Prozess in Aurich  Kuss, Ohrfeige, Tumult – Auricher vor Gericht

Christiane Norda
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Von Christiane Norda
| 02.02.2026 18:07 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Verhandelt wurde vor dem Amtsgericht in Aurich. Foto: Romuald Banik
Verhandelt wurde vor dem Amtsgericht in Aurich. Foto: Romuald Banik
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Wegen zwei sexueller Übergriffe in einer Auricher Diskothek musste sich ein 27-Jähriger aus Aurich vor Gericht verantworten. Warum das Verfahren am Ende eingestellt wurde.

Aurich - Nach seinem Einspruch gegen einen Strafbefehl über 2400 Euro (80 Tagessätze zu je 30 Euro) wurde das Verfahren gegen einen Mann aus Aurich vor dem Amtsgericht in Aurich gegen die Zahlung von 600 Euro an die Opferhilfe vorläufig eingestellt.

Laut Vorwurf der Staatsanwaltschaft sollte der 27-Jährige zweimal Frauen in einer Auricher Diskothek sexuell belästigt haben. Im Januar 2024 soll er in den frühen Morgenstunden eine 25-Jährige unvermittelt auf den Mund geküsst haben. Als sie sich mit einer Ohrfeige gewehrt habe, sei er aggressiv auf sie losgegangen. Umstehende waren der Frau zu Hilfe geeilt. Im darauffolgenden November soll er im selben Lokal ihrer ebenfalls 25 Jahre alten Freundin im Gedränge fest ans Gesäß gefasst haben. Auch sie hatte sich dem Mann empört entgegengestellt, woraufhin er sie am Handgelenk ergriffen haben soll. Ihre Freundin war mit einer Ohrfeige eingeschritten.

Angeklagter bestreitet die Tat

Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe. Er habe niemanden bewusst angefasst, erklärte er am Montag in der Verhandlung, hier müsse eine Verwechslung vorliegen. Sollte es eine Berührung gegeben haben, sei dies unbeabsichtigt geschehen.

Beide Frauen hatten den Angeklagten indes eindeutig erkannt. Über Instagram hatten sie seinen Namen herausgefunden und ihn angezeigt. Nach dem Kuss sei es ihr nicht gut gegangen, sie habe sich geekelt, berichtete eine der Zeuginnen. Weil sie sich unsicher gewesen sei und nicht gewusst habe, ob sie übertreibe, habe sie zunächst auf eine Anzeige verzichtet. Als der Mann später auch ihre Freundin belästigt habe, habe sie sich schließlich doch an die Polizei gewandt. Die zweite Frau berichtete, nach dem Vorfall habe sie eine Panikattacke erlitten. Erst kurz zuvor sei sie Opfer eines sexuellen Angriffs geworden und an diesem Abend das erste Mal seitdem wieder ausgegangen. Durch den Grabscher sei das Geschehen wieder hochgekommen.

Weil an den Abenden jeweils auch Alkohol im Spiel gewesen und der Angeklagte bisher nicht vorbestraft ist, stellte das Gericht das Verfahren gegen die Zahlung der Geldauflage ein.

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