Gericht  Prügelattacke in Emden – Opfer verliert Augenlicht

Bettina Keller
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Von Bettina Keller
| 18.01.2026 13:57 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Vor dem Landgericht Aurich ging es um versuchten Totschlag. Foto: Klaus Ortgies/Archiv
Vor dem Landgericht Aurich ging es um versuchten Totschlag. Foto: Klaus Ortgies/Archiv
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Zwei Emder wohnten friedlich Tür an Tür, bis einer von ihnen an einer paranoid-halluzinatorischen Psychose erkrankte. Der 29-Jährige prügelte den Nachbarn beinahe zu Tode. Nun steht er vor Gericht.

Aurich/Emden - Nach einer gewalttätigen Attacke im Treppenhaus eines Mehrparteienhauses erwachte ein 56-jähriger Emder mit zertrümmertem Gesichtsschädel in einer Osnabrücker Spezialklinik. Auf dem linken Auge ist er seitdem blind. Am Freitag, 9. Januar 2026, sagte er als Zeuge in einem Prozess vor dem Auricher Schwurgericht aus.

Beschuldigt ist ein 29-jähriger Emder, der Wohnungsnachbar des 56-Jährigen. Der Mann leidet an einer paranoid-halluzinatorischen Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis. Mehr soll über seinen Gesundheitszustand nicht nach außen dringen, denn sein Verteidiger Mihdi Acar hat den Ausschluss der Öffentlichkeit von der Verhandlung beantragt, um den höchstpersönlichen Bereich seines Mandanten zu schützen.

Opfer erlitt schwerste Kopf- und Gesichtsverletzungen

Nach Beratung der Kammer betrifft das aber lediglich die Erstattung des psychiatrischen Gutachtens, die Aussage des Beschuldigten sowie die Plädoyers. In einem sogenannten Sicherungsverfahren vor dem Landgericht Aurich geht es um die Frage, ob der Mann dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht wird.

Dem Emder wird vorgeworfen, im Zeitraum zwischen 19. Mai und 14. Juli 2025 in schuldunfähigem Zustand drei Taten begangen zu haben. Am 19. Mai soll er im Treppenhaus mit einem Gegenstand auf seinen Nachbarn eingeschlagen haben, sodass dieser bewusstlos zusammensackte. Der Geschädigte wurde mit schwersten Kopf- und Gesichtsverletzungen in Spezialeinrichtungen in Osnabrück und Münster verlegt, wo er zeitweise in ein künstliches Koma versetzt wurde.

Mitbewohner Brandsatz vor die Tür gelegt

Einige Wochen später soll der Beschuldigte eine mit Brandbeschleuniger gefüllte Flasche angezündet haben, die er bei einem weiteren Mitbewohner auf der Fußmatte vor dessen Wohnungstür deponiert haben soll. Weil ein Brandmelder in der Nachbarwohnung auslöste, wurde der Mitbewohner aufmerksam. Ihm und einer weiteren Person gelang es, den Brandsatz mit Wasser zu löschen, wobei die Fußmatte zunächst erneut aufflammte. Mehrere Menschen wurden bei dem Löschversuch verletzt. Darüber hinaus erlitten sie Rauchvergiftungen. An der Wohnungstür entstand durch das Feuer ein Schaden von 470 Euro. Es kam zu Rußablagerungen an den Wänden.

Am 14. Juli 2025 soll der Emder in der Hansastraße an einem Geschehen beteiligt gewesen sein, bei dem eine Person mit einer Machete bedroht wurde. Er widersetzte sich der eintreffenden Polizei, indem er nach dem Beamten getreten haben soll, der ihn zu Boden brachte und fixieren wollte.

Versuchter Totschlag und schwere Brandstiftung

Dem Beschuldigten werden versuchter Totschlag, versuchte schwere Brandstiftung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen. Das Opfer seiner Attacke berichtete, er wohne mit dem Betroffenen seit fünf bis sechs Jahren Tür an Tür. Probleme habe es nie gegeben. „Wir haben uns immer unterhalten und gegrüßt. Ich war sogar zweimal in seiner Wohnung“, sagte der 56-Jährige.

