Osnabrück  Schrottauto vom Kurt-Schumacher-Damm in Osnabrück nach acht Monaten entfernt

Jörg Sanders
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Von Jörg Sanders
| 06.02.2026 09:27 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Mehr als acht Monate stand dieser Ford am Kurt-Schumacher-Damm in Osnabrück, nachdem die Polizei ihn aus dem Verkehr gezogen hatte. Foto: Jörg Sanders
Mehr als acht Monate stand dieser Ford am Kurt-Schumacher-Damm in Osnabrück, nachdem die Polizei ihn aus dem Verkehr gezogen hatte. Foto: Jörg Sanders
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Nach mehr als acht Monaten hat die Stadt das Schrottauto vom Kurt-Schumacher-Damm entfernt. Für die Halterin wird es nicht nur teuer.

Der Ford, der mehr als acht Monate am Kurt-Schumacher-Damm in Osnabrück vor sich hin rottete, ist endgültig weg. Für die Halterin wird es teuer – und nicht nur das.

Am 2. Februar ließ die Stadt das Schrottauto entfernen, bestätigte Stadtsprecher Simon Vonstein auf Anfrage. „Wenn die Anordnung zur Zwangsverwertung rechtskräftig ist, erhält die Besitzerin einen Kostenfestsetzungsbescheid.“

Bedeutet: Das Auto kommt in die Schrottpresse; die Kosten für Abschleppen, Entsorgung und Verwaltungsaufwand belaufen sich dem Sprecher zufolge auf vorläufig 1500 Euro.

Im Mai 2025 hatte die Polizei das Auto kontrolliert und die Weiterfahrt aufgrund des fehlenden Versicherungsschutzes untersagt – seither stand der Ford am Kurt-Schumacher-Damm. Der Stadt ist die Halterin bekannt. Unklar ist aber, warum die Frau das Auto nicht selbst entfernte. Bis zum 30. Januar bekam sie zuletzt dafür Zeit.

Und das wäre für sie deutlich günstiger geworden: Seit 2007 sind Autohersteller und -importeure durch die Altfahrzeug-Verordnung grundsätzlich verpflichtet, (nicht ausgeschlachtete) Altfahrzeuge kostenlos zurückzunehmen und zu verwerten. Die Rücknahme erfolgt über zertifizierte Annahme- oder Rücknahmestellen.

Die Stadt hatte den Ford aufgrund des Zustandes als Abfall eingestuft. Das wiederum bringt der Halterin weiteren Ärger, denn „die Polizeiinspektion Osnabrück führt ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachts des unsachgemäßen Umgangs mit gefährlichen Abfällen“, erklärt Vonstein.

Schließlich enthielten Altfahrzeuge „wassergefährdende Betriebsstoffe und sind ohne weiteren Verwendungszweck als gefährliche Abfälle nach der Abfallverzeichnis-Verordnung gelistet“.

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