Prozess am Landgericht Im Taxi flogen die Fäuste
Weil sie einen Mann im Taxi geschlagen und dadurch verletzt haben, wurden zwei Hager am Amtsgericht verurteilt. Am Landgericht wehrten sie sich nun gegen die auferlegten Strafen. Das kam heraus.
Aurich/Südbrookmerland - Die Berufungen zweier Männer aus der Samtgemeinde Hage gegen ein Urteil des Auricher Amtsgerichts sind am Montag vor dem Landgericht als unbegründet verworfen worden. Aufatmen konnten beide Angeklagte dennoch: Weil sie ihre Einwände auf das Strafmaß begrenzt und damit die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft eingeräumt hatten, änderte die Kammer um den Vorsitzenden Richter Dreyer die Urteile zu ihren Gunsten.
Die Richter zeigten sich davon überzeugt, dass die Angeklagten im Sommer 2024 in den frühen Morgenstunden auf der Fahrt von Moordorf nach Georgsheil in einem Sammeltaxi einen jungen Mann geschlagen hatten. Zeugen berichteten, sie seien nach einem Diskobesuch in Aurich zu viert mit dem Taxi nach Hause gefahren. Die Angeklagten seien unterwegs in Moordorf zugestiegen. In dem Wagen habe laute Musik gespielt, so dass man zunächst nicht mitbekommen habe, wie ein Streit eskaliert sei. Die Erinnerung war teilweise verblasst, jedoch bestätigten sie, dass der 37-Jährige den Geschädigten festgehalten habe. Auf seinem T-Shirt sei auf dem Rücken ein Fußabdruck zu sehen gewesen, weshalb die Zeugen vermuteten, der junge Mann sei auch getreten worden. Der hatte durch die Schläge Prellungen im Gesicht und anhaltende Kopfschmerzen sowie eine blutende Lippe davon getragen.
Angeklagter hofft auf Selbstständigkeit
Der 33-Jährige hatte seine Schuld eingeräumt und sich bereits in der Verhandlung vor dem Amtsgericht bei dem Geschädigten entschuldigt. Erklären konnte er seinen Gewaltausbruch nicht. Er hatte Berufung eingelegt, weil er nach vielen Strafprozessen und einigen Jahren im Gefängnis endlich einen Plan für seinen weiteren Lebensweg verfolge, der bei erneuter Haft nicht zu verwirklichen sei. Zusammen mit dem Job-Center arbeite er an seiner Selbstständigkeit, gab er an. Man habe ihm bereits einen Kredit zur Unternehmensgründung bewilligt. Am Ende der Verhandlung bedankte er sich für die erneute Chance, die ihm gegeben wurde.
Sein Mitangeklagter hingegen bestritt jede Tatbeteiligung. Er habe lediglich versucht, die beiden Streithähne zu trennen, führte er aus. Auch er bedauerte den Vorfall zutiefst. Sein Mandant sei ein „friedliebender Mensch“, was sich auch in seinem eintragsfreien Vorstrafenregister spiegele, erklärte sein Verteidiger. Dennoch beschränkte auch er seine Berufung schließlich auf das Strafmaß.
Mann bleibt Haft erspart
Am Ende hatten beide zumindest teilweise Erfolg: Der 33-Jährige muss, anders als in erster Instanz entschieden, doch nicht ins Gefängnis. Er wurde wegen gefährlicher Körperverletzung und unter Einbeziehung eines früheren Urteils zu elf Monaten Haft verurteilt. Die Richter bescheinigten ihm aber eine günstige Sozialprognose und setzten die Strafe trotz seines umfangreichen Vorstrafenregisters unter engen Auflagen noch einmal auf fünf Jahre zur Bewährung aus. Dem Angeklagten wurde der Konsum von Alkohol und Drogen jedweder Art untersagt, die Einhaltung dieser Vorgabe muss er dem Gericht durch regelmäßige Urinproben nachweisen. Außerdem muss er ein Anti-Aggressions-Training absolvieren und 100 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten.
Der 37-jährige Mitangeklagte war vom Amtsgericht wegen eines minderschweren Falles zu einer Geldstrafe in Höhe von 120 Tagesätzen zu je 90 Euro (10 800 Euro) verurteilt worden. Weil er inzwischen über ein geringeres Einkommen als vom Gericht angenommen verfügt, reduzierte die Kammer die Tagessatzhöhe auf 73 Euro.