Justiz in Aurich  Mann soll Frau gedroht haben, sie zu zerstückeln

Bettina Keller
|
Von Bettina Keller
| 17.02.2026 11:14 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Vor dem Landgericht Aurich geht es um Vergewaltigung. Foto: Klaus Ortgies/Archiv
Vor dem Landgericht Aurich geht es um Vergewaltigung. Foto: Klaus Ortgies/Archiv
Artikel teilen:

Ein 31-Jähriger soll in Emden seine Lebensgefährtin und Mutter seines Sohnes vergewaltigt, verletzt und mit unfassbaren Grausamkeiten bedroht haben. Der Mann bestreitet das.

Aurich/Emden - Ein 31-Jähriger soll eine gleichaltrige Frau zwischen Dezember 2024 und August 2025 mehrfach mit dem Tode bedroht und viermal vergewaltigt haben. Zudem wirft ihm die Staatsanwaltschaft Nötigung und Körperverletzung vor. Angeklagt sind 15 Taten.

Nach muslimischem Recht sind die beiden miteinander verheiratet. Die Taten sollen sich in Emden und Gera (Thüringen) zugetragen haben. Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft. Er bestreitet die Vorwürfe. „Ich habe sie nicht bedroht, geschlagen oder vergewaltigt. Das weise ich entschieden zurück“, ließ er die 4. Große Strafkammer des Landgerichts Aurich zum Prozessauftakt am Donnerstag, 12. Februar 2026, über eine Erklärung seines Verteidigers wissen.

Die Frau flüchtete mit ihren Kindern nach Emden

Die beiden lernten sich in Gera kennen, wo sie in der Nachbarschaft wohnten. Die Frau hatte drei Kinder von einem anderen Mann. Ab 2019 waren sie drei Jahre lang ein Paar und bekamen einen gemeinsamen Sohn. Mit der Zeit kam es zu tätlichen Übergriffen des Mannes. Im März 2022 wurde er vom Amtsgericht Gera zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt, weil er die Frau geschlagen und gewürgt haben soll. Auch ein Kontakt- und Näherungsverbot wurde ausgesprochen.

Sie tauchte mit den Kindern in Emden unter. Über eine Freundin soll wieder Kontakt zu dem Angeklagten hergestellt worden sein. Im Dezember 2024 kam er unangemeldet nach Emden und zwang sie gemäß der Anklageschrift unter der Androhung körperlicher Sanktionen zum Geschlechtsverkehr. Er werde sie töten, wenn sie mit jemandem spreche, soll er ihr zudem gedroht haben.

Er drohte, ihr die Zunge und die Augen herauszuschneiden

Im Januar 2025 soll er erneut in Emden erschienen sein. Seiner Aufforderung, ihn nach Gera zu begleiten, leistete sie widerstrebend Folge. Bei dem dreitägigen Aufenthalt dort soll er abermals Geschlechtsverkehr von ihr gefordert haben. Am Bahnhof soll er sie mit einer Hand, an der sich ein Ring befand, ins Gesicht geschlagen haben, sodass sie Schmerzen und eine blutende Wunde am Mund erlitt.

Im März 2025 soll der Angeklagte nach Emden gekommen sein, um sie erneut nach Gera zu holen. Dort dürfe sie mit niemandem sprechen, sonst werde er sie töten und ihr die Zunge und die Augen herausschneiden, soll er als Drohung ausgesprochen haben. Während der fünf Tage in Gera soll er auf dem Sofa erneut Geschlechtsverkehr eingefordert haben, denn er beabsichtigte, ein weiteres Kind mit ihr zu zeugen, heißt es in der Anklageschrift. Sie habe sich die Pille danach besorgt, sei aber dennoch schwanger geworden. Daher habe sie sich über Möglichkeiten eines Schwangerschaftsabbruchs informiert.

Videobeweis, dass kein anderer Mann in der Wohnung ist

Bei einem weiteren Aufenthalt in Emden soll er ihr gedroht haben, sie im Falle einer Abtreibung umzubringen. Er soll ihr Handy kontrolliert und grundlos ein Glas Wasser nach ihr geworfen haben. Er werde sie zerstückeln und zerstückelt an ihre Familie schicken, habe er im weiteren Verlauf geäußert, sie als Schlampe beleidigt und gegen ihren Willen Geschlechtsverkehr verlangt.

Am 18. August 2025 soll der eifersüchtige Angeklagte in einem Telefonat von Gera aus einen Videobeweis gefordert haben, dass sie keinen Mann in ihrer Wohnung habe. Er soll gedroht haben, am folgenden Tag nach Emden zu kommen und sie umzubringen. Die Frau nahm die Drohung sehr ernst und verließ mit ihren Kindern das Haus.

Angeklagter behauptet, er sei von ihr geschlagen worden

Der Angeklagte ließ sich dahingehend ein, die Frau sei unangemeldet mit den vier Kindern nach Gera gekommen. Er habe keinen Platz gehabt und sie bei seinem Bruder einquartiert. Mit den Kindern sei sie erkennbar überfordert gewesen. In dieser Wohnung habe es kein Sofa gegeben. Sie sei sehr spartanisch eingerichtet gewesen. Auf seine Mitteilung, er habe eine neue Freundin, habe sie sehr heftig reagiert und ihn geschlagen. Im Oktober 2022 habe er seine neue Freundin geheiratet. Von ihr sei er seit 2025 getrennt.

Die Kammer sah die Videoaufzeichnung der Vernehmung der mutmaßlich Geschädigten an. Sie skizzierte, wie der Angeklagte anfangs nett gewesen sei. Dann habe er begonnen, sie zu schlagen. Sie sei ins Frauenhaus geflüchtet. Seit 2021 habe ein Kontaktverbot bestanden. „Er war trotzdem immer da und hat mir gedroht“, sagte die 31-Jährige.

„Er sagte, ich muss machen, was er sagt“

Sie erklärte, dass sie große Angst vor dem Mann habe. An die in der Anklage erwähnte Vergewaltigung im Dezember 2024 erinnerte sie sich nicht mehr. In den Osterferien sei er zu ihr gekommen und habe mit ihr schlafen wollen, erzählte sie – „ich wollte das nicht“. „Er sagte, ich bin seine Frau und muss machen, was er sagt“, berichtete sie. Er habe sie gezwungen, mit ihm nach Gera zu gehen. Zeitlich hatte die Zeugin Probleme bei der Einordnung der Ereignisse. „Ich vergesse viel, wann genau, weil ist zu viel passiert“, sagte sie in stockendem Deutsch. Trotzdem konnte sie einige der angeklagten Taten mit Details bestücken.

Der Prozess wird am 26. Februar 2026 ab 9 Uhr in Saal 116 fortgesetzt. Dann soll das Urteil fallen.

Ähnliche Artikel