Hamburg Änderungen für Hausbesitzer 2026: Das sollten Eigentümer jetzt wissen
Das Jahr 2026 bringt wieder einige Änderungen für Eigentümer mit sich: Neue Regeln treten in Kraft, alte Übergangsfristen laufen aus, und viele Eigentümer müssen sich auf höhere Kosten einstellen. Was Hausbesitzer wissen sollten.
Heizungsgesetz, sinkender Strom- und steigender CO2-Preis: Das Jahr 2026 bringt eine Reihe von gesetzlichen Änderungen für Immobilienbesitzer mit sich. Die wichtigsten Neuerungen und Fristen für Eigenheimbesitzer im Überblick:
Stromnetzentgelte sinken: Die Gebühren, die Stromkunden für die Nutzung der Stromnetze zahlen, sinken im kommenden Jahr in den meisten Regionen. Ein staatlicher Zuschuss sorgt dafür, dass die Verteilnetzentgelte im Schnitt um 2,2 Cent pro Kilowattstunde sinken. Regional gibt es allerdings Unterschiede, und in einigen Gegenden steigen die Netzentgelte auch an. Die Gebühr macht laut Bundesnetzagentur rund 30 Prozent des Strompreises aus.
Gasnetzentgelte steigen: Die Gebühren für die Gasnetze steigen im kommenden Jahr hingegen spürbar an. Hintergrund ist der absehbare Rückgang der Gaskunden im Zuge der Energiewende. Die Gasnetzbetreiber dürfen ihre Netze deshalb bereits jetzt schrittweise abschreiben, um die Kosten auf die derzeit noch vorhandene größere Zahl von Endkunden zu verteilen. Allerdings fällt zugleich die Gasspeicherumlage weg, und zumindest in den vergangenen Monaten sind die Gaspreise tendenziell gesunken.
Die 65-Prozent-Pflicht: Bleibt es bei den Regelungen des aktuellen Gebäudeenergiegesetzes (GEG), müssen Hausbesitzer in Großstädten mit über 100.000 Einwohnern ab Mitte 2026 beim Heizungstausch sicherstellen, dass ihre neue Anlage mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie nutzt. Ansonsten droht Ärger. Die Vorgabe ist an die jeweilige Wärmeplanung vor Ort gekoppelt, die derzeit überall in Arbeit sind. Großstädte müssen ihre Wärmeplanung bis spätestens zum 30. Juni 2026 beschlossen haben. Kleinere Kommunen mit bis zu 100.000 Einwohnern haben noch bis zum 30. Juni 2028 Zeit. Die CDU strebt aber aktuell eine Änderung der 65-Prozent-Vorgabe an.
Ausweitung der Solarpflicht: Bei der Solarpflicht gibt es keine bundesweit einheitliche Regelung. In mehreren Bundesländern verschärfen sich 2026 die Regeln aber noch einmal. Wer zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen sein Dach saniert, muss künftig Solarmodule installieren. Was bisher nur für Neubauten galt, weitet sich auf alle Bestandsgebäude aus, sobald eine vollständige Dacherneuerung ansteht.
Energy-Sharing: Ab Mitte 2026 wird das Teilen von Solarstrom mit Nachbarn („Energy Sharing“) rechtlich einfacher, was besonders für Quartiere, Doppel- oder Mehrfamilienhäuser interessant ist.
Die Sanierungs-Kürzung: Die Bundesregierung plant für den Haushalt 2026 eine deutliche Reduzierung der Mittel für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Laut Regierungsentwurf sollen die Gelder um 3,36 Milliarden Euro auf insgesamt 11,97 Milliarden Euro gekürzt werden. Diese Einsparungen betreffen vor allem die energetische Sanierung von Wohngebäuden, für die bei einer Zustimmung des Bundesrates im Dezember weniger als die Hälfte des bisherigen Budgets bereitstehen könnte. Künftig soll die Förderung verstärkt auf Einzelmaßnahmen wie Dämmung, Fenstertausch oder den Wechsel der Heizung konzentriert werden.
Barrierefreiheit: Die Förderung für altersgerechtes Bauen soll wieder aufgenommen werden
E-Mobilität: Die Bundesregierung plant ein Förderprogramm für Ladestationen in Mehrparteienhäusern.
Der CO2-Preis steigt: Der Preis pro Tonne ausgestoßenes CO2 durch die Verbrennung von Heizöl, Erdgas, Diesel und Benzin wird im kommenden Jahr erstmals durch die Versteigerung von Emissionszertifikaten bestimmt. Bislang lag der Preis fix bei 55 Euro. Allerdings ist die CO2-Abgabe zunächst noch auf 65 Euro pro Tonne gedeckelt. Bei Ölheizungen wirkt sich der CO2-Preis stärker aus als bei Gasthermen.
Grundsteuer: Nachdem 2025 die neue Grundsteuer erstmals erhoben wurde, könnten 2026 in vielen Kommunen die Hebesätze erneut angepasst werden, da Städte ihre Einnahmen stabilisieren müssen. Prüfen Sie Ihren Bescheid auf Aktualität.