Osnabrück Warum steht ein Auto seit Wochen an der Hannoverschen Straße in der Baustelle?
An der Hannoverschen Straße im Baustellenbereich steht ein Auto. Die Stadt Osnabrück will es nun entfernen lassen. Warum der Wagen dort steht, erklärt die Polizei.
Immer wieder tauchen verwaiste Schrottautos im Stadtgebiet auf. Seit Mai 2025 steht ein Auto ohne Kennzeichen am Kurt-Schumacher-Damm in Osnabrück, auf der Rudolfstraße scheint ein Abschleppunternehmen seine Schrottautos zwischenzulagern, und seit Wochen steht ein schwarzer Kleinwagen an der Hannoverschen Straße in der Baustelle.
„Das Fahrzeug ist der Stadt bekannt und soll zeitnah entfernt werden“, sagt Pressesprecher Constantin Binder von der Stadt Osnabrück. Bisher sei das witterungsbedingt leider nicht möglich gewesen.
„Angesichts der aktuellen baustellenbedingten Verkehrsführung hat das Fahrzeug jedoch keine akute Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmende dargestellt“, so Binder weiter. Warum das Fahrzeug dort abgestellt und stehen gelassen wurde, beantwortet die Polizei: „Es wurde wegen einer polizeilichen Maßnahme dort abgestellt“, so ein Polizeisprecher. Dem Fahrer sei die Weiterfahrt untersagt worden. Allerdings sei der Halter aufgefordert worden, das Fahrzeug abzuholen. Das sei bisher offenbar nicht geschehen.
Fahrzeuge, die offenbar verlassen im öffentlichen Straßenraum abgestellt sind, werden zunächst vom Ordnungsamt oder von der Polizei mit einem roten Aufkleber markiert. Anlass dafür können unterschiedliche Gründe sein, etwa Hinweise von Anwohnern, die das Fahrzeug als verlassen oder verdächtig einschätzen.
Ebenso kann die Kennzeichnung im Zuge einer routinemäßigen Kontrolle erfolgen, wenn technische Mängel festgestellt werden, die eine potenzielle Gefahr für den Straßenverkehr darstellen. Unabhängig vom konkreten Anlass signalisiert der rote Punkt eindeutig, dass der Halter verpflichtet ist, das Fahrzeug innerhalb einer festgelegten Frist, meist innerhalb eines Monats, aus dem öffentlichen Verkehrsraum zu entfernen.
Nach Ablauf der Frist ist das zuständige Ordnungsamt berechtigt, das Fahrzeug entfernen zu lassen. Für den Halter kann dies nicht nur den Verlust des Fahrzeugs bedeuten, sondern auch Kosten für Abschleppen und Entsorgung nach sich ziehen. Ferner kann das Abstellen eines nicht zugelassenen Fahrzeugs als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro nach sich ziehen. Einen Punkt in Flensburg kann es dafür auch geben.