Osnabrück  Osnabrück will KfW-40-Pflicht beim Bauen abschaffen

Jörg Sanders
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Von Jörg Sanders
| 28.01.2026 06:27 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Die Stadt will ihre Vergaberichtlinie für Wohnbaugrundstücke anpassen. Foto: imago images/Wolfilser
Die Stadt will ihre Vergaberichtlinie für Wohnbaugrundstücke anpassen. Foto: imago images/Wolfilser
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Die Stadt Osnabrück will beim Verkauf städtischer Baugrundstücke künftig nur noch den gesetzlichen GEG-Standard verlangen – und den KfW-40-Standard dafür streichen.

Wer in Osnabrück ein Wohngebäude bauen möchte und dafür ein Grundstück von der Stadt kauft, muss beim Bauen den energetischen Mindeststandard KfW-Effizienzhaus 40 einhalten – und zwar unabhängig davon, ob bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Fördermittel für das Bauen beantragt und genutzt werden. Das soll sich ändern.

Die Stadt will hierfür ihre Vergaberichtlinie für städtische Wohnbaugrundstücke anpassen. Künftig soll dabei nur noch der gesetzlich vorgeschriebene Standard nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) gelten. Eine entsprechende Änderung empfahl der Stadtentwicklungsausschuss jetzt dem Rat.

Damit würden bei Grundstücken der Stadt dieselben energetischen Standards gelten wie allgemein nach Bundesrecht vorgeschrieben. Der GEG-Neubaustandard gilt häufig als vergleichbar mit KfW-55 und ist weniger streng als KfW-40.

Wer dennoch energetischer baut als vorgeschrieben, soll weiterhin profitieren und bei der Bewerbung auf ein Grundstück mehr Punkte erhalten. Für städtische Baugrundstücke, die noch nach der aktuellen Vergaberichtlinie vergeben wurden, kann auf Antrag nach den neuen Regeln gebaut werden. Betroffen sind laut Verwaltung höchstens vier Grundstücke.

Die CDU teilte vor der Abstimmung im Ausschuss mit, die Anpassung der Vergaberichtlinie zu begrüßen, aber das reiche nicht aus. „Diese Abschaffung des Energieeffizienzstandards von KfW-40 ist richtig, aber es ist nur eine von vielen Osnabrücker Sonderbauvorgaben, die den Neubau teuer machen“, wird Anette Meyer zu Strohen, stadtentwicklungspolitische Sprecherin der CDU, in der Mitteilung wiedergegeben.

Weil in Osnabrück viele Vorgaben über Landes- und Bundesrecht hinausgingen, würden Bauvorhaben länger dauern, teurer werden – oder erst gar nicht umgesetzt, moniert die Fraktion. „Mit den bestehenden kommunalen Sonderregeln bremsen wir die Schaffung von Wohnraum aus und produzieren Bürokratie“, wird der Fraktionsvorsitzende, Marius Keite, zitiert.

Konkret kritisiert die CDU unter anderem die „regelmäßige Vergabe städtischer Grundstücke ausschließlich im Erbbaurecht, verbindliche Gestaltungshandbücher mit zusätzlichen Vorgaben über den Bebauungsplan hinaus sowie umfangreiche Punktesysteme bei der Grundstücksvergabe, die etwa Wohnsitzdauer oder Arbeitsplatz in Osnabrück bewerten“.

Sie fordert, die gesamte Vergaberichtlinie zu verschlanken, damit junge Familien nicht ins Umland ziehen. „Nur eine komplette Neuausrichtung der Vergaberichtlinie kann den Wohnungsbau in Osnabrück wieder besser in Gang bringen“, so Meyer zu Strohen.

Kritik gab es im Ausschuss auch von Oliver Hasskamp (FDP). Er befürworte zwar die Entbürokratisierung und das Anpassen der Richtlinie an die Realität; dennoch könne die Gruppe FDP/UWG der Beschlussvorlage nicht zustimmen. Die Anpassung der Richtlinie sei positiv und richtig, aber auch die Gruppe sei mit dem Großen und Ganzen – also der gesamten Vergaberichtlinie – nicht zufrieden.

Im Dezember 2025 hatte der Rat beschlossen, den KfW-40-Standard nicht länger als Mindeststandard vorzugeben. Mit der jetzigen Beschlussvorlage soll diese Änderung konkret umgesetzt werden.

Bis auf Hasskamp empfahlen alle Stimmberechtigten dem Rat die Anpassung der Richtlinie, der das letzte Wort in der Angelegenheit hat.

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