Utting Ohne Steuerabzug: Mit diesen Tricks profitieren Sie enorm von der neuen Aktivrente
Mit der neuen Aktivrente können Rentner monatlich bis zu 2000 Euro steuerfrei dazuverdienen. Mit ein paar Kniffen lässt sich aber noch mehr herausholen. Was Sie bei Arbeitsvertrag, Steuer, Sozialversicherung und Co. bedenken sollten.
Die Aktivrente ändert an der gesetzlichen Rente nichts. Sie heißt so, weil der Gesetzgeber Senioren mit einem monatlichen 2000-Euro-Steuerfreibetrag zum Arbeiten locken möchte. Die Vorteile sind dabei noch größer als vielfach angenommen.
Die Aktivrente gilt nicht für Frührentner, sondern erst ab dem Monat nach Erreichen des regulären Rentenalters. Ob Rente bezogen wird oder nicht, ist egal. Wichtig aber: Nur sozialversichert Beschäftigte profitieren.
Tipp: Manche Senioren arbeiten im Alter per Werkvertrag weiter. Das Honorar muss dann voll versteuert werden. Deshalb: Weit günstiger ist der Abschluss eines Arbeitsvertrags.
Aktivrentner profitieren nicht nur vom neuen 2000-Euro-Freibetrag. Zusätzlich steht ihnen der steuerliche Grundfreibetrag von jährlich 12.348 Euro und der Werbungskostenfreibetrag zu. Dadurch bleibt ein Gehalt von bis zu knapp 4000 Euro steuerfrei. Generell gilt hier: Je höher das Gehalt, desto mehr profitieren Aktivrentner.
Beispiel: Elvin S., Jahrgang 1959, feierte im Oktober seinen 66. Geburtstag. Anfang Dezember hat er sein reguläres Rentenalter von 66 Jahren und zwei Monaten erreicht. Er verdient monatlich brutto 4000 Euro. Mit seinem Arbeitgeber hat er eine unveränderte Weiterarbeit vereinbart.
Im Januar 2026 „explodiert“ sein Nettogehalt durch den neuen Aktivrenten-Freibetrag. Statt 2630 Euro netto im Dezember stehen dann auf seinem Lohnzettel 3202 Euro. Ein Plus von 572 Euro. Der Grund: Es fallen nur noch 4 Euro Lohnsteuer an. Voraussetzung: Steuerklasse I oder IV, Rentenversicherungspflicht, keine Kirchensteuer.
Den neuen Freibetrag muss niemand beantragen. Der Arbeitgeber berücksichtigt ihn automatisch beim Lohnsteuerabzug – genau wie den Grundfreibetrag.
Der Freibetrag von 2000 Euro gilt nicht für die Sozialversicherung. Aktivrentner profitieren aber von den Regelungen im sogenannten Übergangsbereich: Wer in einem einzigen Job zwischen 603,01 und (unter) 2000 Euro verdient, zahlt geringere Sozialversicherungsbeiträge. Bei einem Bruttolohn von genau 603,01 Euro fallen gar keine Beiträge an. Danach steigt die Belastung langsam an.
Beispiel: Von einem Bruttogehalt von 1000 Euro gehen nur maximal 113 Euro an die Sozialversicherungen. Rentenversicherungsbeiträge, die oft nicht anfallen, sind dabei noch mitberücksichtigt. Bei der normalen Beitragsberechnung wären es knapp 200 Euro. Von 1000 Euro brutto bleiben damit netto 887 Euro.
Der Hinzuverdienst schmälert die Altersrente nicht, allerdings schlägt die Steuer zu. Nach der Steuererklärung, die im Folgejahr Pflicht ist, wartet oft eine ordentliche Nachforderung des Finanzamts.
Für Gutverdiener wie Elvin S. lohnt es sich, zunächst einmal den Rentenantrag aufzuschieben. Da sein steuerlicher Grundfreibetrag bereits durch den Job aufgebraucht ist, würde seine Rente heftig besteuert. Bei einer Bruttorente von 2000 Euro verlangt das Finanzamt von ihm 2027 eine Nachzahlung von bis zu 4500 Euro. Zudem bringt der Rentenverzicht später ein ansehnliches Rentenplus.
Beantragt er die Altersrente erst im Juli 2027 – also mit 18 Monaten Verspätung – so bringt ihm das einen Rentenzuschlag von 9 Prozent, also 180 Euro. Diesen Zuschlag gibt es auch auf seine weiterhin gezahlten Rentenbeiträge. Insgesamt stünden ihm dann statt 2000 Euro als Altersrente 2220 Euro zu. Hinzu kämen noch die beiden Rentenerhöhungen Mitte 2026 und 2027.
Misslich für Senioren ist, dass Rentner mit Job und voller Altersrente bei Arbeitsunfähigkeit keinen Anspruch auf das Krankengeld der GKV haben. Bei längerer Krankheit steht ihnen zwar sechs Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber zu, danach ist aber Schluss – jedenfalls für diejenigen, die sich neben dem Job für ein volle Altersrente entschieden haben.
Tipp: Das Problem lässt sich durch den Wechsel in eine Teilrente beheben. Dafür reicht es, auf 0,01 Prozent der Rente zu verzichten. Es geht also um ein Renten-Minus von zehn der 20 Cent. Das geht mit einem kurzen Schreiben an die Rentenversicherung. Die Folge: Dann haben auch Aktivrentner ganz normal Anspruch auf bis zu 78 Wochen Krankengeld.
Für welchen Jahrgang die Aktivrente ab welchem Alter möglich ist:
Sozialversicherungsbeiträge von Aktivrentnern im Übergangsbereich*:
*Annahmen: KV-Zusatzbeitrag 2,9 %, Pflegeversicherung: Mit Kind, berücksichtigt ist, dass für Aktivrentner keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung anfallen.