches“, sondern auch in anderen Fällen so gehandhabt worden. Das sei auch deshalb nötig, „um zu verhindern, dass Rückschlüsse auf die Arbeit des Verfassungsschutzes gezogen werden können“, erklärte der Sprecher. Außerdem enthalte das Dokument personenbezogene Daten.