Uplengener vor Gericht  Ehepaar fiel auf Rademacher-Jelten herein

Bettina Keller
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Von Bettina Keller
| 17.01.2026 11:06 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Vor dem Landgericht Aurich ging es um Steuerhinterziehung. Foto: Klaus Ortgies/Archiv
Vor dem Landgericht Aurich ging es um Steuerhinterziehung. Foto: Klaus Ortgies/Archiv
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Ein Ehepaar aus Uplengen vertraute dem vermeintlichen Steuerberater Christian Rademacher-Jelten aus Wiesmoor. Nur um ein Haar entgehen der Mann und die Frau einer Gefängnisstrafe wegen Steuerhinterziehung.

Aurich/Uplengen - Ein Ehepaar aus Uplengen soll als Geschäftsführer einer Firma im Fernmeldebau für die Geschäftsjahre 2016 bis 2020 Steuern in Höhe von insgesamt 1,6 Millionen Euro hinterzogen haben. Angeklagt waren zwölf Taten. Außerdem warf die Staatsanwaltschaft Oldenburg dem Ehepaar einen Subventionsbetrug bei Corona-Soforthilfen in Höhe von 20.000 Euro vor.

Die Angeklagten legten in der Verhandlung vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Aurich am Donnerstag, 15. Januar 2026, ein Geständnis ab. Der Schaden sei unbeabsichtigt entstanden, erklärten sie. Sie hätten ihrem Steuerberater vertraut: dem Wiesmoorer Ex-Bürgermeisterkandidaten Christian Rademacher-Jelten, der sich zu Unrecht als Steuerberater ausgab und als solcher auftrat.

Normalerweise hätte das Ehepaar ins Gefängnis gemusst

Rademacher-Jelten soll der Kopf der sogenannten Wiesmoor-Connection gewesen sein. Das mutmaßlich kriminelle Firmengeflecht fiel unter anderem durch Drogenanbau auf. Außerdem steht der Verdacht der Steuerhinterziehung und des Betrugs mit Corona-Hilfen im Raum. Rademacher-Jelten wurde mittlerweile wegen Beihilfe zum Drogenhandel und wegen Insolvenzverschleppung zu Gefängnisstrafen verurteilt.

Für die 59-jährige Uplengenerin und ihren 56-jährigen Ehemann endete der Prozess günstig. Das Gericht machte trotz der hohen Schadenssumme eine Ausnahme von der Regelung, die der Bundesgerichtshof im Jahr 2012 getroffen hat, nämlich dass bei Schadenssummen von mehr als einer Million Euro eine Haftstrafe als Sanktion erforderlich ist. Die beiden Angeklagten kamen jeweils mit einer zweijährigen Bewährungsstrafe davon. Zusätzlich muss jeder der beiden eine Geldauflage von 30.000 Euro in 5000-Euro-Raten an die Fördervereine verschiedener Auricher Schulen bezahlen. „Wir wollen in die Zukunft unserer Gesellschaft investieren“, begründete der Vorsitzende Richter Dr. Markus Gralla die Entscheidung des Gerichts hinsichtlich der Begünstigten.

Den Steuerberater Rademacher-Jelten fand sie in den Gelben Seiten

„Sie haben die Steuer sofort ohne Diskussion zurückgezahlt“, führte Gralla zur Begründung des Urteils an. Zudem hätten die Angeklagten beständig mit der Finanzbehörde kooperiert. Sie seien nicht vorbestraft, und es bestünden seither keine Steuerrückstände mehr. Die 20.000 Euro Corona-Soforthilfen seien ebenfalls zurückgezahlt worden. Die Angeklagten hätten mit bedingtem Vorsatz gehandelt: Ihnen sei bewusst gewesen, dass Rademacher-Jelten die Steuererklärungen nicht pünktlich abgeliefert habe, aber sie hätten sich drei Jahre lang nicht „wirklich viel“ darum gekümmert.

Die Frau erklärte, die GmbH sei im Jahr 1999 gegründet worden. Sie sei für die Buchführung zuständig gewesen. Rademacher-Jelten als Steuerberater habe sie in den Gelben Seiten, einem Telefonbuch für Brancheneinträge, gefunden. „Ich habe ihm immer vertraut“, sagte sie. Auch die hohen Rechnungen für seine Leistungen habe sie nie hinterfragt. Er habe für sie die Steuererklärung gemacht sowie Subunternehmen beauftragt und bezahlt. Bezüglich der Corona-Soforthilfe habe sie „schon zu ihm gesagt“, dass sein Antrag nicht korrekt sei. „Er meinte, das würden alle so machen. Es tut mir leid, dass ich mich habe hinreißen lassen“, äußerte die Angeklagte. Inzwischen sei sie bei ihrer Firma angestellt und bekomme mehr als 5000 Euro netto monatlich für ihre Tätigkeit in der Buchhaltung.

Rademacher-Jelten fand immer neue Ausreden

Der Angeklagte bestätigte die Angaben seiner Ehefrau. Er sei in der operativen Ausführung der Aufträge tätig gewesen und habe unter der Woche im Breitbandausbau in Nordrhein-Westfalen gearbeitet. „Ich habe immer bei Rademacher-Jelten nach den Jahresabschlüssen gefragt“, meinte er. Doch der habe ihn abgewimmelt. Im vierten Jahr, das belegte ein Chat, machte er Druck, aber Rademacher-Jelten lieferte bis November keinen vernünftigen Jahresabschluss. Immer wieder antwortete der vermeintliche Steuerberater auf Nachfragen des Angeklagten, er sei krank, verreist oder habe keine Zeit. Im Jahr 2021 zog das Paar die Reißleine und beauftragte einen anderen Steuerberater. Der Angeklagte ist weiterhin Geschäftsführer der GmbH.

Die Unregelmäßigkeiten bei den Steuererklärungen der Firma waren einem Finanzbeamten des Finanzamts Leer aufgefallen. Anlässlich des Kaufs eines Wohnmobils standen die Angeklagten auf der Prüfliste. „Es war eine Prüfung unter erschwerten Bedingungen, weil es keine Unterlagen gab“, erinnerte sich der Zeuge. Anhand der Kontoauszüge habe er gemeinsam mit dem neuen Steuerberater der GmbH die Besteuerungsgrundlagen ermittelt. „Das ursprünglich Erklärte passte vorne und hinten nicht“, sagte er zu den Angaben bezüglich der Körperschafts-, Gewerbe- und Umsatzsteuer von Rademacher-Jelten.

Alle Prozessbeteiligten waren sich einig, in diesem Fall sei ausnahmsweise eine Bewährungsstrafe angemessen. Die Angeklagten sind mit der hohen Geldauflage einverstanden. Ihre Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Sie erklärten Rechtsmittelverzicht. Die Staatsanwaltschaft stimmte zu. Das Urteil ist somit rechtskräftig.

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