Osnabrück Schrottauto steht seit acht Monaten am Kurt-Schumacher-Damm in Osnabrück
Seit Mai 2025 steht ein Auto ohne Kennzeichen am Kurt-Schumacher-Damm in Osnabrück. Warum dauert es so lange, bis die Stadt es entfernt?
Bereits seit Mai vergangenen Jahres steht ein Schrottauto im Kurt-Schumacher-Damm in Osnabrück – wiederholt mit dem roten Aufkleber der Stadt, der zum Entfernen auffordert. Warum ist es nicht längst weg?
Mitte Mai hatte die Polizei das Auto kontrolliert und festgestellt, dass es keinen Versicherungsschutz hat – es musste stehenbleiben. Der Stadt ist die Eigentümerin des Ford bekannt, sagt Stadtsprecher Simon Vonstein auf Anfrage. Warum sie das Auto nicht abholt, ist ihr wiederum unbekannt. Es ist in Polen zugelassen, die Eigentümerin befinde sich jedoch in Osnabrück.
Im Juli versicherte die Stadt unserer Redaktion, das Auto solle dort bald verschwinden. Doch auch nach jetzt mehr als acht Monaten steht es weiterhin dort – derweil mit einem neuen roten Aufkleber.
Am 4. Dezember schließlich leitete die Stadt ein Verwaltungsverfahren gegen die Frau ein. Demnach ist sie aufgefordert, das Auto abzuholen und verwerten zu lassen; denn die Stadt stuft es aufgrund des Zustandes als Abfall ein.
Bis zum 30. Januar hat die Eigentümerin Zeit, das Auto zu entfernen und der Stadt den Nachweis über die fachgerechte Entsorgung vorzulegen. „Erfolgt dies nicht, wird eine Ersatzvornahme vollzogen, sprich: Das Fahrzeug wird Anfang Februar sichergestellt und behördlich zwangsverwertet, also verschrottet“, erläutert Vonstein.
Sollte es dazu kommen, habe die Frau die Kosten für Sicherstellung, Verwahrung, Verwertung sowie den Verwaltungsaufwand von voraussichtlich 1500 Euro zu tragen. Denn „Altfahrzeuge nach Abfallrecht erzielen grundsätzlich keinen Erlös, da der Aufwand für die Wiederherstellung der Fahrfähigkeit den wirtschaftlichen Rest- und Zeitwert übersteigt“. Ferner wäre der Aufwand für neue Fahrzeugpapiere und -schüssel zu groß.
Und warum greift die Stadt erst nach so langer Zeit durch? „Rechtlich ist das Thema durchaus komplex.“ Behördliche Maßnahmen hätten grundsätzlich recht- und verhältnismäßig zu sein. Daher könne sich ein Verfahren auch derart in die Länge ziehen. Vonstein erläutert: „Die Gefahrenabwehrbehörden entscheiden einzelfall- und verfahrensbezogen aufgrund des Zustandes, wann Fahrzeuge ohne Versicherungsschutz und Zulassung oder Altfahrzeuge aufgrund abfallrechtlicher Vorschriften sicherzustellen sind.“
Sofort entferne die Stadt Fahrzeuge, wenn diese eine Gefahr darstellen, etwa nach einem Brand oder durch das Auslaufen von Öl. Das gelte Vonstein zufolge übrigens nicht nur bei Autos im öffentlichen Raum, sondern auch „bei Verdacht der Besitzaufgabe und Abfalleigenschaft auch auf Privatgrundstücken“.
Zeitweise stand am Kurt-Schumacher-Damm hinter dem Ford ein weiteres Schrottauto. Genauer: ein Mopedauto. Die Stadt ließ es nach Monaten abschleppen und verschrotten.
Auf den Kosten von 1500 Euro blieb die Stadt sitzen. Der letzte Besitzer war aufgrund eines fehlenden Kaufvertrages nicht bekannt, erklärt Vonstein. Und der vorherige Besitzer konnte die 1500 Euro nicht leisten, hätte das aber aufgrund des fehlenden Kaufvertrages tun müssen.