Kiel  „Nius“ klagt gegen Daniel Günther: Anwalt beruft sich auf Meinungsfreiheit

Susanne Link
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Von Susanne Link
| 30.01.2026 19:30 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Daniel Günther (CDU), Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, spricht während eines Interviews. Foto: Frank Molter
Daniel Günther (CDU), Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, spricht während eines Interviews. Foto: Frank Molter
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Daniel Günther äußerte sich im Januar bei Markus Lanz kritisch über das Online-Portal „Nius“. Dieses klagte daraufhin. Jetzt bricht Günthers Rechtsbeistand, der renommierte Medienanwalt Christian Schertz, sein Schweigen und bezieht Stellung zum Verfahren.

Der Rechtsanwalt von Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) hat sich erstmals öffentlich zur juristischen Auseinandersetzung mit dem Online-Magazin „Nius“ geäußert.

Das rechtspopulistische Portal hatte wegen Äußerungen Anfang Januar in der ZDF-Sendung „Markus Lanz“ eine Klage beim Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht eingereicht.

Zum einen hatte Günther „Nius“ und andere Portale als „Feinde der Demokratie“ bezeichnet. Zum anderen hatte er gesagt, „Nius“ berichte „vollkommen faktenfrei“. Nach Ansicht von Joachim Nikolaus Steinhöfel, dem Anwalt des Online-Portals, verstoßen diese Äußerungen gegen geltendes Recht.

Günthers Anwalt zufolge habe er die Aussagen „selbstverständlich als Politiker und nicht als Hoheitsträger getroffen“ und eine „persönliche Meinung im Rahmen der politischen Debatte“ geäußert. Dass Steinhöfel dennoch den Weg zum Verwaltungsgericht beschritten habe und der Auffassung sei, dass ein Unterlassungsanspruch gegenüber dem Land Schleswig-Holstein bestehe, halte er für rechtsfehlerhaft.

„Ansonsten wären Politiker, die zugleich Amtsträger sind, in Zukunft gehindert, sich überhaupt in Talksendungen an der politischen Debatte zu beteiligen, weil sie regelmäßig Gefahr liefen, eine etwaige Neutralitätspflicht zu verletzen. Das kann nicht gewollt sein“, sagt Christian Schertz. Im Eilverfahren ist dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht zufolge mit einer Entscheidung in der kommenden Wochen zu rechnen.

Neben dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren fordert der Anwalt von „Nius“ aber auch Daniel Günther als Politiker zur Unterlassung auf. Schertz weist diese Forderung zurück: „Die streitgegenständlichen Aussagen von Herrn Günther waren nichts anderes als zulässige Bewertungen der Inhalte von Nius und sind von der Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt.“ Dies habe er der Gegenseite bereits mitgeteilt.

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