Prozess in Aurich  Bauchladen voller Drogen – aber Bewährung für Juister Dealer

Christiane Norda
|
Von Christiane Norda
| 18.02.2026 08:09 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Der Eingang zum Landgericht in Aurich. Foto: Romuald Banik
Der Eingang zum Landgericht in Aurich. Foto: Romuald Banik
Artikel teilen:

Fahnder fanden in seiner Wohnung einen ganzen Bauchladen voller verschiedenster Drogen. Trotzdem kam ein Juister Dealer mit einer Bewährungsstrafe davon – ausnahmsweise. Das sagten die Richter.

Aurich - Vor dem Landgericht in Aurich ist am Dienstag, 17. Februar 2026, ein Mann wegen des Handels mit Drogen und des Besitzes von Kokain in nicht geringer Menge zu einem Jahr und neun Monaten Haft verurteilt. Die Strafe wurde auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Darüber hinaus muss der Angeklagte 1000 Euro an die Auricher Drogenberatungsstelle zahlen. Drogen sowie Zubehör zum Handel und Bargeld in Höhe von rund 1000 Euro aus den Drogengeschäften wurden eingezogen.

Der 43-Jährige hatte in der Verhandlung vor der Großen Strafkammer um Richter Klein eingeräumt, auf Juist Cannabis, Haschisch, Amphetamine, Metamphetamine und Extasy verkauft zu haben, um damit seine eigene Drogensucht zu finanzieren. Einen Vorrat von 22 Gramm Kokain habe er sich für den Eigenbedarf zugelegt. Die Drogen seien in größeren Mengen preisgünstiger gewesen, gab er an.

Paket aus Niederlanden brachte Dealer zu Fall

Ins Visier der Fahnder war der Angeklagte ein erstes Mal geraten, als er in den Niederlanden 250 Gramm Marihuana bestellt hatte und das Paket mit seiner Adresse im Verteilzentrum von UPS in Herne vom Zoll beschlagnahmt worden war. Nach einem anonymen Hinweis auf die Drogengeschäfte des Angeklagten hatten Fahnder im Mai 2024 sein Apartment durchsucht und darin „einen ganzen Bauchladen“ von Drogen unterschiedlicher Ausführung gefunden. Sortiert und „fein säuberlich abgelegt in verschiedensten Behältnissen“, zu Verkaufseinheiten abgepackt in Klemmbeutelchen, hatten sie zur Abholung bereitgelegen. Auch eine Feinwaage und weiteres Verpackungsmaterial hatte man vorgefunden. In greifbarer Nähe der Drogen hatte ein Baseballschläger an der Wand gelehnt, der in der Drogenszene üblicherweise zur Abschreckung und zur Verteidigung der Ware dient, weshalb das Gericht zunächst von einem bewaffneten Drogenhandel ausgegangen war. Diesen Vorwurf konnte der Angeklagte jedoch plausibel entkräften. Er habe einen Sinn für ausgefallene Präsente und habe den Schläger vor einigen Jahren seiner Freundin als Symbol ihrer Liebe geschenkt, erklärte er. Bei genauerer Betrachtung waren darauf tatsächlich Blümchen und Gravuren zu erkennen. Der ermittelnde Beamte berichtete, er habe den Schläger nicht als bedrohlich wahrgenommen, auch, weil der Angeklagte nicht aggressiv aufgetreten sei.

Ersttäter mit Jobperspektive

Nach eigenen Angaben konsumiert der Angeklagte seit seiner Jugend Drogen in allen Varianten, zuletzt nur noch Kokain. Ein psychiatrischer Gutachter attestierte ihm dennoch seine volle Schuldfähigkeit. Zwar habe er einen Hang zu Drogen gezeigt, seine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik sei jedoch nicht erforderlich. Seit der Wohnungsdurchsuchung lebe er drogenfrei, ein fortlaufender Handel mit Drogen sei darum unwahrscheinlich.

Der Angeklagte bedauerte, so viele Menschen in seinem Umfeld enttäuscht zu haben. Für ihn sei die Wohnungsdurchsuchung geradezu „lebensrettend“ gewesen, erklärte seine Verteidigerin, nun wolle er einen Schlussstrich ziehen. Sowohl Staatsanwalt als auch Gericht hielten dem Angeklagten zugute, dass er sich bisher nichts habe zuschulden kommen lassen und ihm sein Arbeitgeber trotz des Gerichtsverfahrens eine berufliche Perspektive geboten habe. Wegen seiner positiven Entwicklung setzte die Kammer die Strafe ausnahmsweise noch einmal zur Bewährung aus.

Ähnliche Artikel