Entscheidungskriterien  Bei welchem Wetter gibt es eigentlich schulfrei?

| | 28.01.2026 20:15 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Damit es schulfrei gibt, müssen einige Bedingungen erfüllt sein. Foto: Archiv/Mieke Matthes
Damit es schulfrei gibt, müssen einige Bedingungen erfüllt sein. Foto: Archiv/Mieke Matthes
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Am Mittwochmorgen war es teils glatt auf den ostfriesischen Straßen. Anders als beim jüngsten Schneefall fiel die Schule diesmal jedoch nicht aus. So wird darüber entschieden.

Aurich - - Mancher Schüler in Ostfriesland hatte am Mittwochmorgen wohl noch auf einen schulfreien Tag gehofft, so wie bei Wintersturm „Elli“ vor rund zwei Wochen. Doch der Unterricht an den Schulen in allen drei Landkreisen und der Stadt Emden fand planmäßig statt. Doch nach welchen Kriterien und wann entscheiden die Behörden, dass ein Unterrichtsentfall angeordnet wird?

Für einen Schulentfall ist vor allem wichtig, ob und wie die Schüler und Schülerinnen sowie Lehrer zur Schule gelangen. „Ein Ausfall der Schülerbeförderung ist notwendig, wenn diese aufgrund extremer Wetterverhältnisse nicht mehr gefahrlos durchgeführt werden kann. Zu solchen Wetterverhältnissen zählen beispielsweise drohendes Blitzeis in den Morgenstunden, starker Schneefall mit fehlendem Räumdienst oder orkanartiger Sturm“, erklärte der Auricher Landkreis-Sprecher Müller-Gummels auf Nachfrage. Meist falle die Entscheidung über einen möglichen Schulausfall in den frühen Morgenstunden, wobei versucht werde, diesen zeitlichen Rahmen, wenn irgend möglich, weiter zu fassen, damit Schulen, Eltern oder auch Caterer darauf reagieren könnten, so Müller-Gummels weiter. Grundlagen der Entscheidung seien der Wetterbericht sowie die Informationen der Kreisstraßenmeisterei, der beauftragten Verkehrsbetriebe und der Austausch mit den umliegenden Landkreisen und der Stadt Emden.

So erfahren Familien vom Schulausfall

Wird der Schulausfall beschlossen, dann melde der Landkreis diesen über das Schulausfallmeldesystem, das unter dem neuen Portal des Landes moin.schule eingerichtet worden sei. „Dort wird auch ein Text hinterlegt, der von dieser Seite aus direkt an die Verkehrsmanagementzentrale (VMZ) des Landes und an die Radiosender weitergeleitet wird“, so der Pressesprecher. Das Landkreis-Amt für Schulen und ÖPNV informiere die Schulen zusätzlich per E-Mail. Aktuelle Meldungen gäbe es zudem auch auf der entsprechenden Internetseite des Landkreises.

Zusätzlich werde die Kooperative Regionalleitstelle Ostfriesland (KRLO) über den Schulausfall informiert, die dann wiederum für die Veröffentlichung der Mitteilung über die Notfall-App KATWARN sorge. Die Information der Presse erfolgt über die Pressestelle des Landkreises. Wie oft es in den vergangenen Jahren zu witterungsbedingten Schulausfällen gekommen ist, werde statistisch nicht erfasst, so Müller-Gummels. „Sie waren in den vergangenen Jahren aber sehr selten.“ Wie die Schulen letzten Endes mit dem Schulausfall umgehen - ob es Aufgaben per Mail oder Distanzunterricht per Videokonferenz gibt - würden die Schulen selbst entscheiden. „Die drei Berufsbildenden Schulen im Landkreis haben den Landkreis allerdings bevollmächtigt, die entsprechende Regelung in ihrem Namen öffentlich zu machen“, so Müller-Gummels und weist darauf hin, dass beim Ausfall von Präsenzunterricht eine Notbetreuung in den Schulen sichergestellt sei.

Richtig viel los war am Vormittag in der Innenstadt Aurichs nicht. Foto: Mieke Matthes
Richtig viel los war am Vormittag in der Innenstadt Aurichs nicht. Foto: Mieke Matthes

Mögliche Abweichungen auf den Inseln

Ähnlich wird auch in den anderen ostfriesischen Kommunen verfahren. Der Wittmunder Landkreissprecher Ralf Klöker wies darauf hin, dass zusätzlich zur Abstimmung mit der Leitstelle und den Straßenmeistereien parallel auch eine Abstimmung mit den benachbarten Landkreisen erfolge, da das Wetter auch übergreifende Linienverkehre betreffen könne. „Von der Entscheidung über einen Unterrichtsausfall bis zur Meldung im Radio und auf unserer Internetseite vergeht in aller Regel nicht mehr als eine Stunde“, so Klöker.

Grundsätzlich bedeute ein Schulausfall aber nicht, dass der Buslinienverkehr im Öffentlichen Personennahverkehr auch eingestellt wird. Das entscheide das Verkehrsunternehmen je nach Situation autark. Da es auf den Wittmunder Inseln Langeoog und Spiekeroog keinen vom Landkreis organisierten Schülerverkehr gebe, gelte ein vom Landkreis angeordneter Schulausfall manchmal nur für das Festland. Auf den Inseln seien auch kürzere Distanzen zu überwinden als auf dem Festland. „Was das in der Corona-Zeit entstandene Angebot des Distanzlernens angeht, können die Schulen das so handhaben, wie sie wollen. Da mischt sich die Kreisverwaltung nicht ein“, so Klöker. Das Land Niedersachsen wolle dazu einen rechtlichen Rahmen schaffen, den es aber bisher noch nicht gebe.

In Emden weicht die Entscheidung manchmal ab

In der Stadt Emden erfolgt die Entscheidung in Abstimmung zwischen dem Fachdienst Schule, Bildung und Sport mit den umliegenden Landkreisen, den Betrieben der Schülerbeförderung, Polizei, Feuerwehr und/oder BEE, so Stadtsprecher Eduard Dinkela. „Da es in der Stadt Emden keine Überlandverkehre, wie im Landkreis Aurich oder Leer gibt, kann auch die Situation entstehen, dass in Leer und Aurich der Unterricht ausfällt, in Emden aber nicht.“ Ausschlaggebendes Kriterium sei die Möglichkeit einer schwerwiegenden Gefährdung für die Schüler. Trete diese erst im Laufe des Vormittags auf, könne jede Schulleitung über eine vorzeitige Beendigung des Unterrichts entscheiden.

In Leer wurde das Ausmaß des Glatteises kürzlich erst spät klar

Der Kreis Leer hat seine Entscheidungsmechanismen bereits am 23. Januar auf seiner Internetseite erläutert, als bei Eisregen und Blitzeis die Schule nicht ausfiel. Klarheit über die Wetterlage habe es erst am frühen Morgen gegeben. Für einen generellen Schulausfall sei es um 6.30 Uhr schon zu spät gewesen. Extreme Witterungsverhältnisse könnten sich regional sehr unterschiedlich und innerhalb weniger Minuten entwickeln. Seien dann schon Busunternehmen und zahlreiche Schüler unterwegs. Auch die Busfahrer trügen eine hohe Verantwortung. Auch „wenn ein Unterrichtsausfall nicht angeordnet wurde, entscheiden sie eigenständig, ob eine sichere Schülerbeförderung noch gewährleistet werden kann“, so der Landkreis. Dies sei zunächst möglich gewesen. Mit zunehmender Glätte mussten jedoch viele Busverbindungen eingestellt werden.

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