Osnabrück Streit um Erbpacht: Initative aus Osnabrück erhöht Druck auf Klosterkammer und Politik
In Osnabrück kämpft eine Initiative gegen eine Vervielfachung ihrer Erbpacht. Trotz Zugeständnissen der Klosterkammer Hannover bleibt die Wut am Schölerberg groß. Der Druck soll 2026 erhöht werden. Ein Blick auf politische Pläne, eine historische Altlast und ein Rechenbeispiel, das die Dimensionen verdeutlicht.
Der Streit um die Erhöhung der Erbbauzinsen durch die Klosterkammer Hannover hat im vergangenen Jahr die Debatte um sozialverträgliches Wohnen einmal mehr in der Stadt Osnabrück entflammt. Während die Osnabrücker Initiative für Erbbaurechtnehmende von einer unverhältnismäßigen Kostenexplosion warnt, verweist die Klosterkammer auf historische Preisentwicklungen. Doch der Druck – unter anderem mit einer Demo vor dem niedersächsischen Landtag in Hannover – zeigt Wirkung: Erste politische Annäherungen und Reformvorschläge liegen auf dem Tisch. Wie geht es 2026 weiter?
Im September schlug die Klosterkammer eine Modernisierung der Erbbau-Regelungen vor. Kern ist eine neue Berechnung, die sich am Zinssatz für Bundesanleihen orientiert (2,88 Prozent am 26. Januar). Dies senkt die ursprünglich geplante Zinserhöhung um rund 40 Prozent. Zusätzlich erhalten selbstnutzende Eigentümer in angespannten Wohnungslagen wie Osnabrück einen weiteren Rabatt.
Die Klosterkammer kommt uns entgegen, hatte Martin Busch, im Herbst vergangenen Jahres zusammengefasst. Und sofort zu einem „Aber“ Luft geholt: „Es ist im Vergleich zum ursprünglichen Vorhaben der Klosterkammer eine Verbesserung, aber: Etwas Perverses bleibt auch halbiert ekelig.“
Und deshalb soll es weitergehen. Jetzt hat sich die Initiative zu einem Jahresauftakttreffen versammelt, um die aktuelle Lage, kommende Schritte und Aktionen zu beraten. Zur Versammlung im Pfarrheim St. Joseph waren rund 70 Gäste gekommen, zu den Teilnehmern gehörten auch die beiden Landtagsabgeordneten Frank Henning (SPD) und Jonas Pohlmann (CDU), schreibt die Initiative in einer Pressemitteilung. Nicht nur Erbpachtnehmer aus Osnabrück waren dabei, sondern auch aus Kommunen im Osnabrücker Landkreis, etwa Bad Iburg und Georgsmarienhütte.
„Rechtlich bleiben die bestehenden Verträge gültig, doch politisch wächst der Einfluss der Initiative und der Druck. Für 2026 ist ein Wechsel von Bitten hin zu klaren Forderungen geplant“, betont Martin Busch gegenüber unserer Zeitung.
Im Oktober 2025 hatte sich der Landtag auf Initiative von SPD und Grünen mit dem Thema beschäftigt. Aus der Debatte hervorgegangen ist ein Entschließungsantrag, den das Parlament einstimmig in den Fachausschuss Wirtschaft und Bauen überwiesen hat. Damit liegt jetzt quasi ein Auftrag bei der Landesregierung, die Reform des Erbbaurechts in Angriff zu nehmen.
In einem ersten Schritt werden hierfür die Initiativen und auch die Klosterkammer vom Fachausschuss angehört. „Ein genauer Termin ist uns noch nicht bekannt. Voraussichtlich findet das im März statt, dann fahren wir nach Hannover“, berichtet Busch.
Für die Initiative wird „das Jahr 2026 entscheidend sein um politische Lösungen zu erreichen und einen Präzedenzfall zu schaffen, blickt Busch nach vorne und nennt konkrete Forderungen: „faire und bezahlbare Erbbaurechte, transparente Preisgestaltung, begrenzte Erbbauzinsen, realistische Bodenwerte, Mitbestimmung, Wegfall des Heimfalls und eine jederzeitige Kaufoption.“
Das hört sich umfangreich und auch kompliziert an. So viel ist sicher, die Mitglieder der Initiative haben sich in den vergangenen Wochen und Monaten intensiv mit dem Thema Erbpacht und seinen juristischen Grundlagen auseinandergesetzt.
Frank Henning zeigte sich in einem Redebeitrag im Pfarrheim St. Joseph und im Nachgang der Veranstaltung solidarisch mit der Initiative und kritisierte die Klosterkammer in einem Telefongespräch mit der Redaktion dahingehend, „dass sie die tatsächliche Lebenssituation der Erbbaurechtsnehmenden nicht ausreichend berücksichtigt, weil die geplanten Erhöhungen der Erbbauzinsen nicht sozialverträglich gestaltet sind.“
Und was sagt die Klosterkammer zum Thema bezahlbarer Immobilienerwerb und soziale Verantwortung? Unter dem Titel „Erbbaurecht und Gerechtigkeit – fünf Perspektiven“ werden in einer im Januar erschienenen Sonderveröffentlichung verschiedene Sichtweisen aufgezeigt.
Wer beispielsweise bereits vor Jahren zu damals marktüblichen Konditionen verlängert hat, um sich Planungssicherheit zu verschaffen, fühlt sich nun benachteiligt. Aus dieser Sicht ist es ungerecht, wenn jene belohnt werden, die ihre alten Niedrigzinsverträge bis zuletzt ausgereizt haben und nun von Sonderkonditionen profitieren.
Welche Argumente kann der Grundstückseigentümer ins Feld führen? Die Klosterkammer selbst verweist auf die jahrzehntelange Entkopplung von Zins und Bodenwert und sieht in der Anpassung eine notwendige Gleichbehandlung mit anderen Grundstücken. Dennoch betont Friederike Bock, Abteilungsleiterin Liegenschaften bei der Klosterkammer: „Niemand verliert sein Haus allein wegen des Erbbauzinses.“
Zur Abfederung setzt die Kammer auf Einzelfalllösungen wie Grundstücksteilungen oder den Verweis auf staatliche Unterstützung wie Wohngeld bei nachgewiesener Bedürftigkeit.