Berlin  Was sich für Autofahrer 2026 ändert – 12 Dinge, die Sie wissen sollten

Eva Dorothée Schmid
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Von Eva Dorothée Schmid
| 26.12.2025 12:30 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Für Autofahrer ändert sich 2026 einiges - aber nicht alles zum Schlechten. Foto: IMAGO/imagebroker/Unai Huizi
Für Autofahrer ändert sich 2026 einiges - aber nicht alles zum Schlechten. Foto: IMAGO/imagebroker/Unai Huizi
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Zum Jahreswechsel müssen sich Millionen Autofahrer auf Änderungen einstellen. 2026 wird allerdings nicht alles schlechter, es gibt auch finanzielle Entlastungen. Ein Überblick, was sich im neuen Jahr ändert.

Dank der geänderten Pendlerpauschale können Steuerzahler 2026 mehr Fahrtkosten absetzen. Und wer sich ein E-Auto anschaffen möchte, kann 2026 wieder auf Förderung hoffen. Diese zwölf Änderungen sollten Autofahrer kennen.

Ein wichtiger Stichtag für viele Autofahrer ist der 19. Januar 2026. Bis zu diesem Datum müssen alle Kartenführerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, gegen das aktuelle EU-Scheckkartenformat umgetauscht werden. Wer die Frist verstreichen lässt, riskiert ein Verwarnungsgeld von zehn Euro und Probleme bei der Anmietung von Fahrzeugen im Inland.

Eine Ausnahme gilt für Personen, die vor 1953 geboren wurden; sie haben mit dem Umtausch noch bis zum Jahr 2033 Zeit.

Berufstätige, die zum Job pendeln müssen, werden vom Staat bei der Steuer begünstigt. Pendlerpauschale nennt sich der Vorteil – und der wird 2026 noch größer werden.

Bisher gibt es pro Arbeitstag für die ersten 20 Kilometer Wegstrecke von der Wohnung zum Arbeitsplatz 30 Cent pro Kilometer. Ab dem 21. Kilometer kann man 38 Cent ansetzen. Ab dem 1. Januar 2026 steigt die Pendlerpauschale und liegt dann ab dem ersten Kilometer bei 38 Cent. Gerechnet wird dabei immer mit der einfachen Wegstrecke.

Ab 2026 wird der CO₂-Preis durch die Versteigerung von Emissionszertifikaten gebildet – vorerst in einem Korridor zwischen 55 und 65 Euro je Tonne. 2025 lag er bei 55 Euro je Tonne. Dadurch wird Sprit teurer: 2026 könnte die CO₂-Abgabe maximal um knapp 3 Cent je Liter Benzin und um etwas mehr als 3 Cent pro Liter Diesel steigen.

Künftig sollen Fahrzeugdokumente wie der Führerschein bequem auf dem Smartphone mitgeführt werden können. Dafür hat die Bundesregierung im November 2025 die Grundlagen geschaffen. Dies erleichtert künftig die Nutzung von Mobilitätsangeboten wie etwa Carsharing. Ziel ist laut Bundesverkehrsministerium, den nationalen digitalen Führerschein bis Ende 2026 zur Verfügung zu stellen.

Ab Januar 2026 gilt für neu zugelassene Pkw in Deutschland die Abgasstufe Euro 6e als Zwischenschritt zu Euro 7. Ab 29. November 2026 startet schrittweise die neue Abgasnorm Euro 7 für neu entwickelte Pkw und leichte Transporter in der EU.

Die Norm Euro 7 schreibt unter anderem eine genaue Erfassung ultrafeiner Partikel vor und schließt erstmals auch den Abrieb von Reifen und Bremsen ein.

Für Elektroautos und Plug-in-Hybride werden erstmals Anforderungen an die Haltbarkeit der Antriebsbatterien festgelegt: Nach fünf Jahren oder 100.000 Kilometern darf die Speicherkapazität der Batterie nicht unter 80 Prozent des ursprünglichen Werts fallen, nach acht Jahren oder 160.000 Kilometern nicht unter 72 Prozent.

Der Bundestag hat beschlossen, dass reine Elektrofahrzeuge auch über 2025 hinaus von der Kfz-Steuer ausgenommen werden. Damit profitieren auch ab 2026 neu zugelassene Elektrofahrzeuge von einer bis zu zehnjährigen Steuerbefreiung. Die steuerliche Begünstigung gilt für Fahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2030 zugelassen werden. Die maximal zehnjährige Steuerbefreiung ist jedoch begrenzt bis längstens zum 31. Dezember 2035. Es lohnt sich also, frühzeitig ein reines Elektrofahrzeug anzuschaffen.

Die Bundesregierung plant, Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen beim Umstieg auf E-Autos zu unterstützen. Dafür stehen neben Mitteln aus dem europäischen Klima-Sozialfonds weitere drei Milliarden Euro bis Ende 2029 zur Verfügung.

Das Förderprogramm soll bis Ende 2025 ausgestaltet werden und 2026 starten. Voraussetzung: Die Europäische Kommission stimmt zu. Derzeit gibt es nur Kaufanreize für Unternehmen und steuerliche Vorteile für reine Elektrodienstwagen.

Ab dem 1. Januar 2026 wird das Notrufsystem der nächsten Generation, der sogenannte Next-Generation-eCall (NG eCall), zur Pflicht für alle neu beantragten Typgenehmigungen der Klassen M1 (Pkw) und N1 (leichte Transporter). Ein Jahr später, ab dem 1. Januar 2027, gilt diese Regelung für sämtliche Neuwagenzulassungen.

Im Gegensatz zum bisherigen System, das auf 2G/3G-Verbindungen basierte, nutzt NG eCall die modernen 4G- und 5G-Netze. Dies ermöglicht nicht nur eine schnellere Unfallmeldung, sondern auch die Übertragung umfangreicherer Datensätze an die Rettungskräfte.

Ab 7. Juli 2026 müssen neu zugelassene Pkw und leichte Nutzfahrzeuge zusätzliche Assistenzsysteme haben, etwa einen Notbremsassistenten zum Schutz von Fußgängern und Radfahrern. Ebenfalls gefordert werden unter anderem Ablenkungswarnsysteme für den Fahrer, verbesserter Kopfaufprallschutz sowie erweiterte Notfall-Spurhalteassistenten.

Ab 2026 müssen für neue Elektroauto-Akkus viele Echtzeitdaten gespeichert werden, zum Beispiel die vorhandene Speicherkapazität. Diese Daten werden in einer Datenbank öffentlich zugänglich sein. Man kann sie dann per QR-Code in den Fahrzeugunterlagen abrufen. Das ist eine gute Nachricht für Kaufinteressenten gebrauchter E-Autos. Diese können so auf einen Blick sehen, wie abgenutzt der Akku eines gebrauchten E-Autos ist – und daran ihre Preisvorstellung anpassen. Ab Februar 2027 sollen Informationen aus dem Batteriemanagementsystem, allen voran die Batteriegesundheit „State of Health“ (SoH), in einen einheitlichen Batteriepass einfließen.

Die Grundfarbe der Plakette, die 2026 bei bestandenem TÜV ausgeteilt wird und dann für HU-Termine bis Ende 2028 gilt, ist braun. Autos mit orangefarbener Plakette müssen noch 2025 zur Hauptuntersuchung. Wer eine blaue Plakette auf dem hinteren Kennzeichen hat, muss 2026 zur Hauptuntersuchung.

Das neue Produkthaftungsgesetz, das am 9. Dezember 2026 in Kraft tritt, bringt Autofahrern deutliche Verbesserungen bei der Durchsetzung von Ansprüchen bei Schäden. Für Hersteller wird die Haftung künftig auch auf Software und digitale Dienste ausgeweitet. Ein Beispiel ist die Haftung für Folgen eines Unfalls, bei dem ein Assistenzsystem versagt hat.

In diesem Zusammenhang wird auch die Beweisführung für Geschädigte erleichtert. Da es für den Kunden bisher fast unmöglich war, im Zusammenhang mit Softwarefehlern den Beweis zu erbringen, dass der Hersteller verantwortlich ist, können Gerichte künftig die Offenlegung von Beweismitteln anordnen, zum Beispiel interne Daten. Tut der Hersteller das nicht, gilt die Vermutung, dass der Fehler bei ihm liegt.

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