Winterdienst  Was Auricher bei Schnee und Eis wissen müssen

| | 08.01.2026 06:00 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Die Straßen in Aurich sind voller Schnee und Eis. Foto: Claus Hock
Die Straßen in Aurich sind voller Schnee und Eis. Foto: Claus Hock
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Bei Schnee und Eis sind auch Anlieger dazu verpflichtet, unter anderem Geh- und Radwege freizuhalten. Dazu gibt es von der Stadt Aurich genaue Vorschriften. Was beachtet werden muss.

Aurich - Mit dem neuen Jahr ist in Aurich auch der Wintereinbruch gekommen. Das mag schön aussehen, bringt aber auch einige Regeln und Pflichten mit sich, die man als Anlieger beachten muss.

Zu Neujahr 2023 wurde die Straßenreinigungsverordnung der Stadt Aurich angepasst. Im dritten Paragraphen der Verordnung ist festgelegt, welche Pflichten Anlieger in Sachen Winterdienst haben.

Wo müssen Anlieger Schnee entfernen?

Laut der Verordnung der Stadt Aurich müssen Anlieger Rad- und Gehwege von Schnee befreien. Wie viel Fläche des Weges geräumt werden muss, hängt von seiner Breite ab.

Ist ein Rad- oder Gehweg einen Meter breit oder schmaler, muss er ganz von Schnee befreit werden. Ist der Weg breiter als ein Meter, muss mindestens eine Breite von einem Meter geräumt werden.

Ist gar kein Rad- oder Gehweg vorhanden, muss ein Streifen von 0,5 Meter Breite am Straßenrand freigehalten werden. Das gilt aber nur für Straßen, die keine Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen sind.

In Fußgängerzonen muss ebenfalls am Rand der Straße ein Streifen von mindestens einem Meter Breite freigehalten werden.

Über Aurich hörte der Schneefall am Mittwoch nur selten auf. Foto: Claus Hock
Über Aurich hörte der Schneefall am Mittwoch nur selten auf. Foto: Claus Hock

Wohin mit dem weggeräumten Schnee?

Der Schnee muss so gelagert werden, dass weder der Verkehr auf der Fahrbahn noch auf den Rad- und Gehwegen gefährdet oder übermäßig behindert wird. Er soll auf der Fahrbahn- oder Radwegseite des Gehwegs gelagert werden. Ist dafür aufgrund der Breite des Gehweges kein Platz, darf der äußere Fahrbahnrand genutzt werden.

Auch das Moorbauernpaar – bekannter als "Oma und Opa" – waren am Mittwoch vom Schnee bedeckt. Foto: Claus Hock
Auch das Moorbauernpaar – bekannter als "Oma und Opa" – waren am Mittwoch vom Schnee bedeckt. Foto: Claus Hock

Aber: Bei Bushaltestellen, Zugängen zu den Fußgängerüberwegen und Schächten der Ver- und Entsorgungseinrichtungen dürfen keine Schneewälle gebaut werden.

Sobald das Tauwetter einsetzt, müssen laut Verordnung die Rinnsteine freigeschaufelt werden. Außerdem sollen die Schneewälle durchbrochen werde, damit das Schmelzwasser abfließen kann.

Womit darf man streuen?

Bei Glätte sind auch in Aurich Anlieger verpflichtet, Geh- und Radwege zu streuen. Auch Fußgängerüberwege müssen gestreut werden.

Als Streumittel sollen laut Verordnung „Sand oder andere abstumpfende Mittel“ verwendet werden. Steusalz darf man als Privatperson nur in Ausnahmefällen nutzen. Zum Beispiel, wenn mit anderen Mitteln die Glätte nicht beseitigt werden kann. Oder auch an Stellen, die bei Glätte besonders gefährlich sind. Dazu zählen zum Beispiel Treppen, Rampen, Brückenauf- oder -abgänge und Strecken mit starkem Gefälle oder einer starken Steigung.

Streusalz ist für den privaten Gebrauch ansonsten im Regelfall nicht zugelassen, weil er Böden und Gewässer belastet und auch für Pflanzen und Tiere schädlich ist. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) empfiehlt als Alternativen zu Streusalz daher Sand oder Kies. Auch Sägespäne können verwendet werden, wobei hier darauf geachtet werden muss, dass sie erneut überfrieren können. In vielen Geschäften gebe es außerdem umweltverifizierte Streumittel zu kaufen, die ohne Bedenken verwendet werden können. Diese Streumittel sind in der Regel salzfrei. Man erkennt sie an dem Siegel „Blauer Engel“.

Der ehemalige baden-württembergische Umweltminister Ulrich Müller zeigt auf das Siegel "Blauer Engel". Foto: DPA
Der ehemalige baden-württembergische Umweltminister Ulrich Müller zeigt auf das Siegel "Blauer Engel". Foto: DPA

Wann müssen Geh- und Radwege geräumt werden?

Es gibt auch Vorschriften dazu, bis wann Geh- und Radwege von Schnee befreit werden müssen. Werktags sollen sie zwischen 7 Uhr und 20 Uhr stets schnee- und eisfrei sein. An Sonntagen und Feiertagen gilt dasselbe – hier aber zwischen 9 Uhr und 20 Uhr.

Bei vernachlässigtem Winterdienst wird es teuer

Wer den Vorschriften der Stadt Aurich nicht nachkommt, begeht laut dem Niedersächsischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG) eine Ordnungswidrigkeit. Das gilt auch, wenn das Vernachlässigen des Winterdienstes nur fahrlässig passiert. Wird das kontrolliert, kann es teuer werden: Laut Nds. SOG kann ein Bußgeld von bis zu 5000 Euro fällig werden.

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