Köln Der Verfassungsschutz als „echter Geheimdienst“? Der Plan von Alexander Dobrindt wirft grundsätzliche Fragen auf
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt ist gegenüber dem Verfassungsschutz weisungsbefugt, wenn es etwa um dessen inhaltliche Schwerpunkte geht. Foto: dpa/Christoph Soeder
Der Verfassungsschutz hat bislang vor allem Parteien und politische Gruppierungen beobachtet. Nun soll er neue Befugnisse erhalten, um sich stärker auf die Abwehr von Terror, Spionage und Sabotage fokussieren zu können. Dabei gibt es rechtliche Tücken.
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