Bremen  Drohne in Einflugschneise zum Bremer Flughafen: Flugzeug im Landeanflug umgeleitet

Melanie Hohmann
|
Von Melanie Hohmann
| 27.02.2026 13:41 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Sorgte für Verspätungen und eine Umleitung: Ein illegaler Drohnenflug in der Nähe des Bremer Flughafens beschäftigt nun die Kriminalpolizei. Foto: Julian Stratenschulte
Sorgte für Verspätungen und eine Umleitung: Ein illegaler Drohnenflug in der Nähe des Bremer Flughafens beschäftigt nun die Kriminalpolizei. Foto: Julian Stratenschulte
Artikel teilen:

Ein Flugzeug im Landeanflug auf Bremen musste am Donnerstag nach Hannover umgeleitet werden. Grund war eine Drohne in der Einflugschneise. Die Polizei ermittelt nun wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr.

Ein illegaler Drohnenflug im Bereich Huchting hat den Flugverkehr am Bremer Flughafen beeinträchtigt. Wie die Beamten mitteilen, meldete ein Zeuge die Sichtung am Donnerstagabend in der Einflugschneise des Flughafens.

In Abstimmung mit der Bundespolizei und der Flugsicherung wurde ein Flugzeug, das sich bereits im Landeanflug befand, nach Hannover umgeleitet. Bei zwei weiteren Flügen kam es zu Verspätungen. Erste Ermittlungen der Polizei ergaben, dass die Drohne im Bereich Huchting mehrfach aufgestiegen war. Wer das Fluggerät gesteuert hat, sei bislang unklar.

Da sich der Flug in einem sensiblen Bereich des Flughafens ereignete, wird der Vorfall nicht nur als Ordnungswidrigkeit eingestuft. Es wurde eine Strafanzeige wegen gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr gefertigt. Die Kriminalpolizei hat die weiteren Ermittlungen aufgenommen. Zeugen werden gebeten, sich beim Kriminaldauerdienst unter 0421 3623888 zu melden.

Die Behörde weist in diesem Zusammenhang auf die strengen gesetzlichen Bestimmungen hin. Es gebe diverse Vorgaben zur Flughöhe und zu Örtlichkeiten, die eine Anmeldung oder eine Erlaubnis der Luftfahrtbehörde erfordern. „Aufgrund der Komplexität der Thematik sollten sich Hobby-Drohnen-Piloten vor der Inbetriebnahme einer Drohne – jeglicher Art – unbedingt sowohl mit der Drohne an sich als auch mit den rechtlichen Voraussetzungen und Gesetzen vertraut machen, um Anzeigen und mögliche Regressforderungen zu vermeiden“, so die Polizei.

Ähnliche Artikel