Osnabrück  Das Geld der anderen: Wie ein Osnabrücker zum Handlanger von Betrügern wurde

Markus Pöhlking
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Von Markus Pöhlking
| 02.02.2026 13:15 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Um Telefonbetrügern Geldwäsche zu ermöglichen, eröffnete ein junger Osnabrücker verschiedene Bankkonten. Foto: Christin Klose/dpa
Um Telefonbetrügern Geldwäsche zu ermöglichen, eröffnete ein junger Osnabrücker verschiedene Bankkonten. Foto: Christin Klose/dpa
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Ein junger Osnabrücker braucht Geld. Eine entfernte Bekannte bietet ihm einen verlockenden Deal an: Er solle ein paar Bankkonten eröffnen und gegen Provision eingehende Gelder abheben. So wird er zum Handlanger von Telefonbetrügern. Sein Fall bringt Richter und Pädagogen an Grenzen.

Ein Gerichtssaal des Osnabrücker Justizzentrums im Januar 2026: Der Traum vom schnellen Geld kommt an sein Ende. Der Vorsitzende des Jugendschöffengerichtes verurteilt einen heute 21-Jährigen wegen fahrlässiger Geldwäsche zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und vier Monaten. Er hat sich nach Überzeugung des Gerichts zum Handlanger von Telefonbetrügern gemacht.

Die Option der Bewährung verwirft der Richter mit deutlichen Worten. „Du hast die Chance nicht genutzt. So gar nicht. Du willst es nicht oder du bekommst es nicht hin. Das ist keine Wertung, das ist schlicht eine Zustandsbeschreibung“, sagt er.

Der Richter duzt den Angeklagten, beide kennen sich aus der Vergangenheit. Zuletzt im Juli 2025 hatte sich das Jugendschöffengericht mit dem Fall des 21-Jährigen beschäftigt. Damals waren schon einmal zwei Taten angeklagt, in denen er der leichtfertigen Geldwäsche beschuldigt war. Vorwürfe, die das Gericht auch damals als erwiesen ansah. Es verhängte eine Jugendfreiheitsstrafe auf Bewährung. Der Verurteilte, mehrmals vorbestraft und drogenabhängig, solle noch eine Chance bekommen. Jetzt, im Januar, kommt die Geduld des Gerichts an ihr Ende.

Beide Verfahren wurzeln im gleichen Tatgeschehen: Auf Initiative einer entfernten Bekannten eröffnete der 21-Jährige im November 2024 mehrere Bankkonten. Darauf würden Gelder eingehen, die sie gemeinsam abheben würden. Das Gros der Beträge solle der junge Mann an sie oder an Dritte aushändigen. Dafür würde er eine kleine Provision erhalten.

Gesagt, getan. Ob er sich nicht gefragt habe, worum es in der Sache gehe, ob ihm das Vorgehen nicht ungewöhnlich erschienen sei, will der Richter von ihm rund 14 Monate später im zweiten Gerichtsprozess wissen. Da muss sich der 21-Jährige noch einmal wegen zweier Taten verantworten, in denen es um zusammen gut 18.000 Euro geht.

Der Angeklagte erklärt, es sei ihm allein ums Geld gegangen. Das brauche er, um seine Kokainsucht zu finanzieren. Hinterfragt habe er den Vorschlag seiner Bekannten und die Herkunft des Geldes nicht. Es sei ihm schlicht egal gewesen, sagt er mit müder Stimme.

Auf den Konten, die er ab November 2024 eröffnete, gingen insgesamt rund 40.000 Euro ein. Der Angeklagte und seine Bekannte ziehen von Bankautomat zu Bankautomat und von Supermarkt zu Supermarkt, um die Beträge abzuheben. Der 21-Jährige erhält dafür jeweils eine Provision von mehreren hundert Euro. Das übrige Geld geht an Hintermänner.

Über die ist nicht viel mehr bekannt, als dass sie Telefonbetrüger sind. Mindestens viermal gelang es ihnen, sich per Telefon Zugang zu fremden Bankkonten zu verschaffen. Dazu gaben sie sich am Telefon als Mitarbeiter der jeweiligen Bank aus. Die Zugänge nutzten sie, um die Konten leerzuräumen. In den jeweiligen Strafverfahren stoßen die Ermittler stets auf den 21-Jährigen: Die erbeuteten Gelder landeten auf den Konten, die er eröffnet hatte.

Die konkreten Tatbezüge müssten ihm dabei nicht bekannt gewesen sein, erläutert das Gericht in seinem Urteil. Der Vorwurf der fahrlässigen Geldwäsche sei bereits dadurch erfüllt, dass die Herkunft der Gelder ungeprüft blieb. „Zwischendurch hattest du es auf dem Konto, die Verfügungsgewalt lag also bei dir“, erklärt der Richter und fragt, ob sich der 21-Jährige jemals näher mit den Kontoverträgen auseinandergesetzt habe, die er abschloss. Der verneint.

Bislang vier Urteile sind beim Amtsgericht gegen ihn bekannt. Es geht neben fahrlässiger Geldwäsche auch um Drogen- und Waffenbesitz, um Sachbeschädigungen und Körperverletzungen. In der Vergangenheit hat er gegen Bewährungsauflagen verstoßen und Therapien gegen seine Drogensucht gemacht. Die seien praktisch sinnlos gewesen, erklärt er.

Seine Bewährungshelferin, seine Rechtsanwältin und ein Vertreter der Jugendgerichtshilfe zeichnen das Bild eines jungen Mannes aus zerrütteten Verhältnissen, der Auflagen ignoriert, Termine nicht wahr- und Hilfsangebote nicht annimmt, der reifeverzögert und im Wesentlichen auf Drogen fixiert ist.

Selbst seine Anwältin weiß in ihrem Plädoyer wenig zu seinen Gunsten zu sagen. Sie gibt nur zu bedenken: Eine Haftstrafe werde die Situation ihres Mandanten nicht verbessern. „Auch sein Drogenkonsum wird in einer JVA wohl weitergehen.“

Ein Aspekt, an den das Gericht in seiner Urteilsbegründung anknüpft. Es sei fraglich, ob eine Jugendstrafe für den 21-Jährigen ein gutes Instrument sei, sagt der Richter. „Aber es ist das einzige Instrument, das wir haben.“ Mit diesen Worten schickt er den jungen Mann ins Gefängnis und ordnet noch die Einziehung des Tatbetrages beider Geldwäscheverfahren gegen ihn an – „auch, wenn es wohl Jahrzehnte dauern wird, bis du den Betrag beglichen hast“. Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig.

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