Am Tag des Vorfalls sei er gegen Mittag von einem Spaziergang zurückgekommen, so der Geschädigte, der seit zwölf Jahren in diesem Haus wohnte. Er habe die Haustür aufgeschlossen – „da stand er da und hat zugeschlagen“. „Nach zwei, drei Schlägen war ich bewusstlos“, sagte er. Nachdem er wieder zu sich gekommen sei, habe er sich in seine Wohnung begeben. Im Badezimmer habe er sich über sich selbst erschrocken und einen Freund angerufen, der ihn ins Krankenhaus nach Leer fahren sollte. Der habe nicht gekonnt und einen anderen Freund verständigt. „Dass ich nach Leer gefahren wurde, habe ich nicht mehr mitbekommen“, sagte er. Er sei erst in Osnabrück wieder aufgewacht.

Nur noch 40 Prozent Sehkraft auf verbliebenem Auge

„Ich konnte die Schlagringe sehen, sie waren gelb oder goldfarben. Er stand einen Meter vor mir – ich konnte nichts mehr machen“, berichtete der Geschädigte. Zu den Folgen erklärte er, er habe jetzt „überall Titan im Kopf“. Ein Zahn habe überkront werden müssen. Auf dem rechten Auge sehe er nur noch 40 Prozent, links sei er blind: „Das Auge soll sogar raus.“ Er sei vergesslich geworden, meinte er, und auch seine Allergie habe sich verschlimmert. Er müsse mehrfach täglich Nasenspray benutzen. Vorher, erklärte er auf Nachfrage des Gerichts, habe er nichts gehabt.

Das Opfer tritt in dem Prozess als Nebenkläger auf. Sein Vertreter Ralf Giese fügte hinzu, sein Mandant leide nun permanent an Schwindel. Er laufe schwankend wie ein Seemann. Das sei eine große Einschränkung für den 56-Jährigen – „er war ein fitter, sportlicher Typ“, so Giese. Darüber hinaus seien einige Nach-Operationen vorgesehen. „Es ist schon sehr traurig“, pflichtet ihm der Geschädigte bei. Er sei inzwischen umgezogen, aus Angst vor dem Beschuldigten. Eine Haushaltshilfe und ein Betreuer würden ihn unterstützen.

Geschädigter gab der Polizei einen Tipp

Ein Motiv für die Tat könnte gewesen sein, dass er der Polizei Anfang Mai 2025 den Tipp gegeben habe, sie solle nach dem Betroffenen sehen, vermutete der Nebenkläger. Damals habe er seit Längerem nichts von ihm gesehen oder gehört. Denn kurz vor der Attacke habe der Beschuldigte geäußert: „Du hast mich gedemütigt.“

Der 39-jährige Bruder des Beschuldigten legte dar, der Erkrankte habe Ende April 2025 den Kontakt zu seiner Familie abgebrochen. Er selbst habe am 6. Mai die Polizei angerufen, um herauszufinden, was mit seinem jüngeren Bruder passiert sei. Zu diesem Zeitpunkt habe dieser seit einer Woche niemanden in seine Wohnung gelassen.

Er glaubte, seine elektronischen Geräte würden gehackt

Offenbar glaubte der Beschuldigte, seine elektronischen Geräte würden gehackt und er würde verfolgt. Er war überzeugt, seine Geschwister seien nicht seine echten Geschwister und sie würden ihn unter Drogen setzen. Das und etliche weitere Wahnvorstellungen hatte eine Familienangehörige für die Polizei zusammengestellt.

„Die ganze Sache kam auf einmal“, meinte der Bruder. Vorher sei der Betroffene gesund und vernünftig gewesen und habe gearbeitet. Inzwischen habe sich dessen Zustand gebessert. „Er hat geweint, als er mir die Geschichte mit dem Nachbarn erzählte. Sie waren gut miteinander“, berichtete er.

Der Prozess wird am 13. Januar 2026 um 9 Uhr in Saal 116 mit weiteren Zeugen fortgesetzt. Zwei weitere Termine sind am 14. Januar und 22. Januar jeweils um 9 Uhr angesetzt.