Osnabrück Nachbarschaftsstreit in Osnabrück eskaliert zu blutigem Konflikt
Ein Nachbarschaftsstreit in einem Osnabrücker Mehrfamilienhaus eskalierte im Oktober 2024 zu einem blutigen Konflikt, der beinahe tödlich ausging. Nun sahen sich die Streitparteien abermals vor Gericht wieder.
Im Oktober 2024 ist ein langer Streit zwischen einem 59-jährigen Osnabrücker und seinen Nachbarn in einem Mehrfamilienhaus eskaliert. Der Mann hatte sich mehrfach darüber beschwert, dass der Sohn der Familie ständig laut hustet und die Tochter Geräusche macht, die ihn störten.
Es kam zu Streitereien und Beleidigungen. Etwa drei Wochen vor dem Vorfall, der im April 2025 vor dem Amtsgericht verhandelt wurde, habe es ein klärendes Gespräch mit dem Vermieter gegeben, sagten nun beide Parteien vor dem Landgericht. Doch dann kam es zu einer Messerstecherei.
Der Angeklagte sagte aus, der 62-jährige Vater und der 31-jährige Sohn der Familie seien in seine Wohnung gestürmt, hätten ihn zunächst bespuckt und zu Boden geworfen. Über ihm stehend hätten sie ihn mit Schlägen malträtiert. Er habe dann aus Notwehr ein Messer aus seiner Jackentasche gezogen und blind damit zugestochen. Er gab vor Gericht zu, dass er dabei wohl jemand getroffen habe.
Die Mutter, die Tochter und der Vater der Familie schilderten den Vorfall anders. Ihr Nachbar habe den Sohn provoziert, indem er ihn beleidigte. Dabei soll er mehrfach mit der Faust in seine Hand geschlagen haben.
Schließlich sei es zu einem Kampf gekommen, in dessen Verlauf der Vater der Familie durch mehrere Messerstiche verletzt wurde, als er – seiner Aussage nach – seinen Sohn habe schützen wollen. Die Verletzungen des Familienvaters seien „potenziell tödlich“ gewesen, sagte die Richterin dem Angeklagten.
Vor dem Amtsgericht wurde der 59-Jährige jedoch lediglich wegen unerlaubten Waffenbesitzes zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt. Bei dem Vorwurf der Körperverletzung ging das Gericht nach dem Grundsatz „in dubio pro reo“ (Im Zweifel für den Angeklagten) von einem Notwehrrecht aus.
Der Verurteilte ging aber in Berufung, weil ihm die Strafe zu hoch erschien. Die Richterin hielt die Strafe für angemessen und wies den Angeklagten damals daraufhin, dass die Strafe des Landgerichts bei einer Neuverhandlung höher ausfallen könne.
Der Vater der Familie lag nach der Attacke mit dem Springmesser des Nachbarn zehn Tage im Krankenhaus. Er hatte bei der Auseinandersetzung drei Stiche ins Bein, einen Stich in den Unterbauch und einen in die Brust bekommen.
„Die Tat hat Narben in unserer Familie hinterlassen“, sagte die Mutter in ihrer Aussage vor Gericht am ersten Verhandlungstag der nun laufenden Berufung. Während der Vater ruhig sprach, wurde deutlich, dass Mutter und Tochter immer noch von dem Vorfall traumatisiert sind.
In der Verhandlung wurden auch die Aufnahmen der Bodycam eines Polizisten am Tatort sowie die Notrufe des Angeklagten und des Sohns der Familie abgespielt. In dem Video ist zu hören, wie der 59-jährige Angeklagte bei seiner Verhaftung wüste Beschimpfungen vermutlich in Richtung des Sohns der Familie von sich gibt.
Der Sohn ist trotz Vorladung nicht vor Gericht erschienen. Dabei hatte auch er als Nebenkläger ebenfalls Berufung eingelegt. Der Beschuldigte sagte zudem zu den Polizisten, er habe ein Messer zu seiner Verteidigung bei sich getragen, weil „alle Türken ein Messer“ haben. Dass er diese Aussage getätigt hat, hat er in der Verhandlung vor dem Amtsgericht noch verneint.
Die Aufnahmen der beiden abgesetzen Notrufe waren geprägt von Panik und von Angst. Der Angeklagte fürchtete, dass er abermals attackiert wird, sagte aber zunächst auch, er habe „sie“ abgestochen. Der Sohn der Familie hatte Angst um das Leben seines Vaters und bat mehrfach unter Tränen: „Bitte kommen sie schnell.“ Den Notruf beendete er jedoch mit einer Drohung gegen seinen Nachbarn.
Der Prozess wird Ende Februar fortgesetzt.