Osnabrück Ist die Schweinehaltung verfassungswidrig? Auch nach sieben Jahren noch kein Urteil
Verstößt die Praxis bei der konventionellen Schweinehaltung gegen die Verfassung? Sieben Jahre nach Eingang einer Normenkontrollklage mahnen Tierschützer ein Urteil von Deutschlands obersten Richtern an.
„Mit jedem Jahr wächst die Hoffnung und Erwartung auf eine baldige Entscheidung im Sinne der Schweine, denn es geht hier um das Schicksal von Millionen leidender Tiere“, sagt Nicole Plumeyer von der Tierschutzorganisation Vier Pfoten. Rund 93 Prozent aller Verfahren beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) werden im Durchschnitt innerhalb von drei Jahren entschieden – nicht so im Fall der Schweinehaltung. An diesem Sonntag jährt sich die Normenkontrollklage des Landes Berlin zum siebten Mal – und noch ist, laut eines BVerfG-Sprechers, nicht absehbar, wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist.
In den vergangenen Monaten haben deshalb Tausende Menschen Postkarten an das Bundesverfassungsgericht geschrieben, um eine Entscheidung voranzutreiben. Ein Bündnis von 16 Organisationen erinnert daran, dass ein BVerfG-Urteil den Weg für eine tiergerechtere Haltung von Millionen Schweinen ebnen würde.
Tatsächlich ist der Lebensalltag für die rund 43 Millionen Schweine, die pro Jahr in konventioneller Haltung in deutschen Ställen leben, im wahrsten Sinne des Wortes hart. Betonspaltenböden ohne weiche Liegefläche begünstigen schmerzhafte Wunden und Entzündungen. Der ständige Kontakt mit giftigen Ammoniakdämpfen aus der Gülle unter dem Spaltenboden reizt Augen und Atemwege, mahnen Tierschützer.
„Die reinlichen und intelligenten Tiere haben durch die beengten Platzverhältnisse keine Chance, ihren Kot- und Liegebereich zu trennen. Sie entwickeln durch unzureichende Beschäftigungsmöglichkeiten Verhaltensstörungen wie Schwanzbeißen, weshalb Ferkeln routinemäßig der Ringelschwanz betäubungslos amputiert wird“, so Vier Pfoten. Die wichtigen Grundbedürfnisse von Schweinen wie Erkundung und Futtersuche würden unterdrückt und behindert.
„Es ist ein Armutszeugnis für sämtliche Regierungen der vergangenen Jahrzehnte, dass es überhaupt eines solchen Gerichtsverfahrens bedarf, um die unwürdigen Zustände in der Schweinehaltung massiv zu verbessern“, klagt Lukas Feldmeier, Vorsitzender der Deutschen Tier-Lobby e. V. Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) müsse endlich handeln.
Hintergrund: Seit 2002 ist Tierschutz als Staatsziel in Art. 20a des Grundgesetzes (GG) verankert. Demnach muss der Staat Tiere wirksam vor Leid schützen und Tierleid in der Nutztierhaltung auf das „unbedingt erforderliche Minimum“ begrenzen. Gleichzeitig schützt das Grundgesetz Eigentum und Berufsfreiheit, sodass der Gesetzgeber zwischen Tierschutz und wirtschaftlicher Nutztierhaltung abwägen muss. Besteht hier ein Ungleichgewicht?
Das Land Berlin zumindest hält die bestehende Praxis für verfassungswidrig und hat 2019 einen Normenkontrollantrag in Karlsruhe gestellt. Seither prüfen die Richter, ob zentrale Vorschriften der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung zur Schweinehaltung (u. a. Kastenstand, Platzangebot, Vollspaltenböden, Fixierung von Sauen) mit Art. 20a GG vereinbar sind. Ein Rechtsgutachten von Greenpeace kommt zu dem Ergebnis, dass die gegenwärtig zulässige konventionelle Schweinehaltung gegen das Tierschutzgesetz und damit mittelbar gegen Art. 20a GG verstößt.
Die Schweinehalter sehen das anders. Sie halten die Praxis für mit dem Grundgesetz vereinbar, weil der Gesetzgeber bereits abgewogen habe. Radikale Tierschutzforderungen verletzten überdies den Eigentumsschutz (Art. 14 GG). „Unabhängig davon, ob eine derartige Klage Erfolg hat oder nicht, bedeutet sie in jedem Fall die Lähmung der Weiterentwicklung der Tierhaltung und das nun schon über mehrere Jahre. Solange kein Urteil vorliegt, bleibt die dringend benötigte Planungssicherheit aus“, mahnt die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands.
Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts könnte weitreichende Folgen für die Nutztierhalter haben. Im „Legehennenurteil“ von 1999 erklärten Deutschlands oberste Richter eine Verordnung zur Käfighaltung von Hennen für rechtswidrig, weil die wirtschaftlichen Interessen die tierschutzrechtlichen Anforderungen unverhältnismäßig dominierten.
Tierschützer sehen dieses Urteil als Präzedenzfall: Viele erwarten, dass Karlsruhe bei der Schweinehaltung ähnliche Maßstäbe anlegt und im Zweifel strengere Haltungsanforderungen verlangen könnte.