Tödlicher Schulwegunfall in Aurich Urteil gegen Lkw-Fahrer ist rechtskräftig
Ein 16-jähriger Schüler wurde im Mai 2025 in Aurich von einem Lastwagen erfasst und tödlich verletzt. Der 47-jährige Berufskraftfahrer war Anfang Januar 2026 wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden.
Aurich - Das Urteil im Prozess des tödlichen Schulwegunfalls ist rechtskräftig. Das teilt das Amtsgericht Aurich auf Anfrage der Redaktion mit. Der Anfang des Monats wegen fahrlässiger Tötung verurteilte 47-jährige Lastwagenfahrer hat somit keinen Einspruch gegen das Urteil eingelegt. Dafür hätte er nach der Urteilsverkündung am 6. Januar eine Woche Zeit gehabt. Der 47-Jährige war in der emotionalen Verhandlung zu einer Geldstrafe in Höhe von 7200 Euro (180 Tagessätze zu je 40 Euro) sowie dem Entzug des Führerscheins mit einer Sperrfrist von acht Monaten verurteilt worden. Innerhalb dieser Frist kann der Betroffene keine neue Fahrerlaubnis erwerben. Außerdem hat der Berufskraftfahrer die Kosten des Verfahrens sowie der Nebenklage zu tragen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Lastwagenfahrer am 26. Mai 2025 an der stark befahrenen Von-Jhering-Straße eine rote Ampel überfahren und dabei einen 16-jährigen Schüler tödlich verletzt hatte.
Termin für Aufbau der Vorampel noch unklar
Der tragische Unfall hatte in Aurich für Entsetzen gesorgt und die Debatte um die Schulwegsicherheit in der Stadt neu entflammt. Derzeit befasst sich ein Arbeitskreis aus Verwaltung, Behörden und Schulen mit dem Thema, wie die Schulwege für Auricher Schüler und Schülerinnen sicherer gemacht werden können. In einem ersten Schritt ist an der Unfallstelle die Errichtung einer Vorampel geplant, um die Aufmerksamkeit für die vor allem kurz vor Schulbeginn und Unterrichtsende stark frequentierte Fußgängerampel zu erhöhen. Frank Buchholz von der zuständigen Landesbehörde NLStBV konnte auf Nachfrage allerdings noch keinen konkreten Aufbautermin für die Vorampel nennen.