Osnabrück Vor Einführung der Baumschutzsatzung in Osnabrück: Werden jetzt mehr Bäume gefällt?
Die Osnabrücker Jägerschaft hat sich gegen die Wiedereinführung einer Baumschutzsatzung ausgesprochen – und warnt vor vorzeitigen Fällungen im Stadtgebiet. Können sich Baumpflegefirmen jetzt kaum retten vor Anfragen?
Osnabrück arbeitet an der Wiedereinführung einer Baumschutzsatzung. Grundstückseigentümer dürfen schon bald Bäume mit einem Stammumfang von 100 Zentimetern und mehr ohne Genehmigung nicht mehr fällen. Die Jägerschaft Osnabrück-Stadt warnt vor einem Kahlschlag im Vorfeld. Aber gibt es den?
Eine Mehrheit aus Grünen, SPD, Volt und Linke hatte im Frühjahr 2025 eigentlich beschlossen, dass die Baumschutzsatzung schon zum 1. Januar 2026 gelten sollte, doch noch ist die neue Satzung nicht verabschiedet.
Bislang liegt nur ein Entwurf vor, und zu diesem Entwurf hat die Jägerschaft Osnabrück-Stadt eine Stellungnahme abgegeben. Bei öffentlichen Beteiligungsverfahren wie in diesem Fall bittet die Stadt immer auch die sogenannten „Träger öffentlicher Belange“ um ihre Einschätzung. Die Jäger sind einer davon.
Sie warnen „eindringlich“ davor, die Baumschutzsatzung einzuführen. Gleichzeitig betont die Jägerschaft, dass sie alles unterstütze, „was der Begrünung und dem Schutz von Bäumen gerade in aufgeheizten urbanen Räumen dient“, wie es Martin Thieme-Hack, Obmann für Naturschutz bei der Jägerschaft Osnabrück-Stadt, in der Stellungnahme formuliert.
Wie passt das zusammen, wo doch Naturschutz eines der großen Anliegen von Jägerschaften ist? Die Osnabrücker Jäger teilen in der Stellungnahme die Befürchtung, die auch CDU und FDP im Osnabrücker Rat geäußert hatten: Sie haben Sorge, dass Grundstückseigentümer nun Bäume fällen, bevor sie es nicht mehr dürfen.
Diese Gefahr besteht aus Sicht der Osnabrücker Jägerschaft nicht nur vor Inkrafttreten der Satzung, sondern auch später: „Grundstückseigentümer werden peinlich darauf achten, dass die Bäume nicht in den Schutzstatus hineinwachsen“, heißt es in der Stellungnahme.
Wer künftig einen Baum mit knapp 32 Zentimetern Durchmesser und mehr fällen möchte, etwa wegen eines Bauvorhabens oder weil der Baum krank ist, braucht dafür eine Genehmigung und muss in der Regel für Ersatz sorgen. Ist eine Neupflanzung nicht möglich, kann der Eigentümer eine Ausgleichszahlung von 1100 Euro leisten. Für unerlaubte Fällungen kann die Stadt ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro verhängen.
Als einzige Verbesserung durch die Baumschutzsatzung befürwortet die Jägerschaft ein Verbot von Kappungen und zahlreichen weiteren Handlungen wie etwa der Beschädigung von Stamm oder Rinde.
Ein Stadtsprecher hatte Ende Dezember mitgeteilt, dass die Baumschutzsatzung voraussichtlich am 17. März auf der Tagesordnung des Stadtrats stehen soll. In der Zeit vom 1. März bis 30. September sind radikaler Rückschnitt und das Fällen von Bäumen laut Bundesnaturschutzgesetz wegen der Brut- und Setzzeit ohnehin untersagt. Der Countdown für das Fällen ohne Genehmigung läuft also Ende Februar ab.
Doch derzeit sieht es nicht danach aus, dass Grundstückseigentümer nun reihenweise Bäume fällen lassen. Unsere Redaktion hat bei zwei Baumpflegeunternehmen im Raum Osnabrück nachgefragt: Gibt es eine gestiegene Nachfrage? „Nicht wirklich“, sagt Christoph Schlarmann, Bauleiter bei der Firma Stockreiter aus Mettingen. „Wir haben ein normales Aufkommen.“ Auch Tobias Tobien von der gleichnamigen Baumpflege Tobien verzeichnet keine gestiegene Nachfrage nach Fällarbeiten.
Ein Vorfall sorgte im Stadtgebiet zuletzt für Aufsehen: Auf einem Gelände der Osnabrücker Firma Piepenbrock waren im Dezember im Fledder rund ein Dutzend großer Bäume gefällt worden.
Zwar gilt die neue Baumschutzsatzung noch nicht, aber es gibt auch Eingriffsregelungen nach dem Bundesnaturschutzgesetz, die Natur und Landschaft vor spürbaren und dauerhaften Beeinträchtigungen schützen. Die Stadt als untere Naturschutzbehörde prüft zurzeit, ob in diesem Fall ein Verstoß vorliegt.