Prozess in Aurich 39-Jähriger akzeptierte Strafe wegen Körperverletzung
Nachdem er seine Lebensgefährtin angegriffen und verletzt hatte, erhielt ein Mann einen Strafbefehl. Dagegen legte er Einspruch ein. Am Ende folgte er dem Rat des Richters.
Aurich - Eigentlich wollte ein 39-Jähriger einen Strafbefehl nicht akzeptieren, mit dem er unter anderem wegen Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war. Vor dem Amtsgericht Aurich nahm er letztlich den Rat des Richters an: Nach kurzem Gespräch mit seinem Verteidiger nahm er seinen Einspruch zurück.
Der Vorwurf: Im Zuge eines Streits hatte der 39-Jährige seine Lebensgefährtin am Handgelenk gepackt und ihr darüber hinaus einen schmerzhaften Schlag auf die Schulter versetzt. Beim Verlassen der gemeinsamen Wohnung in Südbrookmerland warf er eine Deko-Figur auf die Frontscheibe ihres Autos. Er richtete damit einen Schaden in Höhe von 1500 Euro an. Nachbarn, die von dem Lärm aufgeschreckt wurden, beleidigte er unflätig und bedrohte sie. Dieser Ausraster hatte einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft zur Folge. Mit dem wurde der 39-Jährige wegen Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung und Nötigung zu neun Monaten Gefängnis verurteilt. Die Haftstrafe sollte zur Bewährung ausgesetzt werden.
Richter warnte: Strafe könnte höher ausfallen
Weil der Angeklagte, der früher in Aurich gewohnt hatte, dagegen Einspruch erhob, kam es am Montag zur Verhandlung vor dem Amtsgericht.
Gleich zu Beginn der Verhandlung stellte Strafrichter Meyer seine Sicht der Dinge klar. Er riet dem Angeklagten dringend, seinen Einspruch zurückzuziehen. Nach dem Studium der Akten erscheine ihm die Sachlage „relativ eindeutig“, erläuterte der Richter. Nach seiner Einschätzung könne dem Mann nach durchgeführter Beweisaufnahme eine weit höhere Strafe drohen als im Strafbefehl formuliert. Ein weiterer Wurf mit einem Tennisschläger war in dem Strafbefehl gar nicht erwähnt worden. Weil der Angeklagte möglicherweise mehrere Gegenstände geworfen und dabei eventuell auf Personen gezielt habe, könne er zu allem anderen auch wegen vorsätzlicher versuchter Körperverletzung verurteilt werden, sollten sich die Vorwürfe in der Verhandlung bestätigen. So weit kam es dann nicht, da der Angeklagte den Einspruch zurückzog.