Justiz Prügelattacke in Emden womöglich versuchter Mord
Ein 29-jähriger Emder soll einem 56-Jährigen so schwere Kopfverletzungen zugefügt haben, dass der sein Augenlicht verlor. Nun droht dem Mann eine Verurteilung wegen versuchten Mordes.
Aurich/Emden - Durch eine Prügelattacke seines Nachbarn hat ein 56-jähriger Emder sein Augenlicht verloren. Hat der 29-Jährige in schuldunfähigem Zustand gehandelt, als er dem 56-Jährigen schwerste Kopf- und Schädelverletzungen zufügte? Oder kann nur von einer erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit ausgegangen werden? Das ist juristisch ein entscheidender Unterschied. Wer im Zustand der Schuldunfähigkeit handelt, kann nicht bestraft werden. Wenn die Schuldfähigkeit nur vermindert ist, bleibt eine Bestrafung möglich. Eine Freiheitsstrafe und eine Schmerzensgeldforderung in sechsstelliger Höhe stehen im Raum.
Über die Frage der Schuldfähigkeit muss derzeit die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Aurich entscheiden. Sie zieht eine Verurteilung wegen versuchten Mordes in Betracht. Der psychiatrische Gutachter hatte dem Angeklagten Ende Januar 2026 eine – wenn auch verminderte – Schuldfähigkeit attestiert.
Von dem ursprünglichen Sicherungsverfahren, bei dem entschieden werden sollte, ob der Angeklagte dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht wird, wurde ins Strafverfahren gewechselt. Aus prozessualen Gründen musste das Verfahren am Dienstag, 24. Februar 2026, neu begonnen werden.
Mit Schlagringen an den Händen attackiert
Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten versuchten Totschlag zur Last, begangen im Zustand der Schuldunfähigkeit. Am 19. Mai 2025 soll er im Treppenhaus des von ihm bewohnten Emder Mietshauses mit Schlagringen an den Händen auf seinen Nachbarn eingeschlagen haben, sodass dieser bewusstlos zusammensackte. Er soll ihn hilflos liegen gelassen haben.
Zusätzlich wird ihm eine schwere Brandstiftung in demselben Emder Mehrparteienhaus vorgeworfen. Am 12. Juli 2025 soll der Angeklagte im zweiten Obergeschoss eine mit Brandbeschleuniger gefüllte Flasche auf einer Fußmatte entzündet haben. Drei Personen erlitten beim Lösch- beziehungsweise Fluchtversuch Verletzungen und Rauchgasvergiftungen.
Angeklagter leidet an Schizophrenie
Der Angeklagte leidet an Schizophrenie. In den Monaten vor der Tat konsumierte er zudem nach eigenen Angaben täglich ein halbes Gramm Kokain. Den Drogenkonsum hatte er zunächst aus religiösen Gründen verschwiegen. Der 29-Jährige befindet sich derzeit in einem psychiatrischen Krankenhaus in Osnabrück. Zu den Tatvorwürfen schweigt er.
Der Geschädigte berichtete im Zeugenstand, er habe die Haustüre aufgeschlossen: „Da stand er schon. Es ging blitzschnell. Nach zwei, drei Schlägen war ich bewusstlos.“ Er habe zuvor noch die Schlagringe wahrgenommen. Als er im Keller wieder zu sich gekommen sei, habe er sich in seine Wohnung geschleppt – „mein Kater schaute mich erschrocken an“. Er habe einen Freund angerufen, der einen Bekannten geschickt habe, um ihn nach Leer zu fahren. „Die Fahrt habe ich gar nicht mehr mitbekommen, ich bin in Osnabrück aufgewacht“, berichtete er.
Infekte, Operationen, Termine und Stress
Der Geschädigte wurde sehr schwer verletzt und erlitt große Schmerzen. Sein Gesichtsschädel wurde mit Titanplatten stabilisiert. Auf einem Auge ist er erblindet. Auf dem anderen Auge hat er nur noch 40 Prozent Sehkraft. Er sei unsicher unterwegs, in Räumen ecke er an, schilderte er. Der vormals Gesunde leidet aktuell an Ohrgeräuschen, Vergesslichkeit und Schwindel. Er habe dauernd Infekte, Operationen, Termine und Stress, teilte er mit: „Ich werde immer kränker.“ Inzwischen hat er Pflegestufe drei, eine Haushaltshilfe und eine gesetzliche Betreuung.
„Das Verhältnis war gut, da gab’s nie was“, sagte er über den Angeklagten. Zweimal sei er sogar in dessen Wohnung gewesen. Zuletzt habe er sich Sorgen gemacht, weil er nichts mehr von ihm gehört oder gesehen habe. Ein Bruder sei da gewesen und habe geklopft und geklingelt, doch der Angeklagte habe nicht aufgemacht. Er habe geraten, die Polizei zu rufen. „Das hätte ich nicht sagen dürfen, dann wäre das nicht passiert“, meinte er. Damit bezog er sich auf die Bemerkung, die der Angeklagte am Tattag kurz vor dem Angriff gemacht haben soll. „Es ging in Richtung Demütigung“, sagte der Geschädigte. Den genauen Wortlaut hatte er nicht mehr parat. Offenbar fühlte sich der Angeklagte durch die eingeschaltete Polizei gedemütigt.
Drei Mieter zogen aus Angst vor dem Angeklagten aus
„Ich dachte, er würde in meinem Fahrzeug versterben“, sagte der Bekannte, der den Geschädigten nach Leer brachte. Er habe aus den Mundwinkeln geblutet und sei aufgedunsen gewesen. Eigentlich habe er zu seinem Hausarzt nach Leer gewollt, doch er sei mit dem Bewusstlosen zum Borromäus-Hospital gefahren. Der Geschädigte habe ihm nicht sagen können, was ihm passiert sei, sondern nur gemeint, er habe Angst.
Eine Polizeibeamtin berichtete als Zeugin, der Angeklagte habe die Brandstiftung abgestritten. Er habe vermutet, unbekannte Personen würden Drohnen in seinen Hintern injizieren. Nachts höre er Stimmen und Personen, die an seine Tür klopften. Wenn er die Tür öffne, sehe er Personen nach oben rennen. „Das würde als Motivlage passen“, meinte sie. Sie berichtete weiter, in dem Mehrfamilienhaus sei es zu etlichen weiteren Vorfällen gekommen, wobei der Angeklagte verdächtigt worden sei. Drei Mieter seien aus Angst ausgezogen.
Der Prozess soll am Donnerstag, 26. Februar 2026, um 9 Uhr mit weiteren Zeugen sowie den Gutachten fortgesetzt und danach abgeschlossen werden.