Glückstadt/Drochtersen/Leipzig Nächster Prozess gegen A20: Gericht verhandelt bald über Strecke zum geplanten Elbtunnel
Die Küstenautobahn A20 beschäftigt erneut das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Schon bald wird dort über das Kreuz Kehdingen südlich des geplanten Elbtunnels verhandelt – und damit auch über den Tunnel selbst.
Erst vor gut drei Monaten hat in Schleswig-Holstein Verkehrsminister Claus Ruhe Madsen einen Prozess um den Bad Segeberger Bauabschnitt der Küstenautobahn A20 mit einem Vergleich abgewendet – da steht die nächste juristische Auseinandersetzung über den Weiterbau der A20 bevor.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig teilt mit, dass am 22. April die mündliche Verhandlung über drei Klagen gegen die Baugenehmigung des Landes Niedersachsen für das Kreuz Kehdingen im Süden des geplanten A20-Elbtunnels stattfinden wird.
Das Kreuz Kehdingen soll den zwischen Glückstadt und Drochtersen vorgesehenen Tunnel an das niedersächsische Straßennetz anbinden und die A20 mit der A26 verknüpfen – die hier allerdings auch noch nicht fertig ist. Der Bauabschnitt des Kreuzes Kehdingen ist gut drei Kilometer lang und kostet nach Angaben von Madsens Bundeskollegen und CDU-Parteifreund Patrick Schnieder voraussichtlich 229 Millionen Euro.
Gegen das Kreuz Kehdingen hat zum einen die FRS Elbfähre Glückstadt-Wischhafen geklagt. Sie war auch schon gegen die Pläne für den sechs Kilometer langen und zwei Milliarden Euro teuren Elbtunnel vorgegangen – allerdings erfolglos. Der Tunnel ist inzwischen unanfechtbar genehmigt.
Die FRS sieht durch den Tunnelbau die Existenz der Elbfährlinie gefährdet und fordert daher eine Entschädigung. Nur durch Klagen zunächst gegen den Tunnel und nun gegen dessen Anbindung im Süden könne man einen möglichen Anspruch aufrechterhalten, argumentiert die FRS.
Zum anderen klagen zwei betroffene Grundstückseigentümer gegen das Kreuz Kehdingen. Nähere Angaben über die Kläger machen weder das Bundesverwaltungsgericht noch das Land Niedersachsen.
Sollte das Bundesverwaltungsgericht im April die Klagen gegen das Kreuz Kehdingen abweisen, wäre nicht nur dieser Abschnitt baureif, sondern auch die vorletzte juristische Hürde für den Bau des A20-Elbtunnels aus dem Weg geräumt.
Denn der Tunnel darf laut Gerichtsbeschluss trotz der bestandskräftigen Genehmigung erst dann in Bau gehen, wenn auch die beiden Anschlüsse im Süden und im Norden unanfechtbar genehmigt sind. So soll verhindert werden, dass der Tunnel zur Bauruine werden kann.
Die letzte Hürde für den Tunnel wäre dann die Baugenehmigung für das Stück von der Elbe zur A23. Für diesen Abschnitt hat Schleswig-Holstein zwar Anfang Februar auch die Erlaubnis erteilt. Die FRS Elbfähre und die Umweltverbände BUND und Nabu halten sich aber hier ebenfalls eine Klage offen. Eine Entscheidung über ein juristisches Vorgehen fällt voraussichtlich Ende März.