Osnabrück  Hat ein 54-jähriger Osnabrücker die Pflegetochter seiner Ex-Partnerin sexuell missbraucht?

Matthias Liedtke
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Von Matthias Liedtke
| 13.02.2026 13:16 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Schwer abzuwägen ist der Fall eines jetzt 54-jährigen Mannes, der sich in den Jahren 2021 und 2022 in Hagen aTW an der 14-jährigen Pflegetochter seiner damaligen Partnerin vergangen haben soll. Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener
Schwer abzuwägen ist der Fall eines jetzt 54-jährigen Mannes, der sich in den Jahren 2021 und 2022 in Hagen aTW an der 14-jährigen Pflegetochter seiner damaligen Partnerin vergangen haben soll. Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener
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Ein 54-jähriger Osnabrücker steht unter Verdacht, vor vier Jahren die Pflegetochter seiner damaligen Partnerin sexuell missbraucht zu haben. Nach einem ersten Urteil wird der schwierige Fall am Landgericht jetzt noch einmal neu aufgerollt.

Wegen sexuellen Missbrauchs der Pflegetochter seiner damaligen Partnerin ist ein heute 54-jähriger Osnabrücker im Oktober 2024 vom Amtsgericht Bad Iburg zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten verurteilt worden.

Der Angeklagte legte Rechtsmittel ein, in einem Berufungsverfahren wurde er freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft forderte daraufhin die Revision - mit Erfolg: Der Freispruch wurde wieder aufgehoben, das Verfahren muss nun erneut verhandelt werden.

Schon am ersten Prozesstag wurde dabei deutlich, warum es ein solches Hin und Her gegeben hat. Denn die Aussagen des nunmehr faktisch zum zweiten Mal Angeklagten widersprechen sich mitunter massiv zu denen der früheren Partnerin, die als Nebenklägerin in den Zeugenstand gerufen worden ist. Auch ihre Pflegetochter selbst kam zu Wort – allerdings zu ihrem Schutz nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit und per Zuschaltung in den Gerichtssaal.

Eine direkte Konfrontation mit dem mutmaßlichen Täter sollte auch deshalb vermieden werden, weil die Hauptklägerin infolge des Geschehens an einer posttraumatischen Belastungsstörung leidet. Im Jahr 2022 hatte sich das Verhältnis zu dem Angeklagten zugespitzt, als dieser eine längere Abwesenheit der Pflegemutter ausgenutzt haben soll, um die damals 14-Jährige sexuell zu missbrauchen.

Zuvor hatte er seit dem Beginn der Beziehung zu ihrer Erziehungsberechtigten über rund eineinhalb Jahre ein enges, „väterliches“ Verhältnis zu dem anfänglich 12-jährigen Mädchen aufgebaut. Dass er sich „rührend“ um sie gekümmert habe, attestiert ihm auch die Pflegemutter.

Dinge wie Auf-den-Schoss-Setzen, zusammen Duschen, Streicheln, freizügige Fotos im Bikini und „ständiges Anfassen“ seien ihr allerdings „zu viel“ gewesen. Küsse zur Begrüßung und zum Abschied auch auf den Mund hält dagegen auch sie für „normal“.

Der mutmaßliche Täter beteuert, dass die Pflegetochter seine Hilfe eingefordert habe – unter anderem beim Duschen. Diese Berührungen sollen zur Ausprägung eines „Waschzwangs“ bei der Pflegetochter geführt haben, die vom mutmaßlichen Täter überwiegend „Schatz“ genannt wurde.

Zugetragen haben sollen sich die Annäherungen mit, so die Staatsanwaltschaft, „erheblicher Sexualbezogenheit“ auf der Parzelle der Klägerinnen auf einem Campingplatz im Südkreis. Der mutmaßliche Täter lebt inzwischen im nördlichen Landkreis. Mit den Vorwürfen komme er nicht klar, sagt er, und sieht sich zu Unrecht als „Monster“ stigmatisiert. Ein Anfassen und Küssen der Brust des Mädchens streitet er ab.

Die Vorfälle in der Zeit der Abwesenheit der Pflegemutter, die schließlich zur endgültigen Trennung geführt haben, bleiben bislang unklar. Er habe der 14-Jährigen „Drogen und Alkohol gegeben“ und „Türen und Fenster abgedeckt“, sagt die Nebenklägerin.

Als sie ihrer Pflegetochter vom Trennungswunsch erzählte, sei diese erleichtert um ihre Arme gefallen und „zusammengebrochen“. Ob das ursprüngliche Urteil doch bestehen bleibt, hat nun die Große Strafkammer am Osnabrücker Landgericht zu entscheiden.

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