Osnabrück  Osnabrück bremst Schleichverkehr aus: Einige Fahrradstraßen nur noch für Anlieger frei

Jörg Sanders
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Von Jörg Sanders
| 12.01.2026 17:03 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Die Schinkelstraße und die Wissinger Straße (Foto) in Osnabrück sind seit Einrichtung der Fahrradstraße im September vergangenen Jahres nur noch für den (motorisierten) Anliegerverkehr freigegeben. Foto: Benjamin Beutler
Die Schinkelstraße und die Wissinger Straße (Foto) in Osnabrück sind seit Einrichtung der Fahrradstraße im September vergangenen Jahres nur noch für den (motorisierten) Anliegerverkehr freigegeben. Foto: Benjamin Beutler
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Fahrradstraßen nur für Fahrräder, das gibt es in Osnabrück nicht. Doch die Stadt will bald zumindest bei einigen den motorisierten Durchgangsverkehr heraushalten.

So ziemlich jedes Kraftfahrzeug ist auf vielen Fahrradstraßen Osnabrücks erlaubt. Das soll sich ändern: Einige von ihnen sollen zu Anliegerstraßen werden. So teilt es die Verwaltung dem Stadtentwicklungsausschuss am 22. Januar mit. Bedeutet: Der motorisierte Durchgangsverkehr wird ausgeschlossen; der Besuch bei Oma Erna bleibt aber auch mit dem Auto erlaubt.

Der Radverkehr sei ein bedeutender Bestandteil der Verkehrswende und Fahrradstraßen ein wichtiger Baustein hierfür, schreibt die Verwaltung. Sie sollen Radfahrern mehr Komfort und Sicherheit bieten.

Fahrradstraßen sind grundsätzlich nur für Radfahrer freigegeben. Durch Zusatzschilder dürfen sie aber auch motorisierte Verkehrsteilnehmer nutzen, was in Osnabrück die Regel ist. „Anlieger frei“-Schilder bilden die Mitte: Autos, Lkw und Motorräder ja, aber nur mit Anliegen.

Der Verwaltung zufolge ist sie rechtlich dazu verpflichtet, auch die Bedürfnisse des Kraftverkehrs zu berücksichtigen – insbesondere im Hinblick auf geeignete Ausweichstrecken und Verkehrsverlagerungen. Daher sollen vorerst nur folgende Straßen für den motorisierten Anliegerverkehr freigegeben werden:

Schinkel- und Wissingerstraße sind seit September vergangenen Jahres Fahrradstraßen, dort gilt bereits „Anlieger frei“.

Bei den verbleibenden Fahrradstraßen sei das nicht so einfach, argumentiert die Verwaltung. Es mangele schlichtweg an geeigneten Ausweichstrecken; die Verlagerung des Verkehrs in Wohngebiete sei aus Klima- und Lärmschutzgründen zu vermeiden. Vor- und Nachteile müssten zuvor betrachtet werden. Hierbei soll ein Verkehrsmodell helfen, das voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte bereitgestellt wird.

Besonders schwierig sei eine Beschränkung des Verkehrs für die Lyrastraße als Verbindung zwischen Neuer Graben und Wall – insbesondere nach der dauerhaften Sperrung des Neumarkts ab November dieses Jahres. Die Tiefgaragen Ledenhof und Kamp wären dann nur noch aus Richtung Martinistraße erreichbar, argumentiert die Verwaltung. Auch das müsse noch intensiv geprüft werden.

Während der Umgestaltung des Neumarkts verliert die Lyrastraße ohnehin ihren Status als Fahrradstraße.

Mit den Anliegerstraßen kommt die Verwaltung einer Forderung der Grünen-Fraktion nach, die schon lange fordert, Fahrradstraßen zu Anliegerstraßen zu machen. Stadtbaurat Thimo Weitemeier hatte den Schritt mehrfach angekündigt.

Volkmar Seliger (Grüne) hatte im Stadtentwicklungsausschuss wiederholt auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover hingewiesen. Das besagt zusammengefasst: Das Aufstellen von Fahrradstraßenschildern reiche nicht aus; es bedarf einer Qualitätssteigerung für den Radverkehr, wenn auch Autofahrer zugelassen sind. Kfz-Durchgangsverkehr sei aber nicht hinnehmbar.

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