Osnabrück Bizarrer Auftritt eines AfD-Anhängers vor dem Landgericht Osnabrück
Einen wirren Auftritt absolvierte ein AfD-Sympathisant vor dem Landgericht Osnabrück. Die Verhandlung wegen des Vorwurfs der Beleidigung nannte er einen Schauprozess. Die Vorsitzende Richterin bezichtigte er mehrfach der „ideologischen Gleichschaltung“.
Ein 32-jähriger Mann aus Osnabrück hat den Auftakt eines Gerichtsverfahrens gegen ihn als Bühne genutzt, um seine Verachtung für den Staat und die Justiz zum Ausdruck zu bringen. Er bezeichnete sich selbst als AfD-Anhänger und wähnt sich schon auf dem Weg in die USA, um dort politisches Asyl zu beantragen.
Was war passiert? Der 32-jährige Osnabrücker traf am 21. September 2024 auf der Großen Straße in Osnabrück auf einen Info-Stand der Partei Die Linke. Laut übereinstimmenden Zeugenaussagen ist er mit der Aussage an den Stand getreten, die Linke sei die Partei, die dafür sorge, dass kleinen Jungen „die Eier abgeschnitten“ werden würden.
Im weiteren Verlauf soll der Mann, der sich vor Gericht als AfD-Anhänger bezeichnete, Parteimitglieder am Info-Stand als „Arschloch“ und „dummer Wichser“ betitelt haben. Eine Passantin rief die Polizei. Die beiden Polizisten, die jetzt vor Gericht aussagten, beschrieben den Angeklagten als aufbrausend. Sie hätten die Kontrahenten voneinander getrennt und gegen den Mann einen Platzverweis ausgesprochen.
Vor dem Amtsgericht Osnabrück war der 32-Jährige wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 900 Euro (60 Tagessätzen zu je 15 Euro) verurteilt worden. Der Angeklagte wies die Anschuldigungen zurück und behauptete, die Linken hätten ihn verleumdet.
Gegen die Verurteilung in erster Instanz legte der Mann in Berufung ein. Er erschien jetzt in schwarzer Kleidung, mit schwarzem Rauschebart und Metal-Kutte vor dem Landgericht, fiel der Richterin mehrfach ins Wort und bezichtigte die Justiz, ein „Steigbügelhalter des Extremismus‘“ zu sein. Er sprach dem Gericht die Legitimität ab.
So prangerte er an, dass Sexualstraftäter oder Messerstecher vor Gericht mit Milde behandelt werden würden, aber AfDler mit aller Härte. Er müsse wohl zur amerikanischen Botschaft gehen, um in den USA politisches Asyl zu beantragen, schlussfolgerte er.
Der 32-Jährige vertrat sich vor Gericht selbst. Als er die Zeugen befragte, ermahnte ihn die Richterin mehrfach, auch wirklich Fragen zu stellen. Vielfach schweifte er ab. In seiner Äußerung zum Tathergang schlug er einen Bogen vom Mindestlohn zu Karl Marx und vom „Schauprozess“ vor dem Amtsgericht bis zur Einwanderung. Die Aussagen der Personen, die am Info-Stand der Linken gestanden hatten, bezeichnete er als „Quark“. Er drehte den Spieß um und behauptete, er sei von den Linken verleumdet worden.
Weil der Angeklagte Strafanzeige wegen Verleumdung bei der Polizei stellte, war die ganze Angelegenheit überhaupt erst ins Räderwerk der Justiz geraten. Der beschuldigte Mann der Linken stellte daraufhin Anzeige wegen Beleidigung. Der Strafantrag wegen Verleumdung ist inzwischen fallen gelassen worden.
Der Berufungsprozess wird am 5. Januar 2026 um 9 Uhr voraussichtlich in Saal A114 fortgeführt.