Prozess in Aurich  Großvater soll Enkelin mit Joghurt-Glas geschlagen haben

| | 01.01.2026 12:03 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Vor dem Amtsgericht Aurich ging es um einen Großvater, der seiner Enkelin mit einem Joghurtglas ins Gesicht geschlagen haben soll. Foto: Romuald Banik
Vor dem Amtsgericht Aurich ging es um einen Großvater, der seiner Enkelin mit einem Joghurtglas ins Gesicht geschlagen haben soll. Foto: Romuald Banik
Artikel teilen:

Der 85-Jährige soll aus dem Affekt heraus gehandelt haben. Vor Gericht gab es verschiedene Versionen, die Forderungen lagen dementsprechend weit auseinander.

Aurich - Ein 85-jähriger Mann aus dem Landkreis Aurich soll seiner Enkelin in einem Streit um Lärm im Haus mit einem Joghurtglas und mit der Hand ins Gesicht geschlagen haben. Zu dieser Feststellung kam das Amtsgericht Aurich und verurteilte den Mann wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 6050 Euro. Der Senior bestritt die Tat vom 6. Oktober 2024. Er sei am Mittag in die im selben Haus liegende Wohnung der Enkelin gegangen, weil sie und ihr Partner Lärm gemacht hätten. Sie hätten Möbel aus der Wohnung in den Garten geräumt. Er habe die beiden bitten wollen, eine Pause einzulegen. Die Frau des 85-Jährigen sei damals krank gewesen und wollte ihren Mittagsschlaf halten.

Die Enkelin habe ihm jedoch nicht zugehört, sagte der Mann vor dem Amtsgericht. Sie habe losgeschrien und sei auf ihn zugestürmt. Vermutlich habe sie versuchen wollen, ihn umzustoßen, so der Angeklagte. Um sich zu schützen, habe er dann die Arme vors Gesicht gehalten. In seinen Händen habe er dabei zwei Joghurtbecher gehalten. Dass er Gläser in der Hand gehabt habe, sei nicht korrekt. Dass er dabei seine Enkelin vielleicht auch im Gesicht berührt haben könnte, stritt er nicht ab. Es habe jedoch keine Schlagbewegung oder ähnliches gegeben.

Eine zweite Version der Tat

Die Enkelin beschrieb die Situation anders. Ihr Opa, mit dem es schon länger Streit gegeben habe, sei bei ihr in die Wohnung gekommen. Sie und ihr Partner hätten damals Möbel in den Garten geräumt. Als der Großvater in der Tür stand, habe sie ihn „lautstark“ aufgefordert, die Wohnung zu verlassen. Nach kurzer Zeit habe er sich in Richtung Tür gedreht. Dann habe er sich zurückgedreht und der Enkelin ins Gesicht geschlagen. Erst mit der einen, dann mit der anderen Hand. In mindestens einer habe er ein Joghurtglas gehabt. „Aber ich glaube, es war aus dem Affekt. Ich glaube nicht, dass er das geplant hat“, sagte die Enkelin.

Der Partner soll während der Tat draußen im Garten gewesen sein. Das bestätigte er in seiner Aussage. Er habe von dort aus Schreie gehört. Deshalb sei er vor das Haus gelaufen, um seiner Partnerin zur Hilfe zu eilen. Als er etwa sieben Meter von dem offenen Fenster entfernt gewesen sei, habe er zwei Schläge gehört, berichtete er. Sie hätten unterschiedlich geklungen und einen zeitlichen Abstand von einer halben bis zwei Minuten gehabt. Er könne das nicht mehr so genau einschätzen. Die Aussage des Partners stufte die Richterin als „nicht erlebnisbasiert“ ein. Simpel ausgedrückt: Die Richterin glaubte dem Mann nicht, dass er seine tatsächlichen Erinnerungen wiedergab.

Urteil übertrifft Forderung der Staatsanwältin

Die Staatsanwältin forderte eine Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro (100 Tagessätze zu je 50 Euro). Aus ihrer Sicht habe sich der Vorwurf bestätigt, dass der Mann seiner Enkelin mit einem Joghurtglas ins Gesicht geschlagen hätte. Weil es aber aus dem Affekt geschehen sei, setze sie einen minderschweren Fall an, bei dem der Täter keine Freiheitsstrafe mehr zu fürchten hätte.

Aus Sicht der Verteidigung sollte es einen Freispruch geben. Die Enkelin sei unglaubwürdig und es gebe Widersprüche in der Aussage zu denen bei der Polizei, argumentierte der Verteidiger. Außerdem sei im Polizeibericht keine tatsächliche Verletzung der Enkelin erkennbar.

Die Richterin fand die Aussage der Enkelin glaubwürdiger als die des Angeklagten. Die Verletzung der Frau sei zwar geringfügig, aber durch ein Attest nachgewiesen – auch wenn sie auf dem Bildbericht der Polizei zugegebenermaßen nur schwer bis nicht erkennbar gewesen sei. Die Richterin stimmte der Staatsanwältin zu, dass es sich um einen minderschweren Fall handele, weshalb auch sie zu einer Geldstrafe komme – allerdings in Höhe von 6050 Euro (110 Tagessätze zu je 55 Euro).

Ähnliche Artikel