Emden  Versuchter Totschlag – Prozess wird neu aufgerollt

Bettina Keller
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Von Bettina Keller
| 26.01.2026 11:53 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Vor dem Landgericht Aurich ging es um versuchten Totschlag. Foto: Klaus Ortgies/Archiv
Vor dem Landgericht Aurich ging es um versuchten Totschlag. Foto: Klaus Ortgies/Archiv
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Durch eine Prügelattacke des Nachbarn hat ein 56-jähriger Emder sein Augenlicht verloren. Der Angreifer steht in Aurich vor Gericht. Er galt bislang als schuldunfähig. Nun ist alles anders.

Aurich/Emden - Jähe Wende in einem Sicherungsverfahren vor dem Auricher Schwurgericht: Ein Prozess wegen versuchten Totschlags, Brandstiftung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in Emden sollte am Donnerstag, 22. Januar 2026, zu Ende gehen. Nun muss der Prozess neu aufgerollt werden. Ausschlaggebend war eine ergänzende Einschätzung des psychiatrischen Gutachters Dr. Matthias Eibach.

Ursprünglich war die Staatsanwaltschaft von einer Begehung der Taten im Zustand der Schuldunfähigkeit ausgegangen, denn der 29-jährige Angeklagte aus Emden ist an Schizophrenie erkrankt. Im Verlauf des Verfahrens hatte er jedoch bekannt gegeben, er habe in den Monaten vor der Tat täglich ein halbes Gramm Kokain konsumiert – was er bisher aus religiösen Gründen nicht offenbart habe.

Schuldunfähig oder vermindert schuldfähig – ein entscheidender Unterschied

Eibach schloss in seinem Ergänzungsgutachten daher nicht aus, dass der Beschuldigte den versuchten Totschlag im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit begangen haben könnte. Das ist juristisch ein entscheidender Unterschied. Wer im Zustand der Schuldunfähigkeit handelt, kann nicht bestraft werden. Wenn die Schuldfähigkeit nur vermindert ist, bleibt eine Bestrafung möglich.

Wegen der angenommenen Schuldunfähigkeit handelte es sich um ein sogenanntes Sicherungsverfahren. In einem solchen Verfahren geht es ausschließlich um die Anordnung von Maßregeln der Besserung und Sicherung, in der Regel die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt oder in einem psychiatrischen Krankenhaus. Nun muss der Prozess als Strafverfahren neu aufgerollt werden. Dem Angeklagten droht nun eine Freiheitsstrafe.

Verurteilung wegen versuchten Mordes möglich

Die Schwurgerichtskammer bekräftigte erneut ihre beim Prozessauftakt am 9. Januar 2026 geäußerte Einschätzung: Statt einer Verurteilung wegen versuchten Totschlags komme eine Verurteilung wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung infrage, gab der Vorsitzende Richter Malte Sanders bekannt. Als Mordmerkmale kämen Heimtücke und niedrige Beweggründe in Betracht.

Aufgrund dieser Wende könnte das schwer beeinträchtigte Opfer, ein 56-jähriger Emder, jetzt Schmerzensgeld beantragen. Durch die brutale Schlagring-Attacke im Treppenhaus des gemeinsamen Mehrparteienhauses durch den Beschuldigten am 19. Mai 2025 wurde er ohnmächtig. Er wachte mit zertrümmertem Gesichtsschädel auf, schleppte sich in seine Wohnung und wurde von einem Freund ins Krankenhaus nach Leer gebracht.

Opfer ist auf einem Auge blind

Von dort verlegte man ihn umgehend in eine Spezialklinik nach Osnabrück. Platinplatten wurden zur Stabilisierung seiner Knochenfrakturen implantiert. Nach Tagen im künstlichen Koma wachte er auf – auf einem Auge blind. Das Auge muss demnächst entfernt werden. Sein anderes Auge hat nur noch 40 Prozent Sehkraft. Der Geschädigte leidet permanent an starkem Schwindel, den er nur durch einen schwankenden Seemannsgang ausgleichen kann. Mit dem Beschuldigten lebte er vor der Tat jahrelang Tür an Tür. Sie verstanden sich gut.

Dem Beschuldigten wird außerdem vorgeworfen, wenige Wochen später einen Brand mit Brandbeschleuniger vor einer Wohnungstür im selben Mietshaus ausgelöst zu haben, bei dem der Bewohner und dessen Besucher Rauchvergiftungen sowie Verletzungen erlitten. Der dritte Tatvorwurf bezieht sich auf Widerstand gegen Polizisten, die am 14. Juli 2025 die Personalien des Angeklagten im Zusammenhang mit einer Bedrohungssituation durch eine Machete in der Emder Hansastraße aufnehmen wollten.

Bruder des Angeklagten gibt psychiatrisches Privatgutachten in Auftrag

Die beiden Verteidiger Mihdi Acar und Alexander Schwenen verlangten eine Unterbrechung, um ihrem Mandanten die plötzliche Wendung verständlich zu machen. Nach der Beratungspause gaben sie bekannt, der Beschuldigte fühle sich für den Übergang ins Strafverfahren nicht ausreichend vorbereitet. Deshalb muss das Verfahren ausgesetzt werden. Am 24. und 26. Februar 2026 soll es neu verhandelt werden.

Zusätzlich gab Schwenen bekannt, der Bruder des Angeklagten werde ein psychiatrisches Privatgutachten in Auftrag geben. „Die Lage ist zu kompliziert, als dass man das jetzt so hopplahopp macht“, begründete der Anwalt.

An diesem Prozesstag wurden auch drei Zeugen zu ergänzenden Fragen gehört. Ein Polizeibeamter berichtete über ein Gespräch mit dem Beschuldigten am 9. Juli 2025 anlässlich diverser Einbrüche und Sachbeschädigungen in dem Mietshaus. Anfangs habe er vernünftig geredet. „Aber dann hat er berichtet, nachts kämen Strahlen aus der Decke und man würde ihm die Zähne aufbohren“, so der Zeuge. Anscheinend habe sich der Beschuldigte bedroht gefühlt. Installierte Überwachungskameras im Treppenhaus habe er zerstört.

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