Urteil am Amtsgericht Aurich  Kokain im Blut und Waffen im Auto – Dealer flogen durch Unfall auf

| | 06.01.2026 18:01 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Ein Fall für das Amtsgericht: Zwei junge Männer sind im Dezember 2024 mit Drogen und Waffen erwischt worden. Foto: Romuald Banik
Ein Fall für das Amtsgericht: Zwei junge Männer sind im Dezember 2024 mit Drogen und Waffen erwischt worden. Foto: Romuald Banik
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Ein 20-jähriger Ihlower und sein Kumpel hatten unter Drogen stehend einen Unfall. Bei der Unfallaufnahme fand die Polizei Cannabis, halluzinogene Pilze und mehrere Waffen.

Aurich - Für den „bewaffneten Drogenhandel mit nicht geringen Mengen“ ist ein 20-Jähriger aus Ihlow vom Amtsgericht Aurich verurteilt worden. Er und sein mitangeklagter Kumpel hatten 88 Gramm Cannabis und sechs Gramm halluzinogener Pilze im Auto, als sie einen Unfall bauten. Der Ihlower muss 90 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten, sechs Gespräche mit der Drogen-Beratungsstelle führen und mindestens eine Beratung beim Jugendbüro wahrnehmen. Seinen 21-jährigen Kumpel verurteilte das Gericht wegen der Beihilfe zum bewaffneten Drogenhandel und wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Geldstrafe von 900 Euro. Außerdem bekam er eine Führerscheinsperre für acht Monate und ein Fahrverbot von drei Monaten. Das schließt neben führerscheinpflichtigen Fahrzeugen alle Transportmittel mit Motor ein. Zusätzlich muss er ein Verkehrserziehungsseminar machen. Weil er zwar das Auto fuhr, aber nicht vom Handel profitierte, sei es keine Mittäterschaft, sagte die Richterin. Dann hätte es eine wesentlich härtere Strafe gegeben.

Beide Täter gestanden die Taten vor Gericht – deshalb musste weder der dritte Mitfahrer noch ein als Zeuge geladene Polizist befragt werden. Sie wollten sich bessern, Ausbildungen und Schule beenden, sagten die Angeklagten. Eine Vertreterin der Jugendhilfe empfahl die Anwendung des Jugendstrafrechts. Man könne die Entwicklung beider Männer mit der eines 15- bis 17-Jährigen vergleichen.

Kurz nach Abfahrt im Graben gelandet

Gemeinsam mit einem als Zeugen geladenen Mann fuhren die beiden Angeklagten am 21. Dezember 2024 mit dem Auto in Ihlow in Richtung Wiesmoor los. Dort wollten sie den dritten Mitfahrer rauslassen. Weil der 21-jährige Fahrzeugführer unter Drogen stand, schafften sie es allerdings nicht so weit. Gegen 23.45 Uhr fuhr er in einen Graben. In seinem Blut stellte die Polizei den Wirkstoff von Cannabis, ein Abbauprodukt von Kokain, MDMA und MDA fest. Er selbst gab vor Gericht zu, zu der Zeit ein Drogenproblem gehabt zu haben. Damals sei er kurzzeitig sogar wohnungslos gewesen.

In dem Auto fand die Polizei mehrere Waffen, so die Richterin. Ein Teleskopschlagstock und ein Bajonettmesser seien dabei gewesen. Die Scheide des Messers habe der 21-Jährige an seinem Gürtel gehabt. Außerdem trug der 20-Jährige eine Schreckschusswaffe und zwei Dosen Tier-Abwehrspray in seiner Jacke. Die Pistole habe er aus Versehen dabeigehabt, so der 20-Jährige. Er und der andere Angeklagte hätten sie am Tag zuvor „in den Meeden“ abgefeuert. Sie hätten das Gerät für Silvester gekauft. Die anderen Waffen – Abwehr-Spray, Schlagstock und Messer – seien jedoch absichtlich mitgeführt worden, um sich verteidigen zu können, sollte jemand die Drogen klauen wollen.

Verteidiger schließt sich Staatsanwältin beinahe an

Das Urteil entsprach den Forderungen der Staatsanwältin. Sie beantragte lediglich eine höhere Geldstrafe von 1500 Euro. Den Forderungen schloss die Verteidigung sich voll umfänglich an. Der Verteidiger des 21-Jährigen bat lediglich darum, über die Führerscheinsperre nachzudenken. Dem kam die Richterin nicht nach. „Sie dürfen jetzt auch nicht mit dem Rasenmähertrecker zum Einkaufen fahren“, ermahnte sie den Mann zum Schluss.

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