Korruption in Emden Angeklagte wehren sich vor Gericht
Mitarbeiter von N-Ports und den Emder Stadtwerken haben gegen zwei Strafbefehle wegen Vorteilsannahme Einspruch eingelegt. Wie geht es jetzt weiter? Was genau wird ihnen vorgeworfen?
Emden - Jetzt wird die schmutzige Wäsche wohl doch in der Öffentlichkeit gewaschen: Zwei der mehr als zehn Angeklagten im Korruptionsfall in Emden haben Einspruch gegen ihre Strafbefehle eingelegt – und die Sache landet vor dem Amtsgericht Emden. „Ein Strafbefehl betrifft einen Mitarbeiter von N-Ports. Die Sache wird voraussichtlich im Frühjahr des kommenden Jahres verhandelt werden“, schreibt Amtsgerichts-Direktor Henning Deeken auf Nachfrage dieser Redaktion. Der zweite Strafbefehl betreffe einen Mitarbeiter der Stadtwerke Emden. Die Verhandlung sei für den 11. Mai 2026 terminiert worden.
„Beiden Angeklagten wird von der Staatsanwaltschaft Osnabrück vorgeworfen, im Zeitraum Frühjahr 2020 bis 31. Dezember 2023 Zuwendungen im Wert von jeweils mehr als 2000 Euro erhalten zu haben“, schreibt Deeken. Sie sollen sich daher wegen Vorteilsannahme strafbar gemacht haben. Die Staatsanwaltschaft hat seit dem Frühjahr 2024 gegen Mitarbeiter der Stadt, des städtischen Bau- und Entsorgungsbetriebs (BEE), der Stadtwerke und des landeseigenen Hafenbetreibers Niedersachsen-Ports ermittelt. „Angaben zur Anzahl der insgesamt beantragten Strafbefehle und zur Gesamthöhe der verfahrensgegenständlichen Zuwendungen kann ich nicht machen, da diese hier nicht gesondert statistisch erfasst werden“, erklärt Deeken.
Korruption – Wie gehen die Emder Behörden dagegen vor?
Am Freitag, 7. November 2025, hatte die Stadt mitgeteilt, gegen vier Mitarbeiter vorzugehen. Mittlerweile wurden drei freigestellt, darunter ein Beamter in Führungsposition, und einem wurde gekündigt, der die Tat eingeräumt hat. Bei den Stadtwerken wurden sechs Mitarbeiter freigestellt. Sie sind bis zur abschließenden Klärung der Sache von ihrem Dienst entbunden, hieß es am Montag, 10. November 2025. N-Ports hat einigen Beschäftigten gekündigt. Wie vielen genau, sagte eine Sprecherin Anfang Dezember 2025 nicht. Von Anfang an habe man auch gegen Mitarbeiter einer Baufirma mit Sitz in Emden ermittelt – wegen des Verdachts der Vorteilsgewährung. Christian Bagung, Sprecher der Staatsanwaltschaft, sprach insbesondere von einer Person, die in der Sache verantwortlich sein soll.
Wenn kein Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt wird und die Angeklagten die beantragten Geldstrafen akzeptieren, ist deren Höhe jeweils abhängig von der Schwere der Schuld des jeweiligen Angeklagten und anderen Faktoren. „Zu berücksichtigen sind hierbei unter anderem jeweils die Beweggründe und die Ziele des Täters, das Maß der Pflichtwidrigkeit, die Art der Ausführung und die verschuldeten Auswirkungen der Tat, das Vorleben des Täters, seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie sein Verhalten nach der Tat“, erklärt der Direktor des Emder Amtsgerichts. Klar ist aber auch: Wenn sie die Strafbefehle akzeptieren und bislang bei ihrer jeweiligen Behörde nur freigestellt sind, müssen sie mit Kündigungen rechnen.
„Korruption wird bei der Stadt Emden nicht geduldet – und wo sie auftritt, handeln wir konsequent“, hatte Oberbürgermeister Tim Kruithoff (parteilos) betont. Die Stadtverwaltung habe ihre internen Kontrollmechanismen, Compliance-Regeln und Vergabeverfahren überprüft und angepasst, um ähnliche Vorfälle künftig zu verhindern, hieß es im November. Darüber hinaus habe die Stadt eine digitale Lernplattform eingeführt, über die alle Mitarbeitenden künftig jährlich verpflichtend Schulungen zu Compliance und Anti-Korruption absolvieren. Auch N-Ports hatte betont, dass man die Vorgänge sehr ernst nehme und Vorteilsannahme nicht toleriere.