Osnabrück  Mindestlohn nicht gezahlt: Zoll durchsuchte Geschäftsräume des DRK Osnabrück-Stadt

Wilfried Hinrichs
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Von Wilfried Hinrichs
| 19.12.2025 13:47 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Geschäftsräume durchsucht: Der Osnabrücker Kreisverband des Deutsches Rotes Kreuzes hat schon im November Besuch vom Zoll bekommen. Foto: IMAGO/Elke Münzel
Geschäftsräume durchsucht: Der Osnabrücker Kreisverband des Deutsches Rotes Kreuzes hat schon im November Besuch vom Zoll bekommen. Foto: IMAGO/Elke Münzel
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Die Turbulenzen im DRK-Kreisverband Osnabrück-Stadt nehmen an Tempo zu. Einen Tag nach dem Insolvenzantrag des Verbandes meldete sich das Hauptzollamt Osnabrück zu Wort und berichtete von einer Durchsuchung der Geschäftsräume.

Auch das Hauptzollamt Osnabrück hat den Osnabrücker Kreisverband des Deutschen Roten Kreuzes ins Visier genommen. Wie aus einer am Freitag veröffentlichen Pressemitteilung hervorgeht, vollstreckte der Zoll schon am 11. November 2025 Durchsuchungsbeschlüsse des Amtsgerichts Osnabrück. Die Durchsuchungen seien Teil eines „umfangreichen Ermittlungsverfahren“, so der Zoll. Es reicht bis in die Corona-Zeit zurück.

14 Zollbeamte hatten den Angaben zufolge die Geschäftsräume des DRK in Osnabrück und Melle durchsucht. Dabei sei umfangreiches Beweismaterial sichergestellt worden, darunter Computer und Mobiltelefone, die derzeit durch Spezialkräfte des Zolls für IT-Forensik ausgewertet würden.

Die Maßnahmen richteten sich nach Angaben des Zolls gegen den damaligen Kreisgeschäftsführer. Einen Namen nennt das Hauptzollamt in der Mitteilung nicht.

Kreisgeschäftsführer war zu dem Zeitpunkt Mike Reil, gegen den sein eigener Verband inzwischen Strafanzeige erstattet hat. Reil war vom Vorstand Ende November freigestellt, dann am Donnerstag (18. Dezember 2025) entlassen worden. Der Vorstand des Kreisverbandes Osnabrück-Stadt stellte zeitgleich Insolvenzantrag beim Amtsgericht Osnabrück. Das vorläufige Insolvenzverfahren ist eröffnet.

Dem ehemaligen Kreisgeschäftsführer wird laut Zoll-Mitteilung vorgeworfen, dass er neben Melde-, Beitrags- und Aufzeichnungspflichtverstößen auch einigen Arbeitnehmern nicht den gesetzlichen Mindestlohn gezahlt hat. Grundlage der Durchsuchungsmaßnahmen seien Erkenntnisse aus einer Befragung von Beschäftigten in einem Corona-Testzentrum in Osnabrück im März 2022 gewesen.

Bei der anschließenden Geschäftsunterlagenprüfung beim DRK habe sich herausgestellt, dass zwei Arbeitnehmer nicht den vorgeschriebenen Mindestlohn erhalten hatten. Erst nach dieser Prüfung habe der Beschuldigte die Mindestlohndifferenzen an die betroffenen Arbeitnehmer ausgezahlt. Die Ermittlungen zum Tatumfang dauern nach Angaben des Hauptzollamtes an.

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