Georgsmarienhütte Ein Jahr nach Streit an Eisbahn: Hagener bis heute krankgeschrieben – Täter vor Gericht
Eine Auseinandersetzung im Anschluss an einen zunächst feuchtfröhlichen Besuch der Flötzinger Alm in Georgsmarienhütte endete für einen Mann aus Hagen aTW mit einem Schädelbruch. Nun musste sich ein 38-jähriger Osnabrücker vor dem Amtsgericht Bad Iburg verantworten.
Der Anklage der Staatsanwaltschaft zufolge hatte der 38-Jährige am 17. November 2024 mit einer vierköpfigen Freundesgruppe die Flötzinger Alm in Georgsmarienhütte besucht. Zu dieser Gruppe habe sich auch der Geschädigte, ein heute 40-jähriger Mann aus Hagen aTW gesellt, der selber mit einigen Freunden vor Ort war. Die Mitglieder beider Gruppen kannten sich zum Teil untereinander, der Angeklagte sowie der später verletzte Hagener kannten sich bis dahin nicht.
Gegen ein Uhr morgens, als beide Gruppen sich zum Aufbruch rüsteten, sei es zu einem Streit zwischen den beiden nicht unerheblich alkoholisierten Männern wegen einer missverständlichen Bemerkung gegeben. Das Geschehen habe sich dann vor das Toilettenhäuschen auf dem Gelände verlagert, wo der Streit wieder aufgeflammt sei und der 40-Jährige den Angeklagten mehrfach beleidigt habe.
Als der 40-Jährige sich anschließend habe entschuldigen wollen, habe der Angeklagte die Entschuldigung nicht angenommen. Als der Hagener sich schließlich in Richtung der Oeseder Straße entfernt habe, sei ihm der Angeklagte mit den Worten „Ich werde das jetzt sofort klären“ gefolgt. Zwischen den beiden Männern sei es dann auf der Straße zu einer Auseinandersetzung gekommen, in deren Folge der 40-Jährige rücklings zu Boden gestürzt und mit dem Kopf auf dem Pflaster aufgeschlagen sei. Der Angeklagte sei anschließend mit seinem Fahrrad nach Hause gefahren.
Durch den Aufprall hatte der 40-Jährige einen Bruch des Schädeldachs sowie eine Hirnblutung davongetragen. Deshalb habe er sich zwei Wochen in stationärer Behandlung befunden.
Die Verteidigerin des 38-Jährigen legte sofort eine scharfe Gangart ein: „Das ist eine Anklage, die ihren Namen nicht verdient hat.“ Es sei schwierig, überhaupt etwas dazu zu sagen. Auf ihr Anraten werde sich Mandant daher „schweigend verteidigen“. Während des vorangegangenen Streits seien wechselseitige Beleidigungen geflogen, sagte der als Nebenkläger auftretende Hagener.
Als er sich dann alleine auf den Heimweg gemacht habe, habe er im Bereich der Eisbahn Schritte hinter sich gehört. Der Angeklagte habe ihn am Revers gepackt. Er habe noch wahrgenommen, wie er falle, weiter habe er keine Erinnerungen. Seine Erinnerung setze erst wieder mit dem Aufwachen im Krankenhaus wieder ein.
Durch den schweren Schädelbruch habe er den Geruchs- und Geschmackssinn fast vollständig verloren. Auch sein rechtes Ohr sei taub. Nach dem Krankenhausaufenthalt habe sich eine fünfwöchige Rehamaßnahme angeschlossen. Er sei bis zum heutigen Tag krank geschrieben, so der 40-Jährige. Da es keine direkten Augenzeugen des Vorfalls gab, konnte sich das Gericht nur über das Geschehen davor und danach der Sache nähern.
Er sei noch auf dem Gelände unterwegs gewesen, um außerhalb der Almhütte abgestellte Gläser einzusammeln, berichtete der Wirt der Flötzinger Alm. Er habe gehört, wie der in der Gruppe am Toilettenhäuschen stehende Angeklagte gesagt habe: „Ich werde das jetzt ein für allemal klären.“ Wenig später habe er in dumpfes Geräusch gehört. Er habe dann gesehen, dass der 40-jährige auf der Straße gelegen und der Angeklagte gebückt über ihm gestanden habe.
Der Mann habe den 40-jährigen dann zu einem etwa zwei Meter entfernten Hydranten gezogen und ihn dagegen gelehnt. Er habe den Angeklagten dann angesprochen, so der Wirt. „Jetzt kannst du einen Krankenwagen rufen“, habe der Mann zu ihm gesagt und sei weggegangen. Weil der 40-Jährige röchelte und allem Anschein nach bewusstlos war, habe er daraufhin einen Notruf abgesetzt, so der Wirt.
Aus dem Freundes- und Bekanntenkreis des Geschädigten hieß es, dass der 40-Jährige unter Alkoholeinfluss „ungemütlich“ werde. Verschiedene Zeugen beschrieben ihn als provozierend und pöbelnd. Der Angeklagte habe auf die Beleidigungen zunächst ruhig regiert, sei dann aber auch zunehmend aggressiv geworden, so dass sich schließlich Freunde veranlasst sahen, die beiden Männer zu trennen.
Für den Staatsanwaltschaft stand fest: Auch wenn die Provokationen wechselseitig gewesen seien, sei der Geschädigte der Wortführer gewesen und habe es mitverschuldet, dass sich die Situation so hochschaukelte. Später sei es dann zu „einer Art Rangelei“ gekommen, in deren Folge der Mann gestürzt sei. „Sie haben ihn gefasst und geschubst“, meinte er zum Angeklagten gewandt. Er forderte, den 38-Jährigen wegen fahrlässiger Körperverletzung zu sechs Monaten auf Bewährung zu verurteilen.
Die Verteidigerin erklärte, dieses Plädoyer mache sie fassungslos. „Was die Staatsanwaltschaft macht, ist einfach unseriös.“ Für sie stehe nach der Beweisaufnahme fest: „Wir wissen nicht, was auf der Oeseder Straße passiert ist.“ Sie forderte daher einen Freispruch für ihren Mandanten.
Das Gericht schloss sich aber der Auffassung der Staatsanwaltschaft an und verurteilte den Mann wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten. Zusätzlich soll der 38-Jährige dem Geschädigten ein Schmerzensgeld von 7500 Euro zahlen. Er habe keinen Zweifel daran, dass der Angeklagte verantwortlich für den Sturz des 40-Jährigen sei, so der Richter in der Urteilsbegründung. Darauf deute schon seine Bemerkung, er werde die Sache jetzt regeln, hin. Auch dass er zu dem Wirt sagte, er könne jetzt einen Krankenwagen rufen, lasse keinen anderen Schluss zu.
Darauf deute auch das spätere Verhalten des Angeklagten hin. Noch auf dem Heimweg habe er mitten in der Nacht einen Freund angerufen und gefragt, ob dieser am nächsten Morgen seinen Hund nehmen könne. Offenbar habe dem Angeklagten schon geschwant, dass er den Tag bei der Polizei verbringen werde. Seinen Freunden gegenüber hatte er zunächst behauptet, einen Filmriss zu haben. Einigen seiner Freunde gegenüber habe der Mann düstere Andeutungen über seine Zukunft gemacht, was diese dahingehend interpretiert hätten, dass er womöglich ins Gefängnis kommen werde.
Die Bewährungszeit setzte das Gericht auf drei Jahre an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.