Prozess in Aurich  Betrug als Geschäftsmodell – lange Haft für Angeklagten

Christiane Norda
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Von Christiane Norda
| 24.02.2026 09:04 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Goldbarren liegen übereinandergestapelt. Auch Edelmetall, das er nicht besaß, bot der Betrüger an. Foto: DPA
Goldbarren liegen übereinandergestapelt. Auch Edelmetall, das er nicht besaß, bot der Betrüger an. Foto: DPA
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Er verkaufte Ware, die er nicht besaß: von Treckerreifen bis Goldbarren. Er sei in einen Strudel von Glückspiel und Schulden geraten, sagte er vor Gericht in Aurich. Das hielten die Richter davon.

Aurich - Weil er über mehr als zwei Jahre auf einer Online-Plattform Waren verkauft hat, die er gar nicht besessen hatte, muss ein Mann aus Nordrhein-Westfalen für viereinhalb Jahre ins Gefängnis. Die Große Strafkammer am Landgericht Aurich um Richter Jan-Patrick Klein verurteilte den Mann am Montag wegen gewerbsmäßigen Betruges in 22 Fällen und eines Betrugsversuchs. Der dadurch entstandene Schaden belief sich auf rund 81.000 Euro, deren Einziehung angeordnet wurde.

Professionell aufgezogener Schwindel

Nach einem umfangreichen und von Reue getragenen Geständnis zeigte sich die Kammer davon überzeugt, dass der Angeklagte zwischen August 2022 und April 2024 unter verschiedenen Namen Nutzfahrzeuge, Treckerreifen, ein Notebook und ein elektrisches Spielzeugauto sowie Goldbarren im Internet verkauft hatte, um mit dem Erlös seinen Lebensunterhalt zu finanzieren. Dabei war er ausgesprochen professionell vorgegangen. Über eine Homepage hatte er sich als Firma ausgegeben und potenzielle Kunden in ganz Deutschland auch ausführlich zu den vermeintlichen Produkten beraten. Er hatte Kostenvoranschläge ausgegeben, Verträge abgeschlossen und stets um Vorkasse gebeten. Das galt neben vielen anderen Artikeln auch für einen Mercedes, den er für 26.500 Euro verkauft hatte, als auch für ein Nutzfahrzeug für 11.500 Euro sowie für einen Trecker, den er für knapp 30.000 Euro an den Mann gebracht hatte. Die Ware war er jedoch schuldig geblieben. Als er versucht hatte, im Januar 2024 Treckerreifen für rund 3000 Euro zu verkaufen, hatte die Bank den Betrug gewittert und den Betrag nicht überwiesen.

Strudel aus Glücksspiel und Schulden

Der Angeklagte bedauerte sein Vorgehen und erklärte es mit „einer wilden Zeit“, in der er in einen Strudel aus Online-Glücksspiel und Schulden bei „Leuten, bei denen man keine Schulden haben sollte“ geraten sei. Aus heutiger Sicht ist ihm sein Verhalten komplett unverständlich. Seit früher Jugend straffällig, blickt er auf ein stattliches Register mit zahlreichen, auch einschlägigen Voreintragungen zurück. Das hiesige Verfahren sei das allerletzte von mehreren, mit dem sein Mandant seine „Tournee durch verschiedene deutsche Gerichte und Gefängnisse“ zu beenden trachte, erklärte Verteidiger Carsten Rubarth und beantragte eine milde Strafe. In seinem letzten Wort gelobte der Angeklagte Besserung und versprach, den Betrogenen ihr Geld zurückzuerstatten.

Staatsanwalt Hendrik Buskohl verwies auf die hohe kriminelle Energie, mit der der Angeklagte seinen Geschäften nachgegangen war. Obwohl er bereits mehrmals im Gefängnis gesessen habe, habe er sich auf den fragwürdigen Internethandel spezialisiert. „Hier war Betrug der Hauptberuf des Angeklagten“ und dabei sei er „eigentlich ganz clever“ vorgegangen. Er hielt ihm jedoch zugute, dass er mit seinem Geständnis ein langwieriges Verfahren abgekürzt hatte, zu dem ansonsten zahlreiche Zeugen aus ganz Deutschland hätten herbeigerufen werden müssen, und beantragte eine Haftstrafe von vier Jahren und elf Monaten.

Das Gericht blieb in seiner Entscheidung nur wenig unter der Forderung des Staatsanwaltes. Zugunsten des Angeklagten werteten die Richter seine glaubwürdige Reue und seinen familiären Rückhalt. Auch, dass er unter schwierigen Umständen sowohl einen Schulabschluss nachgeholt als auch eine Ausbildung absolviert hat, rechnete ihm die Kammer positiv an.

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