Aurich  Verurteilter Sexualstraftäter erneut vor Gericht

Bettina Keller
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Von Bettina Keller
| 13.02.2026 17:52 Uhr | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Vor dem Landgericht Aurich ging es um einen sexuellen Übergriff in einer Betreuungseinrichtung. Foto: Klaus Ortgies/Archiv
Vor dem Landgericht Aurich ging es um einen sexuellen Übergriff in einer Betreuungseinrichtung. Foto: Klaus Ortgies/Archiv
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Wegen eines sexuellen Übergriffs auf einen Mitbewohner ist ein 46-jähriger Großheider vom Landgericht Aurich verurteilt worden. Eine Woche vor der Tat war er bereits verurteilt worden – wegen Missbrauchs.

Aurich - Ein 46-jähriger Großheider soll sich in einer Betreuungseinrichtung im Landkreis Aurich an einem Mitbewohner vergangen haben. Wegen des sexuellen Übergriffs wurde er am Dienstag, 10. Februar 2026, von der 3. Großen Strafkammer des Landgerichts Aurich zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Darüber hinaus wurde die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.

Der Angeklagte mit einer mittelgradigen Intelligenzminderung ist bereits in einer solchen Einrichtung untergebracht. „Das steht einer erneuten Anordnung einer Unterbringung nicht entgegen“, erklärte der Vorsitzende Richter Jan-Patrick Klein in der Urteilsbegründung. Er hob die erhebliche Rückfallgeschwindigkeit des Angeklagten hervor.

Wegen Missbrauchs seines 13-jährigen Neffen verurteilt

Gerade einmal eine Woche vor dem Vorfall am 19. März 2025 war der Großheider wegen sexuellen Missbrauchs seines 13-jährigen Neffen sowie eines ähnlichen Vergehens an demselben Mitbewohner zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren und der Unterbringung verurteilt worden. Dies war für ihn keine Warnung. „Er hat sich den Appellcharakter der Verurteilung nicht zu Herzen genommen“, sagte Klein.

Kurz bevor der Angeklagte die Betreuungseinrichtung verlassen musste, kam es zu dem angeklagten Vorfall. Der 34-jährige Mitbewohner – er hatte dem Angeklagten den ersten Übergriff verziehen – wollte ihn kurz nach 5 Uhr am Morgen mit Kaffee überraschen. Weil es noch so früh war und er sich müde fühlte, legte er sich im Zimmer des Großheiders kurz auf eines der Betten. Der Angeklagte zog die Vorhänge zu und legte sich dazu. Der Richter bezeichnete die Geschehnisse als „beischlafähnliche Handlungen“. „Dass der Geschädigte die sexuellen Handlungen nicht wollte, war dem Angeklagten bewusst“, sagte er.

Geschädigter hat den Übergriff bis heute nicht verarbeitet

Der psychiatrische Sachverständige Professor Dr. Wolfgang Trabert diagnostizierte bei dem Großheider eine dissoziale und impulsive Persönlichkeitsstörung. Er schätzte den Angeklagten als vermindert schuldfähig ein. Die Gefahr weiterer sexueller Übergriffe in Zukunft sei groß, erklärte er.

Oberstaatsanwältin Daja Rogga bezog sich in ihrem Plädoyer auf Traberts Gutachten. „Die Verhaltenskontrolle des Angeklagten ist stark eingeschränkt, sowohl in sexuellen Angelegenheiten als auch im Alltag, wo er impulsive Durchbrüche hat“, führte sie aus. Es wiege sehr schwer, dass er die Tat eine Woche nach seiner Verurteilung begangen habe. Aufgrund seiner Krankheit habe der Geschädigte seinen entgegenstehenden Willen nicht äußern können. Er habe den Übergriff bis heute nicht verarbeitet, hob sie hervor. Rogga forderte eine dreijährige Freiheitsstrafe und die dauerhafte Unterbringung des Angeklagten in einer Psychiatrie.

„Der Zeuge hat nicht klar zum Ausdruck gebracht, dass er das nicht will. Wie hätte mein Mandant mit seiner Intelligenzminderung das verstehen können?“, fragte Verteidiger Michael Schmidt in seinem Schlussvortrag. Der Zeuge hätte das Zimmer verlassen können, sei aber geblieben, meinte er. Einen konkreten Antrag stellte er nicht. Im sogenannten letzten Wort äußerte der Angeklagte, es tue ihm leid und er wolle sich bessern. Er werde ärztliche Hilfe annehmen, meinte er selbstkritisch.

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