Osnabrück Kein Rattengift mehr für Privatleute: Osnabrück rechnet mit Anstieg der Rattenpopulation
In diesem Jahr soll der Verkauf von Rattengift an Privatpersonen verboten werden. Nur noch geschultes Fachpersonal darf sich der Schädlingsbekämpfung annehmen. Was steckt dahinter?
Ratten auf dem eigenen Grundstück oder auf den Straßen in der Stadt will niemand. Eine Gesetzesänderung könnte nun dafür sorgen, dass die Schädlinge bald öfter zu sehen sind. War es bisher für Privatpersonen möglich, Rattengift zu erwerben, soll damit 2026 Schluss sein. Ein neues Gesetz soll deutschlandweit den Verkauf von Rodentiziden an Privatpersonen verbieten.
Auf Anfrage unserer Redaktion heißt es vonseiten Stadt und Landkreis Osnabrück in Abstimmung mit dem Gesundheitsdienst, dass ein Verbot von Rattengiften für Privatpersonen schon länger kontrovers diskutiert wird. Auf der einen Seite seien die Folgen für Umwelt und Tier zu beachten, auf der anderen Seite sei jedoch zu erkennen, dass es bislang nur wenige Alternativen zur Schädlingsbekämpfung gibt.
Laut der Stadt liegen keine Zahlen vor, inwiefern Privatpersonen die Rattenpopulation durch das Benutzen von Gift beeinflussen. Um dies besser zu zu beurteilen, benötigt sie in Zukunft die Rückmeldung der Bürger. Die Stadt erklärt, dass sie das Geschehen beobachten und, falls nötig, die Rattenkampagne aus dem Vorjahr noch einmal in abgewandelter Form zurückbringen wird.
Die Stadt Osnabrück rechnet mit einem deutlichen Preisanstieg der Bekämpfung von Rattenbefällen, wenn diese nur noch durch geschultes Fachpersonal erfolgen dürfen. Man appelliert weiterhin an die Bürger und Bürgerinnen, Präventivmaßnahmen ernst zu nehmen. Dazu gehöre eine sorgfältige Mülltrennung, um das Nahrungsangebot für die unerwünschten Nager zu reduzieren.
Lebendfallen seien weiterhin einsetzbar. Unterstützt werden sollen sie durch technische Möglichkeiten, wie Apps zur Fernüberwachung. Auch wird daran gearbeitet, neue Alternativen zu entwickeln, die der Umwelt und Menschen nicht mehr schaden. Die Stadt rechnet damit, eine Zunahme der Rattenpopulation nicht verhindern zu können. Die Bekämpfung der Schädlinge werde unter diesen Umständen deutlich erschwert.
Nicht nur Privatpersonen sind davon betroffen, sondern auch Landwirte und Firmen müssen sich künftig auf Einschränkungen einstellen. Auch ihnen ist eine dauerhafte Auslage von Giftködern verboten, wenn sie keinen Sachkundenachweis haben. Liegt jener nicht vor, droht ein Bußgeld.
Aufgrund der Gefahr, die für Umwelt, Haustiere und Menschen bei einer unsachgemäßen Anwendung besteht, beschloss die EU, das Gesetz zu verschärfen. Sie nennt auch das Tierwohl der Nagetiere als Grund. Die meisten Köder führen zu einem tagelangen Leiden, nach dem die Tiere schlussendlich qualvoll verenden. Daher begrüßt auch der Tierschutz das Verbot ausdrücklich.