Osnabrück  Müll-Kontrolle oder Martyrium? Osnabrücker Student gegen Vermieterin vor Gericht

Eva Marie Stegmann
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Von Eva Marie Stegmann
| 25.01.2026 05:45 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 6 Minuten
Streit um die Mietkaution ist nicht selten. Selten ist aber, dass eine Studenten-WG klagt, sagt Kader Karakas-Wanzelius, Anwältin beim Mieterverein. Foto: Eva Marie Stegmann
Streit um die Mietkaution ist nicht selten. Selten ist aber, dass eine Studenten-WG klagt, sagt Kader Karakas-Wanzelius, Anwältin beim Mieterverein. Foto: Eva Marie Stegmann
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Nach der Mietzeit ist vor dem Gerichtsprozess: Zumindest bei einer Osnabrücker Vermieterin und den Bewohnerin ihrer WG. Sie fordert Nachzahlungen, die drei Männer wollen ihre Kaution zurück. Vor dem Amtsgericht wird offenbar: Die für alle belastende Situation entstand nicht erst mit der Wohnungsübergabe. Was ist passiert?

Es ist eine Situation, die allen, die schon einmal Mieter oder Vermieter einer Wohnung waren, wohl bekannt sein dürfte: Der Auszug steht bevor, der Vertrag ist gekündigt und man trifft sich ein letztes Mal zur Übergabe der Räume. Eine solche Zusammenkunft ereignete sich auch am 2. März 2025 in der Osnabrücker Innenstadt. Die Protagonisten: drei junge Männer mit zwei Freunden und ihre im selben Haus lebende Vermieterin mit einem Freund. Eine Zusammenkunft, über die es nach diesem Tag verschiedene Versionen der Ereignisse geben wird, je nachdem, wen man fragt. Nur eines haben beide Versionen gemein: Sie offenbaren ein tief zerrüttetes Verhältnis.

Die eine erzählt die Geschichte einer Frau, die zusehen musste, wie ihr Eigentum nachlässig behandelt wird, die erleben musste, wie sie von ihren Mietern eingeschüchtert wird. Die andere erzählt von drei jungen Männern, die unter der Pedanterie ihrer Vermieterin litten und sich schließlich hohen Geldforderungen ausgesetzt sahen.

Die Geschehnisse an jenem 2. März beschäftigen beide Parteien bis heute und führten sie unlängst vors Osnabrücker Amtsgericht.

Dort forderte einer der WG-Bewohner, ein Student, als Kläger 3000 Euro Kaution und Nebenkosten zurück. Die Vermieterin hatte das Guthaben mit Schadensersatz verrechnet: 5000 Euro. Unter anderem für Malerarbeiten, eine Abdeckung einer Heizung, einen beschädigten Küchenschrank, einen WC-Sitz.

Im warm beleuchteten kleinen Saal im 3. Stock des Amtsgerichts ging es auf die Suche nach der Wahrheit. Ein Dreh- und Angelpunkt war besagte Wohnungsübergabe. Eigentlich liegt dazu ein von allen unterschriebenes Übergabeprotokoll vor. Sogar ein Zeuge hat seine Unterschrift darauf gesetzt. „Die Rechtsprechung für Abnahmeprotokolle ist hinlänglich bekannt, es ist unterschrieben, es gilt“, begann Kader Karakas-Wanzelius, Anwältin beim Mieterverein, über den der Student Rechtshilfe gesucht hatte. „Wir würden uns trotzdem auf einen Kompromiss einlassen und 800 Euro von den Forderungen akzeptieren.“ Blieben also noch knapp 2200 Euro für die WG. Und das, obwohl die Vermieterin beim Ersetzen einiger Einrichtungsgegenstände wie Stühle oder Untersetzer den Neuwert davon berechnet hätte und nicht den Zeitwert.

„Nein“, machte der Anwalt der Verteidigung, Holger Riedel, klar. Darauf werde man sich nicht einlassen. Zum einen seien auch nach der Übergabe noch Schäden aufgetaucht, die zu Lasten seiner Mandantin gegangen seien. Zum anderen sei die Übergabe im März eine sehr besondere und ungewöhnliche Situation gewesen.

„Warum steht auf dem Übergabeprotokoll so wenig drauf?“, wandte sich Amtsrichterin Wibke Sternitzke an die Vermieterin. Die ganze Übergabe, argumentierte Holger Riedel, sei „eine komplette Farce“ gewesen. Bei einem ersten Termin hätten die Männer weder streichen, noch das Protokoll unterschreiben wollen. Der zweite im März sei begleitet gewesen von „Geschrei und Gebrüll“. „Dann sind die Herren feixend und mit High Five abgehauen.“ Mängel hätten sie zudem aktiv „verheimlicht“. So sei etwa die aus der Wand gerissene Heizung mit einem Vorhang verdeckt gewesen.

Warum denn der Vorhang von der Vermieterin nicht zur Seite gezogen worden sei, hakte die Richterin nach. Die Vermieterin schilderte ihre Version. Das Szenario dieses Treffens am 2. März klingt regelrecht bedrohlich. „Jedes Mal, wenn ich etwas in das Protokoll schreiben wollte, gab es Gebrüll.“ Die Wände seien noch nass vom Streichen gewesen, „wenn Sie das ins Protokoll schreiben, unterschreiben wir nicht“, hätten die WG-Bewohner gesagt. „Wir sind zu fünft, sie zu zweit“, hätten sie gesagt. Der Balkon sei voller Müll gewesen, den sie nicht hätten mitnehmen wollen.

Ohnehin sei die Mietzeit in den letzten Monaten ein „Martyrium“ gewesen. Sie hätten den Müll nicht getrennt, Wäsche in der Maschine verschimmeln lassen, im Bad sei der Schimmel bis an die Wand gewandert. „Es war verklebt und schleimig“, sagte sie. Ja, die WG hätte eine „top renovierte Wohnung zur Absteige gemacht“, hätten die Wohnung komplett verkommen lassen. Nur einer sei einigermaßen ordentlich gewesen.

Dieser eine ist derjenige, der mit seiner Anwältin im Saal sitzt.

Dann werden Bilder an die Wand geworfen. Das kaputte Heizungsteil. In der Prozessakte befinden sich weitere Bilder, die offenbar kurz vor der Übergabe entstanden sind. In zwei Zimmern liegen Klamotten auf dem Boden, es wirkt zwar unaufgeräumt, aber nicht dreckig oder unsauber. Die Küche sieht ordentlich aus, auch der Flur – bis auf einen geschlossenen Beutel voller Unrat. Schleim und Schimmel sind nicht zu erkennen. Dafür aber Müllsäcke auf dem Balkon und auf einem Foto offener Müll vor der Wohnungstüre.

„Wir waren noch nicht fertig und baten die Vermieterin, uns noch einige Stunden zu geben, sie wollte nicht“, erklärte der Student.

Den vor der Wohnungstüre ausgebreiteten Müll „hat sie vor die Tür gelegt, weil wir den Müll nicht getrennt hätten.“ Müll war offenbar ohnehin ein großes Thema im Mietverhältnis. So hätte die WG den Vorstoß ihrer Vermieterin, regelmäßig zur Sichtkontrolle zu Besuch zu kommen, abgelehnt, sagte der Student gegenüber der Redaktion. Auch, dass Mülleimer nicht direkt nachdem die Osnabrücker Müllabfuhr sie geleert hatte, wieder von der Straße ins Haus gestellt worden seien, sondern erst Stunden später, war offenbar ein Streitpunkt. Bei der Verhandlung sagte er: „Wir hätten uns eine Einigung gewünscht.“

Ob die Vermieterin zu dieser Einigung bereit sei, fragte die Richterin. Nicht ohne anzumerken, dass man ansonsten weiter machen müsse, einen neuen Termin ansetzen, Zeugen der besagten Übergabe laden, das volle, aufwändige Programm.

„Nein, ich bin nicht zu der Einigung bereit“, lehnte die Vermieterin ab. Ihr Vorschlag, den sie vorgerichtlich eingebracht hatte: dass sie sich mit der einbehaltenen Kaution zufrieden gebe und auf den Rest an Schadensersatz verzichte.

Immerhin habe sie viele Kosten überhaupt nicht geltend gemacht, sei schon Kompromisse eingegangen. Etwa habe sie nach dem Auszug zwei Monate an Miete verloren, weil zwei der Zimmer so verdreckt gewesen seien, dass sie die Wohnung neuen Mietern nicht habe zeigen wollen. All das sei sehr belastend gewesen. Nichts mehr wolle sie mit diesen Menschen zu tun haben.

Zumindest einmal wird sie sie aller Voraussicht nach noch treffen müssen, im April geht das Verfahren weiter. Dann mit Zeugen.

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