Stadt und Feuerwehr mahnen Feuerwerk in Aurich – was erlaubt ist, was nicht
Was ist erlaubt beim Silvester-Feuerwerk, was muss man beachten? Die Stadt Aurich, die Feuerwehr und die Brandkasse geben Tipps. Denn es lauern oft unterschätze Gefahren.
Aurich - Zum bevorstehenden Jahreswechsel weist die Stadt Aurich auf die geltenden Regelungen zum Abbrennen von Feuerwerk hin und bittet Bürger um einen verantwortungsvollen und rücksichtsvollen Umgang. Auch der Feuerwehrverband Ostfriesland und die Landschaftliche Brandkasse warnen vor unterschätzten Gefahren durch Feuerwerk – gerade für Menschen. Und das aus gutem Grund.
Irreparable Hörschäden, Augenverletzungen, Verbrennungen oder gar abgetrennte Finger: Jahr für Jahr verletzen sich in der Silvesternacht viele hundert Menschen teils schwer beim Hantieren mit Feuerwerkskörpern, so Brandkasse und Feuerwehr in einer gemeinsamen Mitteilung. Auch Gebäudebrände durch verirrte Raketen oder Böller seien in der Silvesternacht häufig zu beklagen. Ursachen seien oft der unsachgemäße oder leichtsinnige Umgang mit Raketen und Knallkörpern. Der Präsident des Feuerwehrverbandes Ostfriesland, Friedhelm Tannen, mahnt: „Lesen Sie die Gebrauchsanweisung von Feuerwerkskörpern.“ Raketen seien stets im Freien und niemals aus der Hand, sondern aus standsicheren Rohren oder Flaschen zu zünden. Aber vor allem: „Ein Feuerwerk gehört nicht in Kinderhände und sollte niemals auf Menschen oder Tiere gerichtet werden. Und selbst ‚Jugendfeuerwerk‘, das ausdrücklich für Kinder vorgesehen ist, kann brennbare Materialien entzünden.“ Er rät eindringlich: „Eltern sollten ihre Kinder im Auge behalten.“
Übler Scherz: Feuerwehr mit Feuerwerk beschossen
Vorbereitungen für den Fall der Fälle zu treffen empfiehlt der Sprecher des Feuerwehrverbandes Ostfriesland, Rainer Nagel. Ein Gartenschlauch, Feuerlöscher, Eimer mit Wasser oder Sand und Schaufel können Schlimmeres verhindern. Aber: „Wichtig zu wissen ist, dass die Knall- und Leuchtkörper oft von Wasser ‚unbeeindruckt‘ sind.“ Sollte auch nur eine Unsicherheit bei einem Feuer bestehen, müsse umgehend die Feuerwehr unter der Notrufnummer 112 gerufen werden.
Trotz ihres Einsatzes werde den Feuerwehrleuten manchmal übel mitgespielt. „Leider mussten wir schon mehrfach die Erfahrungen vom Beschießen unserer Einsatzkräfte und der Löschfahrzeuge machen“, beklagt Nagel. Er appelliert: Nähere sich ein Fahrzeug mit Blaulicht – Straße freimachen und auch andere Personen dazu auffordern, es ebenfalls zu tun. „Und auch, wenn es dann im Scherz oder guten Willen gemeint ist: Halten Sie sich an Einsatzstellen zurück und bitte behindern Sie die Kameradinnen und Kameraden nicht bei ihrer Arbeit.“
Was erlaubt ist, was nicht
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist in Deutschland nur am Mittwoch, 31. Dezember 2025, und am Donnerstag, 1. Januar 2026, durch Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, erlaubt. Darauf wies die Stadt Aurich hin. Das Zünden in alkoholisiertem Zustand stelle ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Illegales oder nicht zugelassenes Feuerwerk könne mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden. Es gibt besondere Verbots- und Schutzbereiche, in denen das Abbrennen von Feuerwerk grundsätzlich untersagt ist. Hierzu zählen insbesondere:
- die unmittelbare Nähe von Krankenhäusern, Pflege- und Altenheimen, Kirchen, Kinder- und Jugendeinrichtungen,
- Bereiche mit brandempfindlichen Gebäuden, insbesondere Reetdachhäuser.
Auch aus Gründen des Tier- und Umweltschutzes bitten Stadtverwaltung und Brandkasse dringend darum, rücksichtsvoll und zurückhaltend mit Feuerwerkskörpern umzugehen. Haustiere und Wildtiere, deren Gehör viel empfindlicher als das menschliche ist, könnten durch Knall- und Lichteffekte „in panische Angst versetzt werden und unberechenbar reagieren“, warnt die Pressesprecherin der Brandkasse, Signe Foetzki.
Das rät die Feuerwehr im Umgang mit Feuerwerkskörpern
Nur Feuerwerkskörper mit behördlicher Zulassung der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) kaufen: