Prozess zum tödlichen Schulweg-Unfall Emotionaler Grenzgang für alle Beteiligten
Die Verhandlung im Fall des tödlich verunglückten Schülers in Aurich war geprägt von tiefer Betroffenheit und Schuldgefühlen. Die Richterin bot Pausen an.
Aurich - Es war ein schwerer Gang, den alle Beteiligten am Dienstagmorgen am Amtsgericht Aurich gehen mussten. Und er fand unter erhöhten Sicherheitsmaßnahmen statt. Besucher des Prozesses gegen den Berufskraftfahrer, der im Mai 2025 in Aurich auf Höhe des Gymnasium Ulricianums eine rote Ampel überfuhr, dabei einen 16-jährigen Schüler auf seinem Rad erfasste und diesen tödlich verletzte, mussten Smartphones und Smartwatches abgeben. Taschen wurden kontrolliert, Körper abgetastet.
Die Stimmung vor der Verhandlung war sichtlich angespannt. Vor allem für die anwesenden Eltern des getöteten Jungen und zahlreiche anwesende Freunde der Familie bedeutete der Prozess einen emotionalen Grenzgang. Denn in dem recht eng bemessenen Sitzungssaal saßen die Beteiligten dicht beieinander. Den Angeklagten und die Eltern des Opfers trennten nur wenige Meter. „Ich weiß um die emotionale Belastung dieser Situation“, sagte Richterin Ann-Christin Stellmacher vor Eröffnung der Verhandlung und bot entsprechende Pausen an.
Kein rücksichtloses Fahrverhalten
Bevor das Gericht in die Beweisaufnahme einstieg, hatte der angeklagte 47-Jährige die Möglichkeit, sich zu äußern. Sichtlich betroffen und um Fassung ringend schilderte er den Hergang aus seiner Sicht. „Ich bin normal gefahren und habe auf den fließenden Verkehr geachtet“, sagte er. Auf Höhe der betreffenden Ampelanlage auf der Von-Jhering-Straße habe er an jenem Morgen niemanden laufen oder stehen sehen. Auch ein gelbes oder rotes Ampellicht sei ihm nicht aufgefallen. Auch die Staatsanwaltschaft wird dem Fahrer später kein rücksichtsloses Fahren attestieren.
Die Auswertung der Elektronik des Lastwagens habe gezeigt, dass der Lkw mit 51 Stundenkilometern unterwegs gewesen sei. Ein rasches Beschleunigen, um noch über eine gelbe Ampel zu gelangen, sei nicht festzustellen. In ihrer Urteilsbegründung spricht Richterin Stellmacher allerdings von einer erheblichen Verletzung der Sorgfaltspflicht und macht dies unter anderem an der Aussage des Fahrers fest, er habe keine Menschen an der Ampel gesehen. Zur Zeit des Unfalls gegen 7.30 Uhr laufen Berufs- und Schulverkehr mit zahlreichen Schülern des anliegenden Gymnasiums auf Hochtouren.
Lkw-Fahrer unter Schock
Er sei sich durchaus bewusst, welche „Waffe“ so ein Lastwagen sein könne, sagte der Lkw-Fahrer in der Verhandlung. „Wenn man damit nicht umgehen kann, sollte man damit nicht fahren“, so der Beschuldigte. Nach dem Passieren der Ampel auf der rechten der beiden Fahrbahnen habe er ein Geräusch vernommen und im Seitenspiegel gesehen, dass hinter dem Lastwagen jemand gestürzt sei. Er habe auf Höhe der Tanzschule gebremst, sei ausgestiegen, habe seine Warnweste angezogen und sei zur Unfallstelle zurückgelaufen, um zu helfen, erklärte er. In diesem Moment sei ihm nicht bewusst gewesen, dass er selbst an dem Unfall beteiligt gewesen sei, betonte er vor Gericht. „Ich kann mir das alles nicht erklären“, so der 47-jährige Familienvater. Er könne sich nicht an den Moment des Unfalls erinnern. Es tue ihm unendlich leid, was passiert sei. Zeugen beschreiben den Fahrer später als an der Unfallstelle unter Schock stehend und weinend. Heute, knapp neun Monate nach dem Unfall, leidet der Mann laut Gutachten an einer posttraumatischen Belastungsstörung, sein Leben sei „ein Scherbenhaufen“, sagte er.
Glaubhafte Zeugen und emotionale Worte
Im Prozess sorgten vor allem die zahlreichen Aussagen von Augenzeugen für tiefe Betroffenheit. Sie alle bestätigten ausnahmslos, dass sich zum Unfallzeitpunkt zahlreiche Menschen an beiden Seiten der Ampelanlage befunden hätten. Vor allem viele der jungen Zeuginnen im Alter von 13 bis 16 Jahren, allesamt Schüler auf dem morgendlichen Weg zur Schule, beschrieben den Moment des Unfalls in klaren glaubhaften Worten. Vieles sei „wie in Zeitlupe“ abgelaufen, eine 13-Jährige wählte den Notruf. Besonders eindrücklich waren vor Gericht die Zeugenaussagen eines Mannes, der gemeinsam mit dem getöteten 16-Jährigen an der Ampel auf grünes Licht gewartet hatte. Mit stockenden Worten berichtete er vom Unfallzeitpunkt. „Ab diesem Moment stand ich unter Schock“, so der Zeuge. Ähnlich erging es einer weiteren Augenzeugin, die an zum Zeitpunkt des Unfalls mit ihrem Sohn auf der linken Fahrspur an der roten Ampel stand. „Auf einmal fuhr ein Lastwagen in einem Zug auf der rechten Spur vorbei“, erinnerte sich die 53-Jährige unter Tränen. Kurz zuvor habe sie noch einmal nach oben auf die für die Autos rote Ampel geschaut. Auch der Sohn dieser Zeugin bestätigte das klare Rotlicht der Ampelanlage. Er habe zusammen mit seiner Mutter im Auto mindestens fünf Sekunden an der roten Ampel gestanden, als der Lastwagen „vorbeigeschossen“ sei.
Sowohl die Richterin, die Staatsanwältin als auch die Vertreter der Nebenklage sahen in den Zeugenaussagen einen klaren Beweis für den Rotlichtverstoß des Beschuldigten. Auch die nachfolgende Untersuchung der Ampelanlage durch den Unfallermittler der Polizeiinspektion Aurich-Wittmund habe keine Hinweise auf eine etwaige Fehlfunktion der Ampel geliefert, so Richterin Stellmacher. In ihren abschließenden Plädoyers wiesen sowohl die Staatsanwaltschaft als auch Joachim Müller als Vertreter der Nebenklage noch einmal auf die schwerwiegenden Folgen des Unfalls hin. „Keine Strafe wird das subjektive Empfinden der Eltern lindern“, sagte die Staatsanwältin und Rechtsanwalt Müller sprach von einer „traumatisierten Familie“.