Leipzig  Blut ist ein knappes Spendengut: Wer spenden darf – und wie oft

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Von afp
| 14.01.2026 12:03 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Aufruf zur Blutspende auf einem Werbebanner an einem Holzlattenzaun Foto: IMAGO/CHROMORANGE
Aufruf zur Blutspende auf einem Werbebanner an einem Holzlattenzaun Foto: IMAGO/CHROMORANGE
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Blut ist kostbar und als Spendengut knapp: Bundesweit werden nach Angaben des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) täglich rund 15.000 Blutspenden für Operationen, Unfallopfer und die Behandlung schwerer Krankheiten wie Krebs benötigt. Derzeit sind die Bestände besonders niedrig, Kliniken und Gesundheitsorganisationen rufen zu Blutspenden auf. Fragen und Antworten:

Blut spenden darf grundsätzlich jede und jeder ab 18 Jahren, die oder der mindestens 50 Kilogramm wiegt. Die früher geltenden Altersobergrenzen wurden abgeschafft. Entscheidend ist der Gesundheitszustand. Dieser wird vor jeder Spende geprüft. Auch das Blut selbst wird auf Hepatitis A, B, C und E sowie HIV, Syphilis und Ringelrötelnviren getestet, damit nicht unbemerkt Krankheitserreger übertragen werden.

Frauen dürfen viermal und Männer sechsmal innerhalb eines Jahres Blut spenden. Der Zeitraum zwischen zwei Blutspenden muss mindestens acht Wochen betragen. Die Blutzellen erneuert der Körper zwar bereits in zwei Wochen, der Ausgleich des Eisenverlusts dauert aber rund zwei Monate, bei Frauen auch etwas länger.

Bei einer Blutspende werden 500 Milliliter entnommen – damit kann bis zu drei Schwerkranken oder Verletzten geholfen werden. Allerdings halten Blutpräparate nur maximal 42 Tage, manche Konzentrate sogar nur wenige Tage.

Insgesamt spenden nach DRK-Angaben nur knapp drei Prozent der Bevölkerung regelmäßig Blut. Das ist deutlich zu wenig, um die Versorgung langfristig ausreichend zu sichern. Nach Angaben der Krankenkasse AOK ist diese generell „auf Kante genäht“. Die Zahl der Spenden ging im vergangenen Jahrzehnt zurück und lag in den vergangenen Jahren im Schnitt bei etwa 3,6 Millionen. Das war demnach gerade genug, um den laufenden aktuellen Verbrauch abzudecken.

Ein Problem sind deshalb immer wieder saisonale Gründe, die Menschen vom Spenden abhalten. Ferien und Feiertage führen laut DRK zu einem Rückgang der Spendenbereitschaft, ebenso Sportgroßereignisse wie Fußballweltmeisterschaften. Der Sommer ist oft eine Durststrecke.

Aktuell sind es die Auswirkungen des Winters, die den Spendendiensten zu schaffen machen. Schnee und Eis erschweren die Organisation von Spendeterminen, weniger Menschen kommen. Auch eine Erkältungswelle spielt derzeit eine Rolle. Menschen mit akuten Infekten dürfen nicht spenden, um ihre Gesundheit und die der Blutempfänger zu schützen.

Die Babyboomer sichern nach wie vor am stärksten die Blutspenden. Der demografische Wandel – also vor allem das Altern der Babyboomer – macht den Experten deshalb derzeit auch die größte Sorge. Denn es fallen nicht nur viele Spender gesundheitsbedingt weg – aus vielen früheren Spendern werden jetzt auch Blutspendeempfänger, weil mit dem Alter das Risiko steigt, auf eine Blutspende angewiesen zu sein.

Während der Schwangerschaft und auch nach der Geburt sollen Frauen vorübergehend nicht Blut spenden. Ein zeitlich begrenzter Ausschluss gilt auch nach vielen Impfungen und Auslandsreisen in Malariagebiete oder Länder mit Hepatitisrisiko. Vorübergehend nicht gespendet werden kann nach größeren Operationen oder bei Einnahme bestimmter Medikamente.

Nach Akupunkturbehandlungen, sofern diese nicht nachweislich steril vorgenommen wurden, sowie Piercings und Tätowierungen wird mindestens vier Monate bis zur nächsten Spende gewartet, um Infektionen sicher auszuschließen.

Der Ausschluss homosexueller Männer von der Blutspende wurde abgeschafft. Unabhängig von sexueller Orientierung sind aber alle Menschen für vier Monate von der Blutspende ausgeschlossen, die innerhalb der zurückliegenden vier Monate ein Sexualverhalten aufwiesen, das ein deutlich erhöhtes Übertragungsrisiko für durch Blut übertragbare schwere Infektionskrankheiten birgt.

Dazu zählen Sexualverkehr mit mehr als zwei Menschen, Sex mit einer neuen Partnerin oder einem neuen Partner oder Analverkehr. Ebenso gehören dazu Sexarbeit und deren Inanspruchnahme sowie Sexualverkehr mit Partnerinnen oder Partnern, die mit Hepatitis B oder C oder mit HIV infiziert sind.

Dieser gilt beispielsweise bei bestimmten Vorerkrankungen wie insulinpflichtiger Diabetes, Hepatitis oder chronisch-entzündlichen Erkrankungen. Auch Blutgerinnungsstörungen und eine Malariaerkrankung können dazu führen. An der Blutspende Interessierte sollten sich beim Blutspendedienst individuell informieren, ob sie spenden dürfen.

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