Strafprozess wegen Unfallflucht  Marienhafer Rentner rammt Auto und fährt davon

| | 06.01.2026 17:44 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Als Berufungsinstanz hatte sich das Landgericht Aurich mit dem Fall des 65-Jährigen zu befassen. Foto: Thomas Dirks
Als Berufungsinstanz hatte sich das Landgericht Aurich mit dem Fall des 65-Jährigen zu befassen. Foto: Thomas Dirks
Artikel teilen:

Ein 65-jähriger Rentner aus dem Brookmerland wehrte sich gegen eine Verurteilung wegen Unfallflucht. So ging das Berufungsverfahren aus.

Aurich/Marienhafe- Er rammte ein parkendes Auto und fuhr danach davon: Ein 65-jähriger früherer Marienhafer wurde im Mai vergangenen Jahres in einem Prozess vor dem Amtsgericht Norden zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 50 Euro (3500 Euro) verurteilt. Das passte dem Senior nicht. Er wehrte sich gegen das Urteil, mit dem sich nun die 4. Kleine Strafkammer des Landgerichts Aurich zu befassen hatte.

Viermonatiges Fahrverbot

Der Norder Strafrichter Paul Sehnert war seinerzeit dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt und hatte den Witwer, der inzwischen in Ihlow lebt, des unerlaubten Entfernens vom Unfallort schuldig gesprochen. Neben der Geldstrafe und einem Bußgeld in Höhe von 30 Euro verhängte das Gericht ein viermonatiges Fahrverbot. Von der ebenfalls von der Anklagebehörde geforderten einjährigen Führerschein-Sperre sah der Norder Richter ab.

Für ihn stand fest, dass der Angeklagte im Januar 2024 beim Verlassen eines Praxisparkplatzes am Alten Postweg in Marienhafe rückwärts gegen einen Mercedes gefahren war, der in der Straße parkte. Drei Mitarbeiter des Bauhofs der Samtgemeinde Brookmerland, die mit ihrem Fahrzeug auf dem Alten Postweg unterwegs waren und dort verkehrsbedingt halten mussten, hatten dies beobachtet. Der Angeklagte sei nach dem Anprall Richtung Marienhafe weggefahren und erst später zurückgekehrt, berichtete einer der Bauhof-Mitarbeiter.

Trunkenheit im Verkehr

Der 65-Jährige, der 2021 schon einmal wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 1050 Euro (35 Tagessätze zu je 30 Euro) verurteilt worden war, wies die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurück. Er habe keinen Unfall bemerkt. Und: „Ich bin versichert, warum soll ich wegfahren?“, fragte er im ersten Prozess.

Sein Verteidiger, der Auricher Rechtsanwalt Lutz Winkler, bestritt ebenfalls, dass es zu einer Kollision zwischen dem Auto seines Mandanten und dem Mercedes gekommen sei. Die daran festgestellten Schäden würden dies nicht eindeutig belegen. Sie passten nicht dazu, sagte er und forderte einen Freispruch. Den gab es in erster Instanz nicht, dafür jetzt die Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Aurich. Die aber brachte kein anderes Ergebnis. Grund: Wie Nils Drosten, Richter und stellvertretender Pressesprecher am Landgericht Aurich, auf Anfrage mitteilte, nahm der 65-jährige frühere Marienhafer seine Berufung zurück. Die Entscheidung der ersten Instanz ist damit rechtskräftig. Der Verurteilte muss die Geldstrafe in Höhe von 3500 Euro zahlen.

Auch ein 60-Jähriger verliert Führerschein

Rechtskräftig ist auch das erstinstanzliche Urteil in einem anderen Verfahren. Darin wurde einem 60-Jährigen aus Upgant-Schott vorgeworfen, im April 2024 in Upgant-Schott im fahruntüchtigen Zustand Auto gefahren und von der Fahrbahn abgekommen zu sein. Dabei beschädigte er einen Baum. Danach entfernte er sich von der Unfallstelle. Das Amtsgericht Norden hat ihn dafür im Mai 2025 zu einer Gesamtgeldstrafe von 100 Tagessätzen verurteilt und dem Angeklagten die Fahrerlaubnis entzogen. Nachdem er das Urteil zunächst nicht akzeptieren wollte und Berufung einlegte, nahm er es nun an und das Rechtsmittel zurück.

Ähnliche Artikel