Osnabrück Die Bremer Brücke gehört noch dem VfL: Baustart so früh wie möglich bleibt das Ziel
Die Stadt Osnabrück verschiebt den Kauf der Bremer Brücke um fünf Wochen. Grund ist eine noch zu klärende Frage zum EU-Beihilferecht. Wieso die Verzögerung keine Rolle beim Stadionbau spielen soll - und warum Kommunalaufsicht und EU-Prüfbehörden trotz der Ablehnung zweier Beschwerden weiter genau hinschauen werden.
Schon zum 1. Januar hätte die Stadt Osnabrück knapp 90 Prozent der Anteile an der Stadion KG vom der VfL Osnabrück e.V. kaufen sollen: Das sieht der bis heute gültige Ratsbeschluss aus dem vergangenen Jahr zum Erwerb der Bremer Brücke in zwei Schritten vor. Passiert ist aber bis jetzt nichts - stattdessen entwarf man jüngst Plan B zum sofortigen vollständigen Kauf, der am Dienstag vor der Sitzung des Rates aber ebenfalls wieder auf Eis gelegt wurde. Stockt es etwa beim Stadionkauf - oder gibt es gar Ärger zwischen den beteiligten Parteien und Akteuren?
Mit dem Deal vertraute Personen aus allen Lagern versichern: Auf gar keinen Fall. Die kurzfristige Streichung des Punktes „Übernahme Bremer Brücke durch die Stadt“ von der Tagesordnung der Ratssitzung sei nur aus sachlichen Erwägungen heraus erfolgt. Es bleibe dabei, dass die Stadt die Geschäftsanteile der Stadion KG als Besitzgesellschaft der Bremer Brücke nun nach Beschlussfassung komplett und in nur einem Schritt erwerben will. Im Gegensatz zum Ursprungsplan, der zwei Schritte und den Abschluss zum 1. Juli 2026 vorsah - und nun eben fünf Wochen später, zur nächsten Ratssitzung am 17. März.
Die Verschiebung habe man sich genommen, um kurzfristig aufgetauchte Unklarheiten rund um einen Punkt, der das EU-Beihilferecht betrifft, noch rechtssicher auszuräumen. Möglicherweise folgt aus der Klärung des Sachverhalts eine kleine Ergänzung in der Beschlussvorlage. Gut möglich sei aber auch, dass diese exakt mit jenem Inhalt wie schon in der vergangenen Woche den Ratsmitgliedern Osnabrücks zur Abstimmung vorgelegt werde.
„Entscheidend ist: Durch die Beschlussfassung fünf Wochen später verlieren wir an keiner Stelle. Weder bei der Verpflichtung eines Generalunternehmers, noch beim Baustart, noch beim Versuch der Einwerbung von Fördermitteln“, sagt Jan Jansen, Geschäftsführer der Stadion KG, der diese auch nach dem Übertrag an die Stadt und der Umbenennung in „Bremer Brücke Stadion KG“ führen soll.
In die Karten gespielt hat den Osnabrückern, dass der Fördertopf der auf 333 Millionen Euro zusammengestrichenen Sportmilliarde des Bundes heiß begehrt ist: Über 3000 Anträge mit einem Volumen von rund 7,5 Milliarden Euro sind gestellt worden - um die alle prüfen zu können, hat die damit befasste Bundesbehörde eine neue Frist gesetzt. Erst bis dahin müssen die Besitzanteile des Stadions komplett bei der Stadt liegen, damit diese einen gültigen Antrag ins Rennen schicken kann - Zeit, die nun genutzt werden kann, um die Beihilfeprüfung des Erwerbs der Bremer Brücke in nur einem Schritt gründlich abzuschließen.
Nötig geworden war jener neue Deal auch deshalb, weil der zuvor avisierte zweistufige Verkauf mit Übertragungsschritten zum 1. Januar und zum 1. Juli 2026 wohl zu einer zeitweisen Aberkennung der Gemeinnützigkeit des VfL Osnabrück e.V geführt hätte - verbunden mit möglichen Steuerforderungen im sechsstelligen Bereich plus Strafzahlungen. Entsprechende Signale hatte das Finanzamt gegen Ende des Jahres an den VfL gesendet nach eingehender Prüfung des ursprünglichen Ratsbeschlusses zum Kaufprozess. Die von den Lila-Weißen beauftragten Wirtschaftsberater brachten diesen Sachverhalt einige Zeit später in die Verhandlungen mit der Stadtverwaltung ein - was eine kleine Kontroverse zwischen den Parteien auslöste.
Am Ende einigte man sich aber auf die nun zunächst als Ratsvorlage eingebrachte und kurz vor der Sitzung am Dienstag wieder zurückgezogene Lösung. Gibt es dann am 17. März die zu erwartende Ratsentscheidung, wird das neue Modell der Übernahme der Geschäftsanteile der Stadion KG durch die Stadt erneut der Kommunalaufsicht vorgelegt. Die kann innerhalb einer bestimmten Frist Bedenken zur Rechtmäßigkeit des Beschlusses anmelden - ebenso die Prüfbehörden des Bundes und der EU zu Fragen der Beihilfe.
Das sind standardisierte Vorgänge, die sich auch danach noch mehrmals im Laufe des Sanierungsprozesses wiederholen dürften. Etwa, wenn die Vereinbarungen zu den umfänglichen Nuzungs- und Mitspracherechten des VfL am und im sanierten Stadion bis ins Detail geregelt sind. Oder später, wenn der künftige Pachtvertrag zwischen VfL und Stadt steht - auch hier zeichnen sich noch einmal spannende Verhandlungen zwischen den Parteien ab.
Jene Kommunalaufsichtsbeschwerden, die zuerst die FDP-Stadtratsfraktion und später die Fraktion Die Linke beim Land Niedersachsen zur Übernahme des Stadions durch den VfL eingelegt hatten, haben indes zunächst keine weiteren Folgen: Bei beiden ist inzwischen die Frist abgelaufen, in der die Kommunalaufsicht einen der geprüften Vorgänge aus rechtlich-finanziellen Gründen hätte beanstanden können.
Man habe mitgeteilt bekommen, dass das Land nicht einschreiten werde, teilte Thomas Groß, Oberbürgermeisterkandidat der Linken, noz mit. Dennoch werde man der Stadt weitere Fragen stellen und dann über das weitere Vorgehen entscheiden - etwa, ob man eine Beschwerde bei der EU-Kommission einlege.
Aufseiten des VfL e.V. ist indes nach dem Wechsel vom zweistufigen Verkaufsmodell des Stadions hin zur direkten Veräußerung der Anteile in einem Schritt kein weiterer Beschluss notwendig: Bereits bei der Mitgliederversammlung im vergangenen Jahr hatte sich das Präsidium von den Mitgliedern des VfL Osnabrück die freie Hand für den Verkaufsprozess zusichern lassen - sofern man Mitspracherechte bei der Gestaltung des neuen Stadions erhalte und zugleich die Gemeinnützigkeit des Vereins nicht gefährdet wird.