Hamburg  So sehr können Boomer profitieren, wenn sie ihre Rente um ein paar Cent kürzen

Sören Becker
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Von Sören Becker
| 28.01.2026 08:59 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Es kann sich lohnen, auf einen Teil seiner Rente zu verzichten. Foto: dpa/CHROMORANGE
Es kann sich lohnen, auf einen Teil seiner Rente zu verzichten. Foto: dpa/CHROMORANGE
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Wer Rente kriegt, hat keinen Anspruch auf Krankengeld, Kurzarbeitergeld und ähnliche Sozialleistungen. Doch es gibt einen Trick, wie Sie trotzdem profitieren können.

Nach der Rente weiterzuarbeiten kann sich lohnen. Seit Anfang des Jahres kann man sich mit der Aktivrente beispielsweise 2000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen. Doch es gibt einen Haken: Man hat keinen Anspruch auf manche Sozialleistungen wie beispielsweise das Krankengeld. Wer länger als sechs Wochen krank ist, muss also auf den Lohn verzichten. Auch auf Kurzarbeitergeld hätte man keinen Anspruch.

Doch es gibt einen Trick, wie man auch in solchen Szenarien weiter abgesichert ist. Dafür muss man jedoch auf einen (symbolischen) Teil seiner Rente verzichten. Wer das tut, kann vom Münchener Modell profitieren. Auf den Trick gekommen ist der Münchener Sozialrichter Stephan Rittweger. 

Wer eine Vollrente bezieht, zahlt reduzierte Beiträge in die Sozialversicherung und hat folglich reduzierte Ansprüche. Beim Krankengeld ist der Bezug in Paragraph 50 des fünften Sozialgesetzbuches ausgeschlossen, da der Gesetzgeber davon ausgeht, dass die Rente den Lebensunterhalt sichert. Im gleichen Paragraphen gibt es aber eine Ausnahme für Teilrentner, die noch aus der Zeit stammt, in der man nicht unbegrenzt zur Rente hinzuverdienen konnte.

Wer nach dem vorgezogenen Renteneintritt weiterarbeiten wollte, musste bis 2023 eine Teilrente beantragen, wenn er eine Rentenkürzung vermeiden wollte. Teilrentner haben also einen Zwitterstatus zwischen Arbeitnehmer und Rentner und können von manchen Vorteilen für Arbeitende profitieren. Darunter fallen auch das Krankengeld und das Kurzarbeitergeld. Das gilt laut geltender Rechtsprechung auch schon bei einer Reduzierung der Rente um 0,01 Prozent, wie sie das Münchener Modell vorsieht. Bei einer Rente von 1000 Euro würde man dann auf zehn Cent im Monat verzichten. Im Gegenzug muss man freilich, abgesehen von der Arbeitslosenversicherung, die selben Sozialbeiträge abführen, wie ein normaler Arbeitnehmer.

Grundsätzlich für alle Angestellten im Rentenalter, die sich durch die erwähnten Sozialleistungen absichern wollen. Wer vor dem regulären Eintrittsalter eine Rente bezieht, kann zusätzlich noch bis zu diesem Alter Rentenpunkte sammeln und seine Bezüge in der regulären Rente aufbessern. Wer also weiter angestellt ist, obwohl er für einen Rentenanspruch hat, kann eine Teilrente beantragen und vom Münchener Modell profitieren. Er kann dann regulär weiterarbeiten und gleichzeitig und ungekürzt Rente und Lohn bekommen. Man kann auch während des Rentenbezuges noch auf eine Teilrente wechseln.

Man muss bei der Rentenversicherung eine Teilrente zum Beispiel von 99,99 Prozent beantragen. Das ist mit dem ganz normalen Antragsformular möglich. Ein Wechsel zur Teilrente ist auch möglich, wenn man schon eine volle Rente bekommt. 

Das Modell lohnt sich nicht für alle. Auf manche Betriebsrenten, zum Beispiel die VBL im öffentlichen Dienst, hat man nur als Vollrentner Anspruch. Es ist also denkbar, dass sich die Teilrente nicht lohnt. Auch wer beim Bezug der Teilrente auf das Krankengeld schielt, sollte aufpassen. Denn wenn er die reguläre Altersgrenze erreicht hat, erhält er ohnehin kein Krankengeld. Für Minijobber entfällt der Anspruch in jedem Fall.

Das lässt sich beispielsweise mit diesem Rechner ermitteln, an dem auch der Erfinder des Tricks, Stephan Rittberger, mitgearbeitet hat. Bevor man zur Tat schreitet, sollte man sich aber in jedem Fall individuell beraten lassen. Das geht beispielsweise bei der Rentenversicherung oder einem Anwalt, der sich mit Sozialgesetzen auskennt. 

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