Schulweg-Unfall in Aurich  Lkw-Fahrer wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

| | 06.01.2026 15:19 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Wegen fahrlässiger Tötung ist ein 47-jähriger Berufskraftfahrer vom Auricher Amtsgericht verurteilt worden. Foto: Klaus Ortgies
Wegen fahrlässiger Tötung ist ein 47-jähriger Berufskraftfahrer vom Auricher Amtsgericht verurteilt worden. Foto: Klaus Ortgies
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Bei dem Unfall in Aurich war im Mai 2025 ein 16-jähriger Schüler tödlich verletzt worden. Der Berufskraftfahrer hatte gegen den Strafbefehl Einspruch erhoben. Wie die Richterin das Urteil begründete.

Aurich - Weil er eine rote Ampel überfahren und dabei einen 16-jährigen Schüler tödlich verletzt hat, ist ein 47-jähriger Berufskraftfahrer aus dem Landkreis Wittmund vom Amtsgericht Aurich verurteilt worden. Er muss wegen fahrlässiger Tötung eine Geldstrafe in Höhe von 7200 Euro (180 Tagessätze zu je 40 Euro) zahlen. Zudem wird sein Führerschein mit einer Sperrfrist von acht Monaten eingezogen und er trägt die Kosten des Verfahrens sowie der Nebenklage. „Die Beweisaufnahme hat den Sachverhalt eindeutig bestätigt“, sagte Richterin Ann-Christin Stellmacher in der Urteilsbegründung. Es gebe keinen Zweifel daran, dass an besagtem Morgen die Ampel an der Von-Jhering-Straße auf Höhe der Friedhofstraße für den Lastwagenfahrer rot und für den Fußgänger grün gezeigt habe, so die Richterin weiter.

Sorgfaltspflicht erheblich verletzt

„Sie hätten erkennen müssen, dass sie nicht weiterfahren dürfen und dass sich im Ampelbereich Personen aufgehalten haben“, so Stellmacher. Die Richterin wies in ihrer Begründung ebenso darauf hin, dass der 47-Jährige als Berufskraftfahrer um die Folgen einer Kollision zwischen Lastwagen und Mensch wisse. So habe er selbst in der vorangegangenen Beweisaufnahme davon gesprochen, dass ein Lastwagen eine „Waffe“ sein könne. Bei aller Tragik sei aber kein rücksichtloses Verhalten seitens des Fahrers erkennbar gewesen, so die Richterin weiter.

So sei er mit angepasster Geschwindigkeit von rund 50 Stundenkilometer gefahren. Aber: Die Ampel habe eine nicht unerhebliche Zeit bereits Rot gezeigt, als der Fahrer sie überfuhr. Und er habe in erheblichem Umfang seine Sorgfaltspflicht verletzt. Der Lastwagenfahrer hatte ausgesagt, weder die Ampel noch die kurz vor Schulbeginn zahlreichen wartendenden Passanten an der Ampelanlage gesehen zu haben. „Ihr Blick war in der Situation einfach nicht fokussiert“, so die Richterin.

Die Staatsanwältin hatte eine Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro (150 Tagessätze zu je 40 Euro) gefordert. Ab einer Strafe von 90 Tagessätzen ist man in Deutschland vorbestraft. Der Vertreter der Eltern des Opfers, die als Nebenkläger auftraten, hatte sich dieser Forderung angeschlossen. Zur öffentlichen Gerichtsverhandlung war es nur deshalb gekommen, weil der Lastwagenfahrer gegen einen ergangenen schriftlichen Strafbefehl Einspruch eingelegt hatte. Gegen das Urteil kann der Lastwagenfahrer binnen einer Woche Rechtsmittel einlegen.

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