Prozess vor Schöffengericht Schläge im Auricher Bordell – Freier vor Gericht
Er wollte eine Prostituierte küssen. Als diese ablehnte, schlug er sie und eine Kollegin, stahl ein Handy. Wegen dieser Vorwürfe steht ein Auricher vor Gericht. Warum es aber kein Urteil gab.
Aurich - Weil er in einem Auricher Bordell zwei Sexarbeiterinnen geschlagen und einer von ihnen ihr Handy abgenommen haben soll, muss sich ein 32-Jähriger aus Aurich vor dem Schöffengericht am Amtsgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten zweifache Körperverletzung sowie Diebstahl mit Gewalt vor. Richterin Sarah Buss teilte mit, denkbar sei auch eine Verurteilung wegen sexueller Nötigung oder Belästigung.
Laut Anklageschrift soll der Mann das Haus im Sommer vergangenen Jahres aufgesucht und einer dort arbeitenden Frau 50 Euro für ihre Dienste gezahlt haben. Über die Art der Dienste soll es aufgrund sprachlicher Hürden zu Missverständnissen zwischen Kunden und Prostituierter gekommen sein. Der Angeklagte soll versucht haben, die Frau gegen ihren Willen zu küssen und sie dabei fest am Handgelenk gepackt haben. Auf ihr Schreien sei ihr eine Kollegin zu Hilfe gekommen. Der Angeklagte soll beiden Frauen mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen, das Handy an sich genommen haben und geflohen sein. Später hätten die Frauen den Mann wiedergetroffen. Es sei zum Streit gekommen, woraufhin der Angeklagte das Handy auf den Boden gelegt haben soll. Die inzwischen herbeigerufene Polizei habe den Angeklagten festnehmen können.
Angeklagter schildert Vorfall anders
Der Angeklagte bestritt sämtliche Vorwürfe. Er habe sein Geld zurückverlangt, weil die Frau ihm nicht gestattet habe, sie zu berühren. Er habe das Telefon an sich genommen und sei zunächst nach Hause gelaufen, habe sich dann aber eines Besseren besonnen und das Telefon zurückgeben wollen. Unterwegs zum Bordell seien ihm die Frauen in Begleitung zweier Männer laut schreiend entgegengekommen. Das Handy habe er daraufhin einem der Männer übergeben. Er habe niemanden geschlagen und auch das Handy nicht stehlen wollen, beteuerte er.
Die betroffenen Frauen standen in der Verhandlung am Donnerstag als Zeuginnen nicht zur Verfügung, da ihr derzeitiger Aufenthaltsort nicht bekannt ist. Weil der Angeklagte jedoch auf deren Aussage bestand, müssen sie dennoch geladen werden. Die Verhandlung wurde darum unterbrochen, ein neuer Termin wird von Amts wegen anberaumt